Sitzungsvorlage 20-26 / V 14830 (Abgeschlossen)
Betreff
Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Umsetzung durch die Landeshauptstadt München; Fortführung der bisherigen Rechtslage auch nach 31.12.2024
Kurzinformationen
Anlass
Der Bundesgesetzgeber plant eine nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Fortführung der bis zum Steueränderungsgesetz 2015 geltenden Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
Inhalt
Die Landeshauptstadt München muss entscheiden, ob sie über den 31.12.2024 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht weiterhin anwendet oder schon zum 01.01.2025 auf das neue Umsatzsteuerrecht umstellt.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
Die Landeshauptstadt München wendet über den 31.12.2024 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht an und stellt erst mit der Einführung von SAP S4 Hana auf das neue Umsatzsteuerrecht um.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Umsatzsteuer, Umsatzsteuerreform, Jahressteuergesetz 2024, Optionszeitraum
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
13.11.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey
Art:
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.11.2024
Ergebnisse
Historie
- 06.08.2026 Neuer Status: Abgeschlossen (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 28.11.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 27.11.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)