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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 13. Oktober 2010, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
Bezirk Ost (HA II /3)
1.
Billigungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2023
Hochstiftsweg,
Effnerstraße (östlich),
Johanneskirchner Straße (südlich),
Cosimastraße (westlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1862 a)
Stadtbezirk 13 Bogenhausen
Kurzinfo:
Anlass
Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2023 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Mit der Änderung der durch den Bebauungsplan Nr. 1862 a festgesetzten Art der Nutzung von GE zu MK und WA soll dem Brachliegen von Bauland-Restflächen begegnet werden sowie die Möglichkeit der Ergänzung bzw. Verbesserung der Nahversorgung und der Schaffung von Wohnraum auch für besonderen Wohnbedarf zum Zwecke der Altenpflege eingeräumt werden.
Inhalt
Behandlungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Entwurf der Begründung und Satzung.
Entscheidungs-
vorschlag
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2023 wird entsprechend dem Antrag der Referentin gebilligt mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, wenn der städtebauliche Vertrag beurkundet ist und die Sicherheiten für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vorliegen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2023, Hochstiftsweg,
Bezirk West (HA II/4)
2.
Satzungsbeschluss
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1940 a Bunzlauer Platz (südwestlich),
Baubergerstraße (nordwestlich) und
Bahnlinie München-Regensburg (südöstlich)
a) Satzungsbeschluss
b) Option auf Straßenbahn-Tangentiale
von Moosach nach Untermenzing
in der Bauleitplanung absichern
Antrag Nr. 08-14 / A 01748 der ÖDP
vom 29.07.2010
Stadtbezirk 10 Moosach
-
08-14 / A 01748 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2023 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Mit der Änderung der durch den Bebauungsplan Nr. 1862 a festgesetzten Art der Nutzung von GE zu MK und WA soll dem Brachliegen von Bauland-Restflächen begegnet werden sowie die Möglichkeit der Ergänzung bzw. Verbesserung der Nahversorgung und der Schaffung von Wohnraum auch für besonderen Wohnbedarf zum Zwecke der Altenpflege eingeräumt werden.
Inhalt
Behandlungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Entwurf der Begründung und Satzung.
Entscheidungs-
vorschlag
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2023 wird entsprechend dem Antrag der Referentin gebilligt mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, wenn der städtebauliche Vertrag beurkundet ist und die Sicherheiten für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vorliegen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2023, Hochstiftsweg,
Bezirk Mitte (HA II/2)
3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1999
Müllerstraße
zwischen Corneliusstraße (östlich)
und Fraunhoferstraße (westlich)
(ehemaliges Fernheizkraftwerk)
a. Satzungsbeschluss
b. Behandlung von Bezirksausschuss-Anträgen
Kamine des ehemaligen Heizkraftwerks in der Müllerstraße;
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02201 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 01 – Altstadt-Lehel vom 15.06.2010
- Rückbau der Kamine auf dem Dach des
ehemaligen Heizkraftwerks, Müllerstraße 7;
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02223 des Bezirksausschusses des
Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 29.06.2010
-
08-14 / B 02201 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / B 02223 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1999 für den o.g. Bereich an der Müllerstraße.
Inhalt
- Darstellung des Verfahrensablaufs der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
- Behandlung der Bezirksausschuss-Anträge Nr. 08-14 / B 02201
und Nr. 08-14 / B 02223;
- Satzungstext und Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1999 mit Festsetzung der Baugebiete
„Wohngebäude mit Dienstleistungseinrichtungen und Kindertageseinrichtung“,
„Büro- und Geschäftsgebäude“ und „Wohngebäude“.
Entscheidungsvorschlag
- Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1999 als Satzung;
- Die beiden Bezirksausschuss-Anträge sind gem. Art. 60 Abs. 4
Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden
kann im
RIS auch nach
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1999;
Müllerstraße;
ehem. Fernheizkraftwerk.
Hauptabteilung I
4.
Offenlegung der Grundstücksspekulationen im Bereich Express-S-Bahn Daglfing - Englschalking - Johanneskirchen, Ziffer 3 des Antrags
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00549 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen am 04.02.2010
-
08-14 / E 00549 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00549 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen, Ziffer 3 des Antrages von Herrn Volker Böhm.
Inhalte
Durch einen viergleisigen Ausbau der Strecke der S 8 im Münchner Nord-Osten besteht bei höhenfreien Bahnquerungen die Möglichkeit, die östlich der Trasse gelegenen Flächen besser an das Münchner Straßennetz anzubinden. Dadurch kann es zu einer stärkeren Nachfrage nach Flächen in diesem Bereich kommen. Die Landeshauptstadt München betreibt jedoch mit ihren Grundstücken keine Spekulation.
Entscheidungs-vorschlag
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen
Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 00549 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Flughafenanbindung, Express-S-Bahn, S 8, Bahnknoten München, Daglfing, Englschalking, Johanneskirchen, Münchner Nord-Osten
5.
Arbeitsgruppe Ausbauoffensive Kindertageseinrichtungen
- Sachstandsbericht zum 30.07.2010
Kurzinfo:
Anlass
Sachstandsbericht nach über einem Jahr Tätigkeit der AG Ausbauoffensive Kindertageseinrichtungen. Ziel ist es, bebaubare Grundstücke oder geeignete Gebäude für Kindertageseinrichtungen zu ermitteln und notwendiges Baurecht zu schaffen, um das Versorgungsziel von 35 % für Einrichtungen im Jahr 2013 zu erreichen.
Inhalte
- Sachstand der Arbeiten zum 30.07.2010
- Prozessablauf der Arbeitsgruppe
- Quantitatives Ergebnis
- Sichtweisen der beteiligten Referate
- Fortbestand der Arbeitsgruppe
Entscheidungsvorschlag
1. Der im Vortrag der Referentin aufgezeigten Vorgehensweise wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Die AG Ausbauoffensive wird als Koordinierungs-AG Kindertageseinrichtungen für die Flächensicherung und Baurechtsabklärung zur Sicherstellung einer ausgewogenen
kleinräumigen Versorgung unter Leitung und Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung weitergeführt.
3. Das Kommunalreferat wird gebeten, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelfall näher zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Über den Fortgang der Flächensicherung und Baurechtsabklärung wird dem Stadtrat in einem Jahr in gleicher Form berichtet.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Ausbauoffensive, Kindertageseinrichtungen, Flächensicherung, Baurechtsabklärung
6.
Luxussanierungen in der Maxvorstadt
a) Gibt es Untersuchungen oder sind solche geplant, die Auskunft darüber geben,
welche Auswirkungen die Luxussanierungen von Gebäuden auf Veränderungen
der Strukturen in Stadtbezirken haben?
b) Schutz der von Luxussanierung betroffenen Mieter vor Kündigung, Vertreibung und
überhöhten Mieten
c) Einhaltung der Bauvorschriften in Gebieten mit Erhaltungssatzung
Empfehlungen Nr. 08-14 / E 00473, E 00474 (Ziffer 1) und E 00475 (Ziffer 2) der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 – Maxvorstadt am 19.11.2009
-
08-14 / E 00473 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 00474 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 00475 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit den Empfehlungen Nr. 08-14 / E 00473, 08-14 E 00474 und 08-14 / E 00475, wird die Landeshauptstadt München um Auskunft zu den Themen – existieren Untersuchung zu Auswirkungen von Luxussanierungen oder sind welche geplant, Schutz der Mieter in von Luxussanierung betroffenen Gebieten und Einhaltung von Bauvorschriften – gebeten.
Inhalte
Darlegung der Sachverhalte zu Untersuchungen der Auswirkungen von Luxussanierungen, dem Schutz der Mieter in von Luxussanierung betroffenen Gebieten und der Einhaltung von Bauvorschriften.
Entscheidungsvorschlag
Von den Ausführungen zu Untersuchungen der Auswirkungen von Luxussanierungen, dem Schutz der Mieter in von Luxussanierung betroffenen Gebieten und der Einhaltung von Bauvorschriften wird Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Maxvorstadt, Luxusimmobilien
7.
Pasing
- ergänzende Maßnahmen zur Stärkung des Zentrumsbereichs
- Anträge
a) Weiteres Vorgehen Umgestaltung Pasing Zentrum
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 00339 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing vom 29.07.2008
b) Bearbeitung eines integrierten Gesamtkonzepts zum Pasinger Zentrum
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 01297 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 07.07.2009
-
08-14 / B 01297 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / B 00339 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Bericht über die Vergabe von Leistungen zum Stadtteilmanagement und einer Machbarkeitsstudie
Ergebnis der Infoveranstaltung und des Workshops mit den Pasinger Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Bebauung am Pasinger Marienplatz / Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsauslobung
Überprüfung eines Gesamtkonzeptes für die Weiterentwicklung des Pasinger Zentrums im Rahmen vorbereitender Untersuchungen
weiteres Vorgehen
Entscheidungsvorschlag
Kenntnisnahme der Interessensbekundung von Pasinger Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern am Thema Stadtteilmanagement (Vereinsgründung u.a.)
Kenntnisnahme des Konzeptes für die Bebauung am Pasinger Marienplatz sowie Einverständnis mit den Eckdaten als Grundlage für eine Verwertung des Grundstückes durch das Kommunalreferat
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan 1922a Pasing
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
8.
Bahntrassen in München langfristig sichern
Antrag Nr. 08-14 / A 01295
der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL
vom 18.01.2010
-
08-14 / A 01887 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 01295 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 18.01.2010 zur Sicherung von Schienentrassen für Ausbau- und Lärmschutzmaßnahmen, Gewährleistung einer umweltgerechten Mobilität
Inhalte
Darstellung des gegebenen Rechtsinstrumentariums sowie der bestehenden Sicherungsmöglichkeiten bei laufenden oder künftigen Planungen
Entscheidungsvorschlag
Mit der Vorgehensweise zur langfristigen Sicherung von Bahntrassen wird eine umweltgerechte Mobilität gewährleistet.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Sicherung von Bahnflächen, Sicherung von Schienentrassen, Freistellung, umweltgerechte Mobilität, Darstellung von Verkehrsflächen im Flächennutzungsplan
Hauptabteilung II
9.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 17 (Obergiesing)
Bundeseigene Wohnungen;
Antrag Nr. 2499 (Punkt 2) von Frau Stadträtin Lindner-Schädlich vom 30.01.2001
a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Tegernseer Landstraße“
b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Trauchberg-/Forggenseestraße“
-
08-14 / A 01884 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
96-02 / A 02499 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 30.11.2010 laufen die derzeit geltenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ aus. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Planungsreferat beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauer der Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen.
Frau Stadträtin Lindner-Schädlich hat am 30.01.2001 den Antrag Nr. 2499 (Punkt 2) gestellt, nach dem geprüft werden soll, ob und für welche zusammenhängenden Gebiete mit Bundeswohnungen Erhaltungssatzungen erlassen werden können.
Inhalte
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“.
Überprüfung von Gebieten mit Bundeswohnungen.
Entscheidungs-vorschlag
Erneuter Erlass der Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ im bisherigen Umgriff.
Für die überprüften Gebiete mit Bundeswohnungen ist der Erlass von Erhaltungssatzungen nicht möglich.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB
Bundeseigene Wohnungen