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Vorgang
StR-Antrag 02-08 / A 03604 (Erledigt)
Stadt soll sämtliche Videokameras im eigenen Betrieb oder im Betrieb städtischer Gesellschaften überprüfen – und gegebenenfalls abschalten!
(Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.3.2007 zur Videoüberwachung)
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