Sitzungsvorlage 20-26 / V 19296 (Abgeschlossen)
Betreff
Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der LHM durch das Verbot ei- ner Übernachtungssteuer durch den bay. Landesgesetzgeber (Art. 3 Abs. 3 S. 1 KAG), vorangegangene erfolglose Popularklage beim Bay. Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH)
Kurzinformationen
Anlass
Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde durch die Landeshauptstadt München beim Bundesverfassungsgericht we-gen des Verbots einer Übernachtungssteuer durch den bay. Gesetzgeber in Art. 3 Abs. 3 S. 1 KAG, vorangegangene erfolglose Popularklage vor dem Bay. Verfassungsgerichtshof nach Art. 98 S. 4 BV
Inhalt
Die (subsidiäre) Popularklage der Landeshauptstadt München (zusammen mit den Städten Bamberg und Günzburg) gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer in Art. 3 Abs. 3 S. 1 KAG vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde mit Entscheidung vom 14.11.2025 zurückgewiesen.
Die Landeshauptstadt München begehrt eine Prüfung einer Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in Form der Finanzhoheit aus Art. 28 Abs. 2 GG durch das Verbot einer Übernachtungssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Vor dem BVerfG gilt ein anderer Prüfungsmaßstab als vor dem Bay. Verfassungsgerichtshof.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Finanzierung erfolgt aus eigenen Budgetmitteln.
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Kommunalverfassungsbeschwerde, Verletzung des Selbstverwaltungsrechts, gesetzl. Verbot einer Übernachtungssteuer
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
26.02.2026
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Frey
Art:
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
05.03.2026
Ergebnisse
Historie
- 07.08.2026 Neuer Status: Abgeschlossen (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 05.03.2026 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 26.02.2026 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)