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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 15. Juli 2003, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltschutzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Förderung von Agenda-21-Projekten 2000
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Zusammenfassende Darstellung des Förderbudgets 2000 für den Bereich der Agenda-21-Projekteförderungen und für Förderungen durch die Bürgerstiftung Zukunftfähiges München. Darstellung der einzelnen Projektförderungen (Projekt, -träger, Zielgruppe, -setzung/Förderschwerpunkte, Kosten/Finanzierung und Sonstiges/Sachberichterstattung) werden in einer Zuschussnehmerdatei (Anlage) ausgeführt.
2.
Förderung von Agenda-21-Projekten 2001
Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion der CSU in der
Sitzung des Umweltschutzausschusses vom 03.05.2001;
Agenda-21-Projektförderung 2001
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Zusammenfassende Darstellung des Förderbudgets 2001 für den Bereich der Agenda-21-Projekteförderungen und für Förderungen durch die Bürgerstiftung Zukunftsfähiges München. Darstellung der einzelnen Projektförderungen (Projekt, -träger, Zielgruppe, -setzung/Förderschwerpunkte, Kosten/Finanzierung und Sonstiges/Sachberichterstattung) werden in einer Zuschussnehmerdatei (Anlage) ausgeführt.
3.
Förderung von Umweltschutz-Initiativen 2001
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Zusammenfassende Darstellung des Förderbudgets 2001 für den Bereich der Umweltschutz-Initiativen-Förderungen. Darstellung der einzelnen Projektförderungen (Projekt,-träger, Zielgruppe, -setzung/Förderschwerpunkte, Kosten/Finanzierung und Sonstiges/Sachberchterstattung) werden in einer Zuschußnehmerdatei (Anlage) ausgeführt.
4.
Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
Modifikation der Förderrichtlinien im Punkt Thermische Solaranlagen
Wegfall der Energiepassverpflichtung
-
02-08 / A 01066 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Diese Beschlussvorlage dient der Anpassung der Förderrichtlinien des FES an Veränderungen der Marktsituationen. Die Korrekturen sind ungeachtet der weiteren Budgetentwicklung erforderlich, um überhöhte Förderungen in einzelnen Maßnahmenbereichen zu verhindern, die zu finanziellen Engpässen im FES führen können. Daher werden im Punkt Thermische Solaranlagen Förderhöchstbeträge für Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern und eine Begrenzung des Förderanteils auf maximal 25% der Investitionskosten eingeführt.
Weiterhin entfällt die in der letzten Richtlinienänderung neu eingeführte zusätzliche Fördervoraussetzung
"Energiepass II" für Gebäude mit mehr als 10 Wohnungen. Da der Ersteller der Energiepass II-Gutachten, die Münchner Energieagentur GmbH (MEA), ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, können diese Beratungen nicht mehr angeboten werden.
5.
Prüfung der Fortführung des erweiterten Klimaschutzprogramms
Antrag Nr. 02-08 / A 00282 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL
vom 13.08.2002
-
02-08 / A 00282 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 01023 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 01063 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Bericht über die bisherige Durchführung des erweiterten Klimaschutzprogramms,das der Stadtrat in der VV vom 21.07.1999 im Grundsatz beschlossen hat, mit Nennung der Projekte, der Kosten und einer Bewertung. Beantragung von Mitteln und Begründung der Weiterführung 2004. Erneute Berichterstattung im Jahr 2004 und Ausblick auf eine mögliche Weiterführung darüber hinaus.
6.
Durch Energiepartnerschaften den CO2 Ausstoß reduzieren
und städtischen Haushalt entlasten
Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 24.09.1998 nach Antrag Nr. 96-02 / A 00752 der Stadtratsmitglieder Prechtel und Lindner-Schädlich vom 05.02.1998
-
02-08 / A 01022 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Antrag und Beschluss empfahlen die Einführung von externem Contracting (Energiepartnerschaften) für energietechnische Maßnahmen in städtischen Liegenschaften zur Energieeinsparung, Minderung der CO2-Emissionen und Haushaltsentlastung. Zu diesem Zweck wurde seinerzeit an die MEA der Auftrag
zur Entwicklung eines Modells für Energieeinspar-Contracting und zur Erfassung der relevanten Daten von ausgewählten Gebäuden als Grundlage für Ausschreibungen vergeben. Das von der MEA vorgelegte Modell zeichnet sich zur Vermeidung von Nachteilen für den Auftraggeber durch große Detailschärfe aus, wodurch wiederum Praktikabilität und Rechtssicherheit nur eingeschränkt gegeben sind. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Probleme mit externem Contracting und der sich in Beratungen mit der Städtkämmerei eröffneten Möglichkeiten zur stadtinternen Finanzierung von erergietechnischen Maßnahmen sind Baureferat und RGU zum Schluß gekommen, gegenwärtig auf den Einsatz von externem Contracting zu verzichten.
7.
Lärmschutz;
Neufassung der Städt. Hausarbeits- und Musiklärmverordnung (HMV)
Kurzinfo:
Der Beschluss behandelt die Neufassung der Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung (HMV). Notwendig geworden ist dies durch das Inkrafttreten der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BlmSchV) am 6. September 2002