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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 5. Dezember 2007, 16:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Riemausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2020
Messestadt Riem
Grundschule an der Helsinkistraße
Zentraler Grünzug westlich,
Promenade südlich,
Riemer Park nördlich
(Teiländerung der Bebauungspläne
mit Grünordnung Nr. 1728 b, Teil 1
und Nr. 1728 i)
a) Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher
Satzungsbeschluss
b) Antrag Nr. 02-08/B 02465 des Bezirksausschusses
des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem
vom 18.10.2007
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
-
02-08 / A 04103 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für eine Grundschule mit Tagesheim und integrierter Grünwerkstatt
Inhalte
Behandlungsvorschlag für die Äußerungen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie den Entwurf der Satzung und der Begründung und dem Antrag Nr. 02-08 / B 02456 des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem vom 18.10.2007.Der Planentwurf sieht entsprechend dem Bedarf an Grundschulplätzen für die Messestadt Riem eine 2-zügige Grundschule für 8 Schulklassen, ein 4-gruppiges Tagesheim mit integrierter Grünwerkstatt vor.
Entscheidungsvorschlag
Der Bebauungsplan mit Grünordnung wird entsprechend dem Antrag der Referentin gebilligt mit Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und vorbehaltlich gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen.
2.
Messestadt Riem
EM 226 Wohn- und Anliegerstraßen
im 3. Bauabschnitt Wohnen
im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
Gesamtprojektkosten (Kostenobergrenze):
6.400.000 €
Projektauftrag für die endgültige Herstellung
Kurzinfo:
Anlass
Der Riemausschuss hat in der Sitzung vom 13.07.2005
den Billigungs- und vorbehaltlichen Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728 l gefasst.
Der Bebauungsplan ist am 30.11.2005 in Kraft getreten.
Im Vollzug dieses Bebauungsplanes ist es erforderlich,
die Erschließungsstraßen mit den dazugehörigen Wohn-
und Straßenplätzen im 3. Bauabschnitt Wohnen südlich der
Willy-Brandt-Allee und östlich der Georg-Kerschensteiner-Straße
herzustellen.
Inhalt
Der Beschluss behandelt die Ausbauphase 2 - die endgültige Herstellung der öffentlichen Straßen und Plätze im 3. Bauabschnitt Wohnen, einschließlich der Begrünung und der Beleuchtung.
Die Projektkosten beinhalten auch die bereits durchgeführte
Ausbauphase 1 (Herstellung der Baustraßen).
Entscheidungsvorschlag
Der Projektauftrag für die endgültige Herstellung wird
der MRG auf Basis der Vorplanung und der Kostenschätzung
mit einer Kostenobergrenze von 6.400.000 € erteilt.
Gesucht werden kann auch nach:
- 3. Bauabschnitt Wohnen Baustraßen
- U 1432, U 1438, U 1439, U 1440
- Georg-Kerschensteiner-Straße