RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 29.05.2024 06:15:52)
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 19. November 2009, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
1.
Viktualienmarkt
Antrag Nr. 08-14 / A 01003 von Frau StRin Ulrike
Boesser und Herrn StR Alexander Reissl
vom 13.08.2009
-
08-14 / A 01202 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 01003 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Stichwort
Viktualienmarkt
Anlass
Antrag Nr. 08-14 / A 01003 von Frau StRin Ulrike Boesser und Herrn StR Alexander Reissl vom 13.08.2009
Inhalt
Der Stand der Überlegungen zum Viktualienmarkt wird dargestellt. Aufgrund der ähnlichen Problemstellungen wird ein Konzept für alle vier ständigen Lebensmittelmärkte erarbeitet.
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. Der Stadtratsantrag Nr. 08-14 / A 01003 von Frau StRin Ulrike Boesser und Herrn StR Alexander Reissl vom 13.08.2009 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Gesucht werden kann auch nach:
Markt am Elisabethplatz, Pasinger Viktualienmarkt, Markt am Wiener Platz, Zukunftskonzept
Kommunalausschuss
2.
Ziele des Stadtrats zur nachhaltigen
Entwicklung in München
Umweltcontrolling im Kommunalreferat
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Stichwort
Ziele des Stadtrates zur nachhaltigen Entwicklung in München
Umweltcontrolling im Kommunalreferat
Anlass
Die Vollversammlung des Stadtrates verabschiedete am 02.07.2003 die Münchner Nachhaltigkeitsziele. Das Kommunalreferat hat diese Ziele aufgegriffen und berichtet im Rahmen des Umweltcontrollings über die Zielerreichung in den Jahren 2007 und 2008.
Inhalt
Das Kommunalreferat stellt seine Bereiche und deren umweltrele-vante Tätigkeiten vor und erläutert den Beitrag zur Erreichung der Ziele des Stadtrats zur nachhaltigen Entwicklung in München.
Entscheidungsvorschlag
Die Bekanntgabe wird zur Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann auch nach:
Nachhaltigkeitsindikatoren, Ressourcen, regenerative Energien, CO2, Zertifizierung, ökologische Ausgleichsflächen, Wissenstransfer
3.
Der Platz vor dem Dominikuszentrum wird
„Dominikusplatz“ benannt
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 01052 des Bezirksaus-
schusses des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-
Am Hart vom 15.04.2009
-
08-14 / B 01052 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Stichwort
Straßenbenennung im 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart
Anlass
Antrag des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirks Milbertshofen-Am Hart vom 15.04.2009
Inhalt
Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirks Milbertshofen-Am Hart hat am 15.04.2009 mehrheitlich die Benennung des Platzes vor dem Dominikuszentrum in „Dominikusplatz“ beantragt. Derzeit führt das Baureferat das Widmungsverfahren als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußgängerbereich – Radverkehr gestattet“ durch. Dieser Platz wird als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußgängerbereich – Radverkehr gestattet“ gewidmet und muss benannt werden.
Entscheidungsvorschlag
Der Platz vor dem Dominikuszentrum wird „Dominikusplatz“ benannt.
Gesucht werden kann auch nach:
Dominikuszentrum; Hildegard-von-Bingen-Anger 1
4.
Der Verkauf von Einwegverpackungen in städtischen
Gebäuden und auf städtischem Grund wird für
Lebensmittelbetriebe unter Auflagen erlaubt
Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn StR Georg
Schlagbauer vom 31.03.2009
-
08-14 / A 01203 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 00712 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Stichwort
Verkauf von Einwegverpackungen
Anlass
Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 31.03.2009
Inhalt
Der Zielkonflikt Abfallvermeidung contra Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für Gewerbetreibende in städtischen Gebäuden und auf städtischen Grundstücken wird durch eine differenzierende Regelung entschärft. Das Einwegverbot bleibt aufrecht erhalten. Die Ausgabe von Speisen, die nicht vor Ort sofort verzehrt werden und aus hygienischen Gründen in Einwegverpackungen/-behältnissen angeboten werden müssen, sowie die Ausgabe von Getränken, die nicht vor Ort in Einwegbehältnisse eingefüllt werden, werden als besondere Einzelfälle im Sinne des § 4 Abs. 10 der städtischen Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung angesehen und ausnahmsweise zugelassen.
Entscheidungsvorschlag
Lebensmittelbetriebe dürfen Speisen, die nicht sofort verzehrt wer-den und aus hygienischen Gründen in Einwegverpackungen/-behältnissen angeboten werden, sowie Getränke, die nicht vor Ort in Einwegbehältnisse eingefüllt werden, künftig in Einwegver-packungen/-behältnissen verkaufen.
Gesucht werden kann auch nach:
Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung, Mehrweggebot, Einwegverbot, Einwegverpackungen