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Vorgang
Sitzungsvorlage 08-14 / V 09654 (Endgültiger Beschluss)
Öffentliche Grünflächen Baierbrunner Straße - Südseite,
Colmarer Straße und Koppstraße
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930 b
im 19. Stadtbezirk
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Teil A
Baierbrunner Straße Südseite -
Öffentliche Grünfläche und Wegeverbindung
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Teil B
Öffentliche Grünfläche mit Seniorensport und
Kinderspieleinrichtungen an der Colmarer Straße
Öffentliche Grünfläche mit Jugendspiel an der Koppstraße
Projektkosten (Kostenobergrenze): 580.000 €
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Projektauftrag
3. Anmeldung zur Fortschreibung
des Mehrjahresinvestitionsprogrammes
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