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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 10. November 2009, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltschutzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Elektromobilität
Rechtzeitige Förderung der Elektromobilität in München
Antrag Nr. 08-14 / A 00036 der ÖDP vom 21.05.2008
Elektromobilität Pilotprojekt
Antrag Nr. 08-14 / A 00482 der SPD vom 17.12.2008
Rascher Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität
Antrag Nr. 08-14 / A 00943 der ÖDP vom 23.07.2009
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08-14 / A 00943 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 00482 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 00036 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
o.g. Anträge von SPD und ÖDP
Inhalt:
In der Stadtratsvorlage wird der aktuelle Projektstand der Projekte BMW/Vattenfall (Berlin), BMW/E.ON (München) sowie des BMVBS-Förderprogramms "Elektromobilität in Modellregionen" dargestellt.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt von dem aktuellen Stand der o.g. Projekte Kenntnis.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Elektromobilität, nachhaltige Mobilität, alternative Antriebe, Treibstoffe, Pflanzenölautos, Erneuerbare Energien, CO2-Emissionen
2.
Mobilfunk
Beitritt der Landeshauptstadt München zum Mobilfunkpakt II
Antrag Nr. 02-08 / A 03914 von Herrn StR Josef Schmid,
Frau StRin Ursula Sabathil vom 23.08.2007
Veröffentlichung von Daten im laufenden Verfahren zum Aufstellen von Mobilfunksendeanlagen
BA-Antrag Nr. 02-08 / B 02455 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 09.10.2007
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02-08 / A 03914 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / B 02455 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Antrag vom 23.08.2007 regen Herr StR Josef Schmid und
Frau StRin Ursula Sabathil den Beitritt der Landeshauptstadt München zum Mobilfunkpakt II der Bayerischen Staatsregierung an. Der Bezirksausschusses des Stadtbezirks 24 – Feldmoching-Hasenbergl regt in seinem Antrag vom 09.10.2007 an, die Bevölkerung über die laufenden Verfahren zum Aufstellen von Mobilfunksendeanlagen z.B. durch eine geeignete Veröffent-lichung besser zu informieren.
Inhalt
Die Anwendung der Instrumente des Mobilfunkpaktes II im Ballungsraum München ist kosten- und personalneutral nicht leistbar und darüber hinaus wenig effizient. Dagegen können die Informationsmöglichkeiten für die BürgerInnen über die aktuelle lokale Netzplanung zusammen mit dem Planungsprozess weiter verbessert werden.
Entscheidungsvorschlag
Dem Antrag von Frau StRin Sabathil und Herrn StR Schmid wird aufgrund der fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen nicht entsprochen. Das „Münchner Mobilfunkkonzept“ ermöglicht unter Berücksichtigung der lokalen Erfordernisse eine stadtbezirksübergreifende Netzplanung mit sinnvollen und immissionsverträglichen Standortlösungen. Das RGU wird zukünftig betreiberneutral die Suchkreismeldungen zeitnah und in einer Karte mit Darstellung des Stadtbezirks auf der Internetseite des RGU veröffentlichen und in einer Karte markieren.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Mobilfunk; Mobilfunksendeanlagen; Mobilfunkpakt I
3.
Jährlicher Bericht über die Entnahme von Tertiärgrundwasser durch Münchner Firmen
-Bekanntgabe-
Kurzinfo:
Anlass:
Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 01.04.2008.
Stadtratsantrag der ÖDP Nr. 02-08 / A 03972 vom 27.09.2007.
Inhalt:
Jährlicher Bericht über die Tertiärgrundwasserentnahmen im Stadtgebiet München.
Entscheidungsvorschlag
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Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Wasserrechtliche Genehmigung, Tertiärgrundwasser, Tertiärgrundwasserentnahmen
4.
Überschwemmungsgebiet an der Würm;
Festsetzungsverfahren nach Art. 61 e BayWG, Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 8.900 bis Flusskilometer 19.100
(ÜberschwemmungsgebietsV Würm)
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08-14 / A 01187 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Fests. des Überschwemmungsgebietes an der Würm durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung nach Art. 61e Bay. Wassergesetz
Inhalt
Die Hochwasserereignisse d. vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass es erforderlich ist Überschwemmungsgeb. festzusetzen, um möglichen Hochwasserschäden vorzubeugen. Bei der Ermittlung von Überschwemmungsgeb. wird ein Hochwasserereignis zu Grunde gelegt, das statistisch mindestens einmal in 100 Jahren (HQ100) erreicht oder überschritten wird (Bemessungshochw.). Diese Daten werden von den WWÄ. aufbereitet, in Karten als Überschwemmungsg. dargestellt, und an die zust. Kreisverwaltungsbeh. übermittelt. Die Kreisverwaltungsbeh. sind verpflichtet, Überschwemmungsgebiete an Gewässern mit hohem Schadenspotenzial durch Rechtsvero. festzusetzen (Art. 61 e Abs. 1 BayWG). Der vorl. Entw. einer Überschwemmungsgebietsvero. wurde mit allen Fachdienstst. abgestimmt und im Rahmen der Öffentlichkeitsbet. mit den entspr. Plänen des Überschwemmungsgeb. vom 19.06.09 bis 20.07.09 zur allgemeinen Einsicht beim Referat für Gesundheit und Umwelt ausgelegt. Die Überschwemmungsgebietsvero. regelt die genehmigungspflichtigen Tatbestände nach Art. 61h BayWG, die Anf. an Anl. zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Prüfpflichten für Heizölverbraucheranlagen und die entsprechenden Ausnahmetatbestände.
Entscheidungsvorschlag ---
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Überschwemmungsgebiet