Sitzungsvorlage 20-26 / V 15055 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2185 Rosenheimer Straße (südlich), Franziskanerstraße (westlich), Gallmayerstraße (nördlich), Schleibingerstraße (östlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 05 – Au Haidhausen
Kurzinformationen
Anlass
Aufstellung des (sektoralen) Bebauungsplanes Nr. 2185
Inhalt
• Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 13
Abs. 2 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
- BauGB) sowie Anhörung des Bezirksausschusses
5 mit Stellungnahme der Verwaltung
• Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
gern. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 BauGB
• Entwurf des Satzungstextes zum (sektoralen) Bebauungsplan
Nr. 2185 mit Festsetzung des Anteils der Geschossflächen
Wohnen (40%), für die die Verpflichtung
besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden.
Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-)
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
1. Den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren
nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage
4 entsprochen werden.
usw.
Informationen
Freigabe:
21.11.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Prof.-Dr.(Univ. Florenz) Merk
Art:
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 05 - Au-Haidhausen
Abgeschlossen am:
04.12.2024
Ergebnisse
Historie
- 04.12.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 21.11.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)