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München

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Vorgang

StR-Antrag 02-08 / A 03604 (Erledigt)
Stadt soll sämtliche Videokameras im eigenen Betrieb oder im Betrieb städtischer Gesellschaften überprüfen – und gegebenenfalls abschalten! (Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.3.2007 zur Videoüberwachung)

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  • Der Vorgang wurde aufgegriffen.
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