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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 14830 (Abgeschlossen)

Betreff

Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Umsetzung durch die Landeshauptstadt München; Fortführung der bisherigen Rechtslage auch nach 31.12.2024

Kurzinformationen

Anlass Der Bundesgesetzgeber plant eine nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Fortführung der bis zum Steueränderungsgesetz 2015 geltenden Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Inhalt Die Landeshauptstadt München muss entscheiden, ob sie über den 31.12.2024 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht weiterhin anwendet oder schon zum 01.01.2025 auf das neue Umsatzsteuerrecht umstellt. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvorschlag Die Landeshauptstadt München wendet über den 31.12.2024 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht an und stellt erst mit der Einführung von SAP S4 Hana auf das neue Umsatzsteuerrecht um. Gesucht werden kann im RIS auch unter Umsatzsteuer, Umsatzsteuerreform, Jahressteuergesetz 2024, Optionszeitraum Ortsangabe -/-

Informationen

Freigabe:
13.11.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.11.2024

Ergebnisse

Historie

  • 06.08.2026 Neuer Status: Abgeschlossen (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 28.11.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 27.11.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)

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