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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 27. Januar 2021, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, München (Stiglmaierplatz)

TOP 7.

7.
Die IT-Ausstattung in den städtischen Heimen verbessern - Bedarfe der städtischen Heime und Kosten für Bereitstellung und Betrieb

  • 14-20 / A 05464 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 02062 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Dieser Beschluss greift den Beschluss der Vollversammlung vom 18.03.2020, SV‑Nr. 14‑20 / V 17396, auf und gibt Rückmeldung zu den Beschlusspunkten 1. und 2.: 1. Maßnahmen- und Aufwandsplanung zur Umsetzung der Bereitstellung von WLAN und IT-Arbeitsplatz Ausstattung. 2. Klärung der Subventionierung städtischer Heime und kostenrechnender Einrichtungen durch eine finanzielle Unterstützung der Landeshauptstadt München für die IT-Leistungen des RIT. Inhalt Die fachlichen Anforderungen der Heimleitungen bezüglich der flächendeckenden Bereitstellung von WLAN wurden Vorort abgestimmt und die vorgeschlagenen Maßnahmen bedarfsgerecht angepasst. Gesamtkosten/Gesamterlöse Für städtische Heime im Hoheitsbereich fallen Betriebskosten in Höhe von 70.044 € p.a. an. Zudem entstehen einmalige Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen passiven Vernetzung i. H. v. ca. 45.000 €. Für die Gebäude der Stiftungen und anderer Träger belaufen sich die Betriebskosten bei 46.239,20 € p.a. Die einmaligen Kosten für die passive Vernetzung betragen ca. 180.000 €. Entscheidungsvorschlag Die Priorisierung der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Bereitstellung von WLAN in den städtischen Heimen findet im Rahmen einer Abstimmung zwischen dem RIT und dem Sozialreferat statt. Mit den betroffenen Stiftungen wird die Bereitstellung der Mittel im derzeit üblichen Benehmen abgestimmt. Das Sozialreferat und das RIT werden beauftragt, rechtlich belastbare Sondervereinbarungen zur Verrechnung von IT-Dienst-leistungen für städtische Heime und vergleichbare städtische Einrichtungen bis zum 30.11.2021 herbeizuführen. Dies schließt die Betrachtung anderer Lösungsansätze mit ein, wenn mittels Sondervereinbarungen kein wirtschaftlich tragbares Ergebnis erreicht werden kann. Dies wird im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten durchgeführt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: WLAN, Städtische Heime Ortsangabe /

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)