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Vorgang
BV-Empfehlung 02-08 / E 00822 (Erledigt)
Verantwortung der Landshauptstadt für die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Angebot an bezahlbarem Wohnraum; Mietanpassungen für Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften entsprechend der allgemeinen Inflationsrate (Verbraucherpreisindex)
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