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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. Januar 2018, 09:00 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Luftreinhaltung
Weiterentwicklung der Umweltzone München
Saubere Luft für München: Konzept für Fahrverbote („Umweltzone Plus“) schnellstmöglich erarbeiten!
Antrag Nr. 14-20 / A 02928 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017
Bericht über erschreckend hohe NO2-Belastungen und Darstellung von Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen vorstellen
Antrag Nr. 14-20 / A 03171 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 14.06.2017
Maßnahme zur Einhaltung der Stickoxide Grenzwerte
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 03899 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 25.07.2017
Umweltzone auf ganz München erweitern – gleicher Gesundheitsschutz für alle Bürger!
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 04226 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim vom 26.09.2017
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14-20 / A 02928 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03171 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 03899 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 04226 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03746 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03763 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass: Stadtrats- und BA-Anträge über Maßnahmen zur Reduktion der NO2-Belastung, Erweiterungen der Umweltzone bzw. Erlass von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge
Inhalt: Bericht über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Luftreinhaltung. Das Zwischenergebnis einer Voruntersuchung der Stadt zum Thema Fahrverbote wird dargestellt. Dementsprechend können pauschale Fahrverbote nach StVO –wie von Gerichten angedroht– nicht vollziehbar umgesetzt werden, so dass eine Weiterentwicklung der Münchner Umweltzone das Mittel der Wahl ist. Rechtliche Voraussetzung dafür ist Novellierung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)- zusätzliche Plaketten für emissionsarme Dieselfahrzeuge. Diese Rechtsgrundlage liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Vor dem Hintergrund der fehlenden Rahmenbedingungen können daher konzeptionelle Überlegungen für pauschale oder verursacherbezogene Dieselfahrverbote nicht abgeschlossen werden, sodass die Arbeiten zur Vorbereitung der Erweiterung der Umweltzone derzeit nicht weiter geführt werden können.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse: - / -
Entscheidungsvorschlag: Die Stadt wird unter Federführung des RGU beauftragt, die Weiterentwicklung der Münchner Umweltzone vorzubereiten, ein Konzept über die Handhabung von Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür vorliegen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich weiterhin beim Freistaat Bayern und dem Bund für die Novellierung der Kennzeichnungsverordnung, den Freistaat Bayern anzuschreiben und um Veröffentlichung des Gutachtens der Maßnahme 1 der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt München zu bitten sowie an Maßnahme 2 zu erinnern.
Gesucht werden kann im RIS auch unter: Luftreinhaltung, Umweltzone, Luftreinhalteplan, Fahrverbote, Diesel-Skandal
Ortsangabe: München