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Vorgang
BA-Antrag 14-20 / B 00862 (Erledigt)
Im Umgriff des ZOB (zwischen Wrede-/Pappen-, Karl-, Seidl- und Arnulfstraße Parken nur mehr für Personenkraftwagen (Zusatzzeichen 1048-10).
Als Sonderregelung soll nur das eingeschränkte Haltverbot für LKW mit Anhänger in der Spatenstraße bestehen bleiben.
Verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs - auch in Bezug auf die Vorschriften der Umweltzone - im Umgriff des ZOB insbesondere in der Wrede- und Karlstraße (zwischen Seidl- und Pappenheimstraße, Spaten- Denis- und Marsstraße
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