HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TO Download"

(Download erfolgte am 04.06.2024 22:40:22)

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 13. Juni 2012, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Sozialgerechte Bodennutzung - Der Münchner Weg* Fortschreibung der Stadtratsbeschlüsse Anpassung der Verwaltungspraxis zum fiktiven Wohnbaurecht Ergebnis des SoBoN- Dialogs mit der Münchner Immobilienwirtschaft

  • 08-14 / A 03381 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 03378 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 03380 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 03231 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 03109 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 09511 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass ... Inhalte Darstellung des Handlungsbedarfs und Vorschlag, wie künftig bei der Berücksichtigung des fiktiven Wohnbaurechts verfahren werden soll; Behandlung von Alt-, Übergangs- und Neufällen; Mengeneffekte und finanzielle Auswirkungen; Ergebnisse der SoBoN-Dialoge mit der Münchner Immobilienwirtschaft. Entscheidungsvorschlag Die Anrechnung des „fiktiven Wohnbaurechts“ bei Umstrukturierungsfällen wird beibehalten. In Altfällen erfolgt eine Behandlung nach bisheriger Verwaltungspraxis. In Umstrukturierungsfällen ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung (Neufälle) ist das sich ergebende Förderdelta durch Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zu binden. Im Umfang des Förderdeltas können Wohnungen wahlweise in den Förderprogrammen München Modell-Eigentum, München Modell-Miete, München Modell-Genossenschaften oder als Werkswohnungen (bzw. arbeitgebergeförderte Wohnungen) oder Studentenwohnungen errichtet werden. Die Stadt wird, um die daraus resultierenden Lasten der Planungsbegünstigten in Grenzen zu halten, in diesen Fällen die Hälfte der sich daraus ergebenden "SoBoN-Last" übernehmen. Für Übergangsfälle werden unter Federführung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung unter Beteiligung der betroffenen Referate in Verhandlungen mit den Planungsbegünstigten Lösungsvorschläge erarbeitet, die sich an den tragenden Entscheidungsmaßstäben der Grundsätze der Sozialgerechten Bodennutzung orientieren. Eine Entscheidung über die Behandlung der Übergangsfälle erfolgt in der Referatsübergreifenden Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung. Gesucht werden kann im RIS auch nach Sozialgerechte Bodennutzung; Fiktives Wohnbaurecht, Umstrukturierungsfälle, Wohnungspolitisches Handlungsprogramm WiM V

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)