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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 8. Juli 2009, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Delegations- und Steuerungskonzept
für die Eigenbetriebe hinsichtlich
Personal- und Organisationskompetenzen;
Grundsatzbeschluss
Kurzinfo:
Die methodischen Ansätze und Vorgehensweisen, die rechtliche Sonderstellung der städtischen Eigenbetriebe bei der Ausübung ihrer Personal- und Organisationskompetenzen und die Zielsetzungen für die Delegation und Steuerung werden beschrieben, die beigefügten Übersichten der personalwirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben erläutert, die jeweils festgelegten Kompetenzen dargestellt und die Datenauswertung durch PeCon beschrieben. Die Rahmenvorgaben und Arbeitshilfen werden vorgestellt. Da dieses Konzept die Grundlagen zum Thema Delegation und Steuerung enthält, werden außerdem die nächsten Schritte beschrieben, die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlich sind.
Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Delegations- und Steuerungskonzept für die Eigenbetriebe hinsichtlich Personal- und Organisationskompetenzen einschließlich der als Anlage beigefügten Übersichten 1-3 zu. Bestehende Delegationsbeschlüsse und -vereinbarungen sind auf Basis der beigefügten Übersichten zu den zentralen und dezentralen Personal- und Organisationskompetenzen anzupassen. Bis dahin besitzen diese unveränderte Gültigkeit. Die Aufträge des Stadtrats aus den Beschlüssen vom 31.03./21.04.2004 und 06.12.2006/13.12.2006 sind damit erledigt. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Delegations- und Steuerungskonzept für die Eigenbetriebe
2.
Einführung einer Arbeitsmarktzulage
für IT-Personal, Ingenieurinnen /Ingenieure
und Ärztinnen /Ärzte im öffentlichen
Gesundheitsdienst
-
08-14 / A 00977 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Der KAV Bayern eröffnet den öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit für bestimmte Berufsgruppen im Einzelfall eine widerrufliche Arbeitsmarktzulage zu gewähren. Im Beschluss geht es um die Ausgestaltung der übertariflichen Zulage nach den städtischen Erfordernissen. Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften in den Bereichen IT-Personal, Ingenieurinnen/Ingenieure, Ärztinnen/Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst kann Beschäftigten zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine auf 5 Jahre befristete Zulage in Höhe von 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage Marktzulage