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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 6. Dezember 2011, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Hauptabteilung Tiefbau
1.
Radverkehrsanlagen in der Kapuzinerstraße zwischen Lindwurmstraße und Auenstraße und Kompensationsmaßnahmen Bus im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt      Projektkosten (Kostenobergrenze): 2.300.000 € (darin enthalten sind: Anteil Stadtwerke München GmbH (netto): 160.000 €) Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

08-14 / V 07788 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 29.06.2011 auf der Grundlage des Beschlusses „Radverkehr in München, Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München“ (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.05.2009) den Beschluss „Radverkehrsanlagen in der Kapuzinerstraße zwischen Lindwurmstraße und Auenstraße, Verkehrs- und Funktionskonzept“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07141) gefasst und darin das Baureferat gebeten, ein Bedarfsprogramm auf Basis der Optimierungsvariante zu erstellen und dem Stadtrat vorzulegen. Inhalt In der Kapuzinerstraße werden beidseitig Schutz- bzw. Radfahrstreifen angeordnet. Die bestehende Bordsteinführung wird weitestgehend beibehalten. Der motorisierte Individualverkehr wird (mit Ausnahmen) einstreifig geführt. Der Busfahrstreifen für die Linie 58 wird weiterhin in Mittellage geführt, jedoch in Teilen verkürzt. Aufgrund von Reisezeiterhöhungen des ÖPNV zwischen Kapuzinerplatz und Baldeplatz werden bestehende Haltestellen der Linie 58 so umgebaut, dass die Verlustzeiten kompensiert werden können. Es werden barrierefreie Haltestellenkaps errichtet. Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. Suchbegr. - Humboldtstraße - Claude-Lorrain-Straße - Tegernseer Landstr. - Deisenhofener Str.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
1. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1979 Tegernseer Landstraße (nordöstlich), Spixstraße (südöstlich), Perlacher Straße (südlich), Untersbergstraße (westlich), Weißenseestraße (nordöstlich), ehemaliges Agfa-Gelände im Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ im Stadtbezirk 17 Obergiesing - Fasangarten Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen (Teil A) Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Untersbergstraße (Teil B) zwischen Tegernseer Landstraße und Setzbergstraße - Erstmalige Herstellung und Umbau - im Stadtbezirk 17 Obergiesing - Fasangarten Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.290.000 € Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

08-14 / V 07516 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Vollzug Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1979; Herstellung der öffentl. Verkehrsflächen durch den Erschließungsträger Schlechter baulicher Zustand der Untersbergstraße zw. Tegernseer Landstraße und Weißenseestraße Bedarf einer Querungsstelle in der Untersbergstraße zur Verbindung der Grünfläche "An der Weißenseestr." und d. neuen Grünfläche im Bbpl. m. Gr. Nr. 1979 Inhalt Erschließungsstraße U-1634 und Baumplatz - Bau neuer Verkehrsflächen durch den Erschließungsträger Untersbergstraße zwischen Tegernseer Landstraße und Weißenseestraße - Erstmalige Herstellung Untersbergstraße zwischen Weißenseestraße und Setzbergstraße - Bau Querungsstelle zwischen Grünflächen - Wiederherstellung der östlichen Gehbahn Entscheidungsvorschlag Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für den Neubau der öffentlichen Verkehrsflächen im Umgriff des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1979 wird erteilt. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die erstmalige Herstellung und den Umbau der Untersbergstraße zwischen Tegernseer Landstraße und Setzbergstraße wird erteilt. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung für die erstmalige Herstellung und den Umbau der Untersbergstraße zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. Gesucht werden kann auch nach: - Grünfläche „Am Katzenbuckel“ - Grünfläche „An der Weißenseestraße“

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Maria-Einsiedel-Straße - Schäftlarnstraße zwischen Benediktbeuerer Straße und Thalkirchner Platz Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1544 b Gelände ehemaliger „Thalkirchner Bahnhof“ im 19. Stadtbezirk Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Erstmalige Herstellung Projektkosten (Kostenobergrenze): 2.250.000 € (darin enthalten: 60 %-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 60.000 €) 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur Durchführung von vorgezogenen Baumfällungsarbeiten

08-14 / V 07521 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Umsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1544 b (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01282, Satzungsbeschluss) Erstmalige Herstellung der Maria-Einsiedel-Straße Inhalt Das Baureferat hat für die erstmalige Herstellung der Maria-Einsiedel-Straße / Schäftlarnstraße zwischen Benediktbeuerer Straße und Thalkirchner Platz sowie für weitere Maßnahmen im Straßenraum die Entwurfsplanung erarbeitet. Entscheidungsvorschlag Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 2.250.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. Die Durchführung vorgezogener Baumfällungsarbeiten wird genehmigt. Gesucht werden kann auch nach: Kreppeberg Tierparkstraße Zentralländstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
4.
Änderung der Straßenreinigungssatzung Anschlussverzeichnis

08-14 / V 08116 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die Straßenreinigungssatzung wurde zuletzt zum 01.01.2011 geändert (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.10.2010, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 05084). Im Bereich des Stadtbezirks 12 Schwabing - Freimann (Vollanschlussgebiet) stellten die Anwohnerinnen und Anwohner den Antrag, die Dresch-, Germania- (nördlicher Teil), Reventlow- und Virchowstraße in das Anschlussverzeichnis nach Reinigungsklasse 3 aufzunehmen. Außerdem ist für die Ettstraße und die Herzog-Max-Straße im Stadtbezirk 1 Altstadt - Lehel eine Differenzierung der Reinigungsklasse innerhalb dieser Straßenzüge angezeigt. Inhalt: Die Neuaufnahmen und Änderungen im Anschlussverzeichnis der Straßenreinigungssatzung werden dargestellt und erläutert. Entscheidungsvorschlag: Die Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung wird beschlossen. Gesucht werden kann auch nach: - Straßenreinigung - Winterdienst - Reinigungsklasse - Vollanschlussgebiet - Dreschstraße - Germaniastraße - Reventlowstraße - Virchowstraße - Ettstraße - Herzog-Max-Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Nachtrag