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Vorgang
Sitzungsvorlage 20-26 / V 02835 (Endgültiger Beschluss)
Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg
a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der
Landeshauptstadt München zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Neuhausen“)
b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der
Landeshauptstadt München zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Ebenau“)
c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“)
d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das
St.-Vinzenz-Viertel schaffen
Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD / Volt-
Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom
22.12.2020
e) Erhaltungssatzung St.-Vinzenz-Viertel ausweiten
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01754 des
Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 –
Maxvorstadt vom 09.02.2021
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