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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 26. Juni 2002, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

I.
Direktorium
1.
1. Anhörungsrechte in Baugenehmigungsverfahren und sonstigen bauordnungsrechtlichen Verfahren sowie beim Vollzug der Baumschutzverordnung 2. Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse; Antrag des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing (Beschluss vom 04. Juli 2000); Antrag des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart (Beschluss vom 26. Juli 2000); Antrag des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim (Beschluss vom 29. August 2000); Antrag des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg (Beschluss vom 19. September 2000); Antrag des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au Haidhausen (Beschluss vom 20. September 2000);

96-02 / V 03142 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
siehe Vorlagendokumente

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
2.
Bezirksausschuss-Satzungsänderung; Anhörung der Bezirksausschüsse bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen Antrag Nr. 4726 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 04.04.2000

96-02 / V 03145 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Kurzübersicht zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.04.2002 Bezirksausschuss-Satzungsänderung; Anhörung der Bezirksausschüsse bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen Antrag Nr. 4726 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing - Obermenzing vom 04.04.2000 Anlass: Antrag, bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse zu begründen Inhalt: Bei der Legalisierung von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden besitzen die Bezirksausschüsse bereits ein Anhörungsrecht, da diese einen Bauantrag voraussetzt. Auch geht diesen Fällen zumeist ein Bauleitplanverfahren voraus, in dem die Bezirksausschüsse ebenfalls beteiligt werden. Bei Absiedelungen, also bauordnungsrechtlichen Beseitigungsver- fahren nicht genehmigungsfähiger Wohnbauten besteht derzeit kein Anhörungsrecht. Da derzeitige Fälle kaum noch anhängig sind, sieht das Direktorium keinen Bedarf, hierauf mit einer Satzungsänderung, durch die ja eine unbestimmte Vielzahl von Fällen geregelt werden soll, zu reagieren. Außerdem sprechen systematische Gründe gegen das beantragte Anhörungsrecht. Die Bezirksausschüsse 9, 15, 17, 18, 23 und 24 haben sich für den Antrag ausgesprochen, die Bezirksausschüsse 1, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 19 und 25 dagegen. Vorschlag: Keine Einführung eines Anhörungsrechtes bei Absiedelungs- bzw. Legalisi

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der CSU und FDP)
3.
Gemeindliches Benehmen bei Änderung der Denkmalschutzliste Antrag des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing - Obermenzing vom 04.07.2000

96-02 / V 03146 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
siehe Vorlagendokumente

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
4.
Neuerlass einer Stellplatzbeschränkungssatzung; Gesamtkonzept zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln; Anhörungsrecht für die Bezirksausschüsse Antrag Nr. 5550 des Bezirksausschusses des 4. Stadtbezirkes Schwabing - West vom 20.12.2000

96-02 / V 03149 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Kurzübersicht zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.04.2002 Neuerlass einer Stellplatzbeschränkungssatzung; Gesamtkonzept zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln; Anhörungsrecht für die Bezirksausschüsse Antrag Nr. 5550 des Bezirksausschusses des 4. Stadtbezirkes Schwabing - West vom 20.12.2000 Anlass: Schaffung eines Anhörungsrechtes für Fälle, in denen die Stellplatzbeschränkungssatzung angewendet werden soll Inhalt: Der Stadtrat hat am 23.05.2001 eine neue Stellplatzbeschränkungs- satzung beschlossen, die für jedes Bauvorhaben (mit Ausnahme von Wohnnutzung) mit der Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen und Garagen gilt. Der Vollzug der Satzung findet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens statt, bei dem die Bezirksausschüsse bereits ein kombiniertes Unterrichtungs- und Anhörungsrecht besitzen. Da den Bezirksausschüssen der Satzungsumgriff bekannt ist, bedarf es insoweit eines zusätzlichen Anhörungsrechtes nicht. Die Bezirksausschüsse 2, 7, 9, 15, 21, 23 und 24 haben sich im Anhörungsverfahren für den Antrag ausgesprochen, die Bezirksausschüsse 6, 10, 14 und 19 dagegen. Vorschlag: Ein Anhörungsrecht für Fälle, in denen die Stellplatzbeschränkungs- satzung angewendet werden soll, ist nicht erforderlich.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der CSU und FDP)
5.
Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München Zusammenfassende Änderungssatzung der TOP - Anhörungsrechte in Baugenehmigungsverfahren und sonstigen bauordnungsrechtlichen Verfahren sowie beim Vollzug der Baumschutzverordnung; - Berechnung der Anzahl von Bezirksausschussmitglieder; - Anhörungsrecht bei Vermietung städtischer Liegenschaften

96-02 / V 03153 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
II.
Personal- und Organisationsreferat