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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. Oktober 2012, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Stadtentwässerungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Änderung der Entwässerungsabgabensatzung Antrag Nr. 08-14 / A 03340 von Herrn Stadtrat Mario Schmidbauer, Herrn Stadtrat Dr. Reinhold Babor, Herrn Stadtrat Otto Seidl und Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter vom 08.05.2012

  • 08-14 / A 03340 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 10184 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Stadtratsantrag zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung dahin, im Falle von Miteigentum an Grundstücken nicht einen Eigentümer als Gesamtschuldner, sondern jeden einzelnen Miteigentümer entsprechend seinem Anteil zur Entwässerungsgebühr heranzuziehen. Inhalt Das Für und Wider der Regelungen wird aus der Sicht der Münchner Stadtentwässerung erörtert. Auf einen ablehnenden Stadtratsbeschluss zu einem Stadtratsantrag mit vergleichbarer Zielsetzung aus dem Jahr 2009 wird hingewiesen und das Ergebnis einer Städteabfrage dargestellt. Entscheidungsvorschlag Dem Antrag Nr. 08-14 / A 03340 wird nicht entsprochen. Die Regelung des § 1 Abs. 3 Entwässerungsabgabensatzung, die die bestehende Verwaltungspraxis der Münchner Stadtentwässerung ermöglicht, bei der Festsetzung von Entwässerungsgebühren generell auf das Rechtsinstitut der Gesamtschuldnerschaft zurückzugreifen, wird nicht geändert. Gesucht werden kann auch nach: - Gesamtschuldner - Gesamtschuldnerschaft - Gesamtschuldnerveranlagung - Miteigentümer und Entwässerungsgebühr - Teileigentümer und Entwässerungsgebühr

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Dichtheitsnachweis bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen

08-14 / V 10183 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Ersatz der alten DIN 1986-30 “Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung“ durch eine neue Norm im Februar 2012. Bekanntmachung eines neuen Musters für die gemeindliche Entwässe­- rungssatzung (EWS) durch das Bayerische Staatsministerium des Innern vom 06.03.2012. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg 9. Senat vom 10.01.2012. Inhalt Bezüglich des Dichtheitsnachweises von Grundstücksentwässerungs- ­anlagen liegen eine neue DIN-Norm, eine neue Muster-Entwässerungs- satzung und ein neues Gerichtsurteil vor. Hierüber wird der Stadtrat informiert und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Entscheidungsvorschlag Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, den Änderungsbedarf der städtischen Entwässerungssatzung bezüglich der Dichtheitsprüfungen aufgrund der neuen Norm, der neuen Muster-Entwässerungssatzung und des OVG-Urteils dem Stadtrat im 1. Quartal 2013 im Zuge der ohnehin geplanten Vorlage zu einem neuen Satzungstext vorzutragen. Gesucht werden kann auch nach: - Abwasser - Dichtheitsnachweis - Grundwasserschutz - Muster-Entwässerungssatzung - Muster-EWS

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Klärwerk Gut Großlappen Energiezentrale, Austausch von Gas-Otto-Motoren Gesamtkosten (Kostenberechnung): 12,0 Mio. € Kontonummer: 8-2231 Projektgenehmigung (Betriebssatzung § 4 Abs. 3 Nr. 2)

08-14 / V 10185 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Austausch von Gas-Otto-Motoren im Klärwerk Gut Großlappen Inhalt Mit dem Projekt „Klärwerk Gut Großlappen, Energiezentrale, Austausch von Gas-Otto-Motoren“ sollen die rund 15 Jahre alten Gas-Otto-Motoren mit angekoppelten Generatoren durch neue ersetzt werden. Dadurch können die Stromerzeugung um ca. 36 % erhöht, die Schadstoffemis­sionen und damit die Umweltbelastungen verringert werden. Die Maß­nahme amortisiert sich nach maximal 8 Jahren und wird langfristig zu Kosteneinsparungen für die Münchner Stadtentwässerung (MSE) führen. Entscheidungsvorschlag 1. Auf der Grundlage des Projekthandbuches 2 wird das Projekt „Klärwerk Gut Großlappen, Energiezentrale, Austausch von Gas-Otto-Motoren“ mit Gesamtkosten von 12,0 Mio. € genehmigt. 2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, die Baumaßnahme durchzuführen. 3. Die Planungsaufträge werden dahingehend erweitert - die Ausführungsplanung durchzuführen, - die Vergaben vorzubereiten und bei deren Durchführung mitzuwirken, - die Ausführung zu überwachen. 4. Erhöht sich während der Bauzeit die Mehrwertsteuer, so gilt die dadurch bedingte Mehrung als ebenfalls genehmigt. Gesucht werden kann auch nach: - Münchner Stadtentwässerung - Klärwerk Gut Großlappen - Energiezentrale, Austausch von Gas-Otto-Motoren - Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)