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Vorgang

Sitzungsvorlage 20-26 / V 02835 (Endgültiger Beschluss)
Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“) c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD / Volt- Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 22.12.2020 e) Erhaltungssatzung St.-Vinzenz-Viertel ausweiten BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01754 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt vom 09.02.2021

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