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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 17. April 2013, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Bericht zur Leiharbeit bei der LH München!
Antrag Nr. 08-14 / A 02208 von DIE LINKE vom 11.02.2011
Gute Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung und befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und den städtischen Beteiligungsgesellschaften
Antrag Nr. 08-14 / A 03015 der Stadtratsfraktion der SPD
vom 30.12.1011
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08-14 / A 04187 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 03015 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 02208 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Stadtratsanträge
Inhalt:
In der BV wird dargestellt, in welchem Umfang Leiharbeitskräfte im Hoheitsbereich/Beteiligungsgesellschaften beschäftigt werden.
Entscheidungsvorschlag:
Anhand der Erhebungsergebnisse wird festgestellt, dass das Verhalten der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungsgesellschaften von hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt ist. Auf Leiharbeitsverhältnisse wird auch weiterhin nur unter engen Voraussetzungen in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei unvorhergesehenen Personalengpässen, als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung oder zur Abfederung von Arbeitsspitzen zurückgegriffen. Für den Hoheitsbereich der Landeshauptstadt München besteht nach den aufgezeigten Gegebenheiten kein weitergehender Handlungsbedarf. Das Problem einer ungleichen Bezahlung bei Leiharbeitskräften kann wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die LHM nicht aufgrund eigener Befugnisse gelöst werden. Der Bund muss hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, gegenüber dem Bund die Abschaffung der Ausnahmemöglichkeiten vom Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Leiharbeitskräfte im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu fordern, damit die Aushebelung des Diskriminierungsverbots der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beendet wird. Dabei wird insbesondere die Forderung erhoben, die Möglichkeit der Inbezugnahme von Tarifverträgen in Einzelverträgen gem. § 9 Nr. 2 AÜG zu streichen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Leiharbeitskräfte, Arbeitnehmerüberlassung, befristete Beschäftigungsverhältnisse
2.
Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ)
Sicherstellung des ABZ für die Leistungen des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb München
Kurzinfo:
Anlass:
Änderungs- /Ergänzungsantrag von Frau Stadträtin Irene Schmitt:
Es ist zu erarbeiten, wie der Anschluss- und Benutzungszwang für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) im Bereich Abfallentsorgung und Verwertung sichergestellt werden kann.
Inhalt:
Darstellung und Stellung des AWM im Hoheitsbereich bezogen auf den Anschluss- und Benutzungszwang.
Entscheidungsvorschlag:
Die Leistungen des AWM sind von den Organisationseinheiten des Hoheitsbereiches pflichtig abzunehmen. Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt auch für die Leistungen der Eigenbetriebe.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Eigenbetrieb, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Anschluss- und Benutzungszwang.
3.
IT-Gipfel für München
Antrag Nr. 08-14 / A 03836 "IT Gipfel in München" von Frau Stadträtin Wittmann und Herrn Stadtrat Brannekämper, Stadtratsfraktion CSU vom 23.11.2012
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08-14 / A 03836 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Stadtratsantrag Nr. 08-14 / A 03836, „IT-Gipfel für München“ vom 23.11.2012 (Frau Stadträtin Wittmann und Herr Stadtrat Brannekämper, Stadtratsfraktion CSU)
Inhalt:
Darstellung eines Vorschlags zum Vorgehen für den in dem Antrag genannten Bedarf zum Erfahrungsaustausch im Themenbereich LiMux und der Behandlung daraus abgeleiteter Maßnahmen. Bericht über die im Antrag gestellten Fragen zu
• Kosten der Migration auf das System LiMux bei der LHM
• Kosten noch laufender Maßnahmen seit Beginn der Legislaturperiode
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt den Vortrag des Referenten zur Kenntnis.
Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zur Aufnahme der noch bestehenden Hemmnisse und Probleme gemäß Ziffer 1.1 zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
LiMux, IT-Gipfel, IT-Lösung, Migrationsaufwände
4.
UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen – rasch volle Barrierefreiheit für das
offizielle Stadtportal muenchen.de schaffen
Antrag Nr. 08-14 / A 03232 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter
vom 02.04.2012
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08-14 / A 03232 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 08-14 / A 03232 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 02.04.2012. Geplante Optimierungen von muenchen.de nach Relaunch 2011 und Stabilisierungsphase
Inhalt:
Nach dem Gutachten zur Optimierung der barrierfreien Nutzbarkeit von muenchen.de, insbesondere des Rathaus-Bereichs, sind zahlreiche technische und redaktionelle Maßnahmen notwendig. Der Rathaus-Bereich des München-Portals soll entsprechend der
Konformitätsstufen A und AA der WCAG2 ausgestaltet werden, womit eine sehr gute barrierefreie Nutzbarkeit erreicht werden kann.
Gesamtkosten/-erlöse:
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit werden einmalig Finanzmittel in Höhe von 190.000 Euro benötigt. Die notwendigen jährlichen Betriebskosten betragen ca. 175.000 Euro.
Entscheidungsvorschlag:
Die Landeshauptstadt München strebt eine weitgehende Barrierefreiheit ihres Internetauftritts an. Hierzu ist der Bereich „Rathaus“ des Stadtportals muenchen.de nach den Qualitätsmerkmalen der Konformitätsstufen A und AA der WCAG2 auszugestalten.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Portalgesellschaft, muenchen.de, Barrierefreiheit, UN-Behindertenrechtskonvention,
München-Portal,Menschen mit Behinderungen, Webdesign, Internet
5.
Mehr Bürgerbeteiligung
durch Live-Stream
Antrag Nr. 08-14 / A 02438 der FDP vom 21.05.2011
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08-14 / A 02438 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag 08-14/A 02438 der FDP vom 21.05.2011 sowie Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16.01.2013 und der Vollversammlung vom 23.01.2013
Inhalt Mit Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16.01.2013 sowie der Vollversammlung vom 23.01.2013 wurde das Direktorium (Presse- und Informationsamt) aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie in einer halbjährigen Probephase Vollversammlungen des Münchner Stadtrats per Live-Stream ins Internet übertragen und auch zum späteren Abruf zur Verfügung gestellt werden können.
Entscheidungsvorschlag:
In einer halbjährigen Probephase werden Vollversammlungen des Stadtrats per Live-Stream ins Internet übertragen sowie der aufgezeichnete Live-Stream – nach Tagesordnungspunkten geschnitten – auch zum späteren Abruf zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des Probebetriebs erfolgt aus Restmitteln des Direktoriums.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Live-Stream, Stadtrat, Öffentlichkeitsarbeit, Streaming-Video, Internet
6.
Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement;
Sachstandsbericht
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 29.02.2012, SV-Nr. 08-14/V 07833
Kurzinfo:
Anlass:
Beschluss des Stadtrates vom 29.02.2012 zum Thema „Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement; Bericht des Fachbeirats Bürgerschaftliches Engagement in München“
Inhalt:
In der Bekanntgabe wird ein Sachstandsbericht zu den Aufträgen aus dem Beschluss des Stadtrats vom 29.02.2012 gegeben.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligentätigkeit, Fachbeirat
7.
Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München
1. Vorberatungen in der BA-Satzungskommission vom 07.03.2013
a) Entscheidungsrecht bei der Nutzung des gesamten öffentlichen Raums
b) Änderung der Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse im Bereich des Referates für Bildung und Sport bei grundsätzlichen Änderungen der Essensversorgung an Schulen und Kindertageseinrichtungen
Schreiben des Bezirksausschusses 20 – Hadern
vom 13.01.2012
c) Anhörungsrecht für den BA über die Ergebnisse der Vorplanung und die städtebauliche Eckdaten (sog. Eckdatenbeschluss)
d) Kein Platz für (Neo-)Nazis
Ziffer 2
e)Benennung von BA-Beauftragten gegen Rechtsextremismus durch die Bezirksausschüsse
Initiative des Oberbürgermeisters beim
Treffen der BA-Vorsitzenden am 13.01.2012
f) Budget für die Bezirksausschüsse;
Ausweitung der 6-Wochen-Vorlauffrist um das Erfordernis einer inhaltlich qualifizierten Antragstellung
(„keine Fristwahrungsanträge“)
2. Umsetzung der Empfehlungen in eine Änderungssatzung
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08-14 / B 03805 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 00945 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 04152 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 03848 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 04561 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die BA-Satzungskommission hat in ihrer Sitzung am 17.04.2013 sieben Initiativen / Anträge auf Änderungen der Satzung für die Bezirksausschüsse behandelt.
Inhalt:
Sechs Vorlagen der BA-Satzungskommission werden dem VPA mit den von der BA-Satzungskommission abgegebenen Empfehlungen vorgelegt. Die Vorlage zu den im Hinblick auf die Kommunalwahl 2014 notwendigen Änderungen der BA-Satzung wird dem VPA ohne erneute Vorberatung in der BA-Satzungskommission direkt vorgelegt, wenn der
Stichtag für die Ermittlung der Einwohnerzahlen für die Kommunalwahl 2014 vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bekannt gegeben wird und danach die künftige Zahl der BA-Mitglieder in den Stadtbezirken berechnet werden kann.
Gesamtkosten:
Durch die Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale im Zusammenhang mit der Benennung von Beauftragten gegen Rechtsextremismus durch die Bezirksausschüsse entstehen mit Inkrafttreten der geänderten BA-Satzung jährlich Kosten in Höhe von 25.000 Euro (1.000 Euro pro Bezirksausschuss und Jahr).
Entscheidungsvorschlag:
Die als Anlage 8 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung der Bezirksausschüsse wird beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Änderungssatzung, BA-Satzung, Bezirksausschusssatzung, BA-Satzungskommission
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Dienstfreigabe für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer/-innen bei der Landeshauptstadt München
Sonderregelungen für die Wahljahre 2013 und 2014
Kurzinfo:
In der Beschlussvorlage wird die derzeitige Beschlusslage dargestellt und erläutert, in welcher Weise die allgemeine Regelung bzgl. der Dienstfreigabe für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer/innen bei der LHSt München an die besondere Situation in den Wahljahren 2013 und 2014 angepasst werden soll. Ferner wird auf die geplante Novellierung der Wahlhelferentschädigungssatzung hingewiesen. Gesamtkosten und Gesamterlöse: Kosten nicht relevant.
1. Städtische Dienstkräfte, die im Bereich der Landeshauptstadt München als Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer/innen eingesetzt werden, erhalten weiterhin nach Maßgabe der im Beschluss des Personalausschusses vom 06.02.1990 getroffenen Regelungen Dienstbefreiung.
2. Für die Teilnahme an allen vier großen Wahlen bzw. Abstimmungen in den Jahren 2013 und 2014 wird ein zusätzlicher Wahltag als Ausgleich gewährt.
3. Die Einbringungsfrist für Wahltage aus den Jahren 2013 und 2014 wird ausnahmsweise einheitlich bis 31.12.2014 bzw. für städtische Beschäftigte im Lehrdienst bis 31.07.2015 verlängert.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Dienstfreigabe für Wahlvorstandsmitglieder, Dienstfreigabe für Wahlhelfer/innen, Ehrenamt für die LH München, Wahltage