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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 17. Juli 2013, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Mehr Öffentlichkeit bei Stadtratsbeschlüssen - nichtöffentliche Vorlagen reduzieren
Antrag Nr. 08-14 / A 03941 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 02.01.2013
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08-14 / A 03941 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04479 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 08 – 14 / A 03941 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 02.01.2013
Inhalt:
Vorbemerkung;
Darstellung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen;
Übersicht über die Zahl öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsvorlagen;
Darstellung der Maßnahmen, um die Zahl nichtöffentlicher Sitzungsvorlagen zu begrenzen;
Darstellung eines Konzeptes zur Veröffentlichung nichtöffentlicher Stadtratsbeschlüsse.
Vorschlag:
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS unter:
Öffentlichkeit von Stadtratsbeschlüssen, Reduzierung nichtöffentlicher Sitzungsvorlagen.
2.
Änderung der Bezirksausschuss-Satzung;
notwendige Anpassungen für die
Wahl der Bezirksausschüsse bei der Kommunalwahl 2014
Kurzinfo:
Anlass:
Für die Kommunalwahl 2014 und die kommende Amtsperiode haben sich im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) relevante Änderungen für die Wählbarkeit und für die Niederlegung des Ehrenamtes als Bezirksausschussmitglied ergeben.
Inhalt:
Bislang ist das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes im betreffenden Stadtbezirk Voraussetzung, um als Mitglied in den jeweiligen Bezirksausschuss gewählt zu werden. Aus Art. 21 Nr.
3 GLkrWG in Verbindung mit Art. 60 Abs. 3 Satz 4 GO ergibt sich, dass jede Person ab der Wahlperiode 2014 für das Amt des Bezirksausschussmitglieds wählbar ist, die seit mindestens
drei Monaten im Stadtbezirk eine Wohnung hat, welche nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder, ohne eine Wohnung zu haben, sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält.
Zudem wurde Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG dahingehend geändert, dass nun für die Ablehnung der Wahl ein wichtiger
Grund nicht mehr erforderlich ist und die gewählte Person ohne wichtigen Grund die Übernahme des Amts ablehnen oder das Amt niederlegen kann. Für die Niederlegung des Amtes gilt damit zukünftig nicht mehr Art. 19 GO, sondern ausschließlich Art. 48 GLKrWG.
Entscheidungsvorschlag:
Die entsprechenden Änderungen des GLKrWG werden durch die vorgeschlagene Änderungssatzung in der Bezirksausschuss-Satzung übernommen.
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Disposition leistungsgeminderter Beschäftigter;
Aufstockung des städtischen Sozialfonds
Kurzinfo:
Darstellung der aktuellen Situation in Bezug auf die Beschäftigung leistungsgeminderten Personals und der Auslastung des zentralen städtischen Sozialfonds sowie der zweckgebundenen Mittel für das Jobcenter. Ableitung von Handlungsbedarfen in Bezug auf finanzielle und personelle Ressourcen sowie organisatorische und qualitative Verbesserungen bei der Disposition der Betroffenen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Für 2013: 500.000€ ab 2014 1 Mio. € Für 2013 ca. 45.180 und ab 2014 jährlich ca 106.125 € für zusätzl. 1,5 VZÄ. Der zentrale städtische Sozialfonds wird im Jahr 2013 um 500.000 € und ab 2014 dauerhaft um 1 Mio. € auf insgesamt 5 Mio. € aufgestockt. Einrichtung von 1,5 Stellen davon 0,5 VZÄ in der 2. QE und 1 VZÄ in der 3. QE im Personal- und Organisationsreferat, P 5 Gesucht werden kann auch im RIS nach Sozialfonds, leistungsgeminderte Dienstkräfte, Leistungsminderung, Sozialfondsvergabe, Jobcenter
2.
Mittelfristige Personalplanung
und stadtinterner Arbeitsmarkt
Kurzinfo:
In der Vorlage werden die Planungen für den Verwaltungsdienst der 2. u. 3. Qualifikationsebene, das IT-Personal, die Ärztinnen und Ärzte, die Erzieherinnen und Erzieher, die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, das an-u. ungelernte Personal zuzügl. einfacher Dienst sowie die Facharbeiterberufe in den Vordergrund gerückt.
Die Gesamtkosten belaufen sich für das Jahr 2013 auf bis zu ca. 189000€. Für das Jahr 2014 und 2015 belaufen sich die Gesamtkosten auf jeweils bis zu 504.000€, für 2016 auf bis zu 315.000€ und ab 2017 auf bis zu 278.000€. Die zur Intensivierung der Aktivitäten des Personalmarketings und der Personalgewinnung erforderlichen Maßnahmen werden durch zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 150.000€ für die Jahre bis 2015 im Haushalt des POR zur Verfügung gestellt. Die Mittel zur Finanzierung von 2 Vollzeitäquivalenten zur Intensivierung der Aktivitäten des Personalmarketings in Höhe von bis zu 61.640€ für 2013 und bis zu 123.280€ ab 2014€ werden im Haushalt des POR zur Verfügung gestellt. Die Mittel zur Finanzierung von je einem Vollzeitäquivalent der 2. Qualifikationsebene (unbefristet), der 3. Qualifikationsebene (befr. auf 3 Jahre) und 4. Qualifikationsebene (unbefristet) zum Ausbau und zur Entwicklung einer Kompetenzmanagements sowie der Potentialförderung von bis zu 102.925€ für 2013 und bis zu 205.850€ ab 2014 werden im Haushalt des POR zur Verfügung gestellt.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Personalplanungen, Nachwuchskräfteplanung, Auszubildende, Stadtinterner Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktzulage
3.
Kulturelle Vielfalt und interkulturelle Kompetenz
in der Stadtverwaltung fördern
Handlungsbericht
Antrag Nr. 08-14/A 03584 der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 07.08.2013
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08-14 / A 03584 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Handlungsbericht über die Entwicklung des Beschäftigtenanteils von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gegliedert nach Geschlecht, Hierarchie- und Qualifikationsebenen, Beamte, Tarifbeschäftigte, EU- und nicht EU. Finanzmittel für Informationsmaterialien und Veranstaltungen in Höhe von 30.000€. 1. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden mit dem Sozialref. und der Stelle für interkurlturelle Arbeit umgesetzt. 2. Die einmaligen Mittel von 30.000€ werden aus dem Restefonds des POR entnommen und im Jahr 2014 auf dem Büroweg ebenfalls im PROD5701 eingestellt. Das POR (Querschnittsref) wird gebeten, mit dem POR (Fachref) die erforderlichen 1,0 Stellen einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das POR (Fachref) wird beauftragt, die für das Jahr 2013 erforderlichen Mittel bis zu 38.090€ entsprechend der Besetzung der Stelle auf dem Büroweg und ab 2014 dauerhaft in Höhe von bis zu 76.180€ im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Unter Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen entsteht ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 27.605€ (50% des JMB A12). Zusätzl. sind jährl. die Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800€ (Kosten je Arbeitsplatz) und 4090€ (DV-Arbeitsplatz) anzumelden. Über die Finanzierung entscheidet das Finanzierungsmoratorium. Der Antrag Nr.08-14/A 03584 u. der Beschluss 08-14/V10262 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Kulturellle Vielfalt, Migrationshintergrund, ausländische Beschäftigte, Personalmarketing, Personalgewinnung
4.
Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan
des Referates für Bildung und Sport
Planstellenschaffungen
Kurzinfo:
Die vorgesehenen Planstellenschaffungen im Bereich des Referates für Bildung und Sport bewegen sich außerhalb der Zahlen des Stellenplans zum Haushalt 2013. Durch die Schaffung der Planstellen, die einen lediglich einen stellenplantechnischen Vollzug des Beschlusses des Ausschusses für Bildung und Sport und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses in gemeinsamer Sitzung am 02.07.2013 darstellen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Aufgrund der geschilderten Sachlage wird vorgeschlagen, mit Wirkung vom 01.08.2013 bis zu 15 Planstellen der BesGr. A 14 und bis zu 20 Planstellen der BesGr. A 13+Z zu schaffen. Gesucht werden kann auch im RIS nach Ausweitung des genehmigten Stellenplans.