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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 26. Juni 2002, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
1. Anhörungsrechte in Baugenehmigungsverfahren und sonstigen bauordnungsrechtlichen Verfahren sowie beim Vollzug der Baumschutzverordnung
2. Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse;
Antrag des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes
Pasing-Obermenzing (Beschluss vom 04. Juli 2000);
Antrag des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen-Am Hart (Beschluss vom 26. Juli 2000);
Antrag des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim
(Beschluss vom 29. August 2000);
Antrag des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg (Beschluss vom 19. September 2000);
Antrag des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes
Au Haidhausen (Beschluss vom 20. September 2000);
Kurzinfo:
siehe Vorlagendokumente
2.
Bezirksausschuss-Satzungsänderung;
Anhörung der Bezirksausschüsse bei
Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren
von Siedlungen
Antrag Nr. 4726 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 04.04.2000
Kurzinfo:
Kurzübersicht
zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.04.2002
Bezirksausschuss-Satzungsänderung;
Anhörung der Bezirksausschüsse bei
Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren
von Siedlungen
Antrag Nr. 4726 des Bezirksausschusses des
21. Stadtbezirkes Pasing - Obermenzing vom 04.04.2000
Anlass: Antrag, bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse zu begründen
Inhalt: Bei der Legalisierung von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden besitzen die Bezirksausschüsse bereits ein Anhörungsrecht, da diese einen Bauantrag voraussetzt. Auch geht diesen Fällen zumeist ein Bauleitplanverfahren voraus, in dem die Bezirksausschüsse ebenfalls beteiligt werden.
Bei Absiedelungen, also bauordnungsrechtlichen Beseitigungsver- fahren nicht genehmigungsfähiger Wohnbauten besteht derzeit kein Anhörungsrecht. Da derzeitige Fälle kaum noch anhängig sind, sieht das Direktorium keinen Bedarf, hierauf mit einer Satzungsänderung, durch die ja eine unbestimmte Vielzahl von Fällen geregelt werden soll, zu reagieren. Außerdem sprechen systematische Gründe gegen das beantragte Anhörungsrecht.
Die Bezirksausschüsse 9, 15, 17, 18, 23 und 24 haben sich für den Antrag ausgesprochen, die Bezirksausschüsse 1, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 19 und 25 dagegen.
Vorschlag: Keine Einführung eines Anhörungsrechtes bei Absiedelungs- bzw. Legalisi
3.
Gemeindliches Benehmen bei Änderung
der Denkmalschutzliste
Antrag des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes
Pasing - Obermenzing vom 04.07.2000
Kurzinfo:
siehe Vorlagendokumente
4.
Neuerlass einer Stellplatzbeschränkungssatzung;
Gesamtkonzept zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln;
Anhörungsrecht für die Bezirksausschüsse
Antrag Nr. 5550 des Bezirksausschusses
des 4. Stadtbezirkes Schwabing - West
vom 20.12.2000
Kurzinfo:
Kurzübersicht
zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.04.2002
Neuerlass einer Stellplatzbeschränkungssatzung;
Gesamtkonzept zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln;
Anhörungsrecht für die Bezirksausschüsse
Antrag Nr. 5550 des Bezirksausschusses
des 4. Stadtbezirkes Schwabing - West
vom 20.12.2000
Anlass: Schaffung eines Anhörungsrechtes für Fälle, in denen die Stellplatzbeschränkungssatzung angewendet werden soll
Inhalt: Der Stadtrat hat am 23.05.2001 eine neue Stellplatzbeschränkungs- satzung beschlossen, die für jedes Bauvorhaben (mit Ausnahme von Wohnnutzung) mit der Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen und Garagen gilt. Der Vollzug der Satzung findet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens statt, bei dem die Bezirksausschüsse bereits ein kombiniertes Unterrichtungs- und Anhörungsrecht besitzen. Da den Bezirksausschüssen der Satzungsumgriff bekannt ist, bedarf es insoweit eines zusätzlichen Anhörungsrechtes nicht.
Die Bezirksausschüsse 2, 7, 9, 15, 21, 23 und 24 haben sich im Anhörungsverfahren für den Antrag ausgesprochen, die Bezirksausschüsse 6, 10, 14 und 19 dagegen.
Vorschlag: Ein Anhörungsrecht für Fälle, in denen die Stellplatzbeschränkungs- satzung angewendet werden soll, ist nicht erforderlich.
5.
Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München
Zusammenfassende Änderungssatzung der TOP
- Anhörungsrechte in Baugenehmigungsverfahren und sonstigen bauordnungsrechtlichen Verfahren sowie beim Vollzug der Baumschutzverordnung;
- Berechnung der Anzahl von Bezirksausschussmitglieder;
- Anhörungsrecht bei Vermietung städtischer Liegenschaften
Kurzinfo:
II.
Personal- und Organisationsreferat