Sitzungsvorlage 20-26 / V 15264 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neutralitätspflicht der Stadt in Wahlkampfzeiten - Überlassung von Räumen an politische Parteien
Kurzinformationen
Anlass:
Der Bundeskanzler hat angekündigt, im Bundestag die Vertrauensfrage stellen zu wollen. Presseberichten zufolge sollen Neuwahlen am 23.02.2025 stattfinden.
Inhalt:
Es gilt der Grundsatz, dass städtische Räume in einem Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen nicht an politische Parteien und Wählergruppen überlassen werden bzw. dass wegen der Neutralitätspflicht der Stadt innerhalb der Dreimonatsfrist keine Wahlkampfveranstaltungen in bestimmten Örtlichkeiten stattfinden dürfen. Um mit der Vertrauensfrage und den sich anschließenden Neuwahlen verbundene Unsicherheiten zu vermeiden, soll die Drei-Monatsfrist hinsichtlich der Bundestagswahl 2025 ausdrücklich festgelegt werden.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse:
-/-
Klimaprüfung:
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag:
Gemäß dem mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 22. Juni 2005, Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 06491 in Kraft gesetzten Leitfaden, wonach 3 Monate vor Wahlen keine Wahlkampfveranstaltungen in den dort näher bezeichneten Örtlichkeiten stattfinden, wird der Beginn der Drei-Monatsfrist bezüglich der Bundestagswahl 2025 auf den 17.12.2024 festgesetzt, soweit der Bundeskanzler am 16.12.2024 die Vertrauensfrage stellt und dabei keine Mehrheit findet. Die in Ziffer 6.2.4 Absatz 3 AGAM vorgesehene Drei-Monatsfrist wird für die Bundestagswahl 2025 entsprechend angepasst bzw. angewendet.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Neutralitätspflicht, Leitfaden, Raumüberlassung
Ortsangabe:
-/-
Informationen
Freigabe:
25.11.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Reiter
Art:
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
28.11.2024
Ergebnisse
Historie
- 28.11.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.11.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)