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Vorgang
Sitzungsvorlage 20-26 / V 08938 (Endgültiger Beschluss)
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und Flusskilometer 12,2 bis 14,2 jeweils innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München durch Erlass einer Verordnung
[Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und 12,2 bis 14,2 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München
(ÜgVO Gröbenbach)]
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