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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 17. Dezember 2002, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung)
wegen Änderung der Verordnung über Hunde
mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom
10. Juli 1992 (GVBl. S. 268) durch die Verordnung vom
4. September 2002 (GVBl. S. 513)
Kurzinfo:
Der Freistaat Bayern hat mit Wirkung vom 01.11.2002 seine Verordnung
über "Hunde mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit"
(Kampfhundeverordnung) geändert. Nachdem die Hundesteuersatzung der
Landeshauptstadt München teilweise auf der staatlichen Verordnung
basiert, muss diese ebenfalls aktualisiert werden.
Inhaltlich werden künftig fünf weitere Hunderassen den sogenannten
Kamphunden (Kategorie 2, d.h. Hunde deren Eigenschaft als Kampfhund
vermutet wird, solange der zuständigen Behörde nicht das Gegenteil
nachgewiesen wird) zugeordnet.
Es sind dies der Alano, der American Bulldog, der Perro de Presa
Canario, der Perro de Presa Mallorquin und der Rottweiler. Dagegen wird
eine Hunderasse, der Rhodesian Ridgeback, künftig nicht mehr in die
Kategorie Kampfhund eingestuft.
2.
Vorläufige Haushaltsführung 2003
Kurzinfo:
Die Bekanntgabe dient dem Finanzausschuss als Information über die
wichtigsten Regeln der vorläufigen Haushaltsführung 2003. Aufgrund der
Tatsache, dass die Beschlussfassung über den Haushalt 2003 erst in einem
Sonderplenum am 02.04.2003 vorgesehen ist, sind ab dem 01.01.2003
stadtweit die Vorschriften des Art. 69 GO über die haushaltslose Zeit
anzuwenden. Art. 69 GO vertritt insoweit die fehlende Haushaltssatzung,
beschränkt aber die Wirtschaftsführung auf bestimmte Aufgaben.
3.
Veräußerung von Vermögenswerten
zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln
Sachstandsbericht 2002
Kurzinfo:
Grundstücksverkäufe: Die bis 2004 geltende Verpflichtung des Kommunalreferats zur Haushaltskonsolidierung wird erfüllt.
Stadtwerke München: Die Kapital-/ Vermögensentflechtung zwischen der LHM und dem früheren Eigenbetrieb "Stadtwerke München" ist im
Zuge des Rechtsformwechsels abgeschlossen worden.
Flughafen München GmbH: Derzeit keine Veräußerung der Gesellschaftsanteile vorgesehen.
Forderungsverkauf: Ein Forderungsverkauf kommt derzeit nicht in Betracht.