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Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 22. Mai 2003, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Gesundheits- und Krankenhausausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Gesundheits- und Krankenhausausschuss als Werkausschuss für die Zentralwäscherei
1.
Jahresabschluss des Sondervermögens
"Städtische Zentralwäscherei München"
für das Geschäftsjahr 2002
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Das Ergebnis des geprüften Rechenschaftsberichtes für das Kalenderjahr 2002 wird gemäß den entsprechenden Bestimmungen dem Stadtrat der LHSt München vorgelegt. Das Ergebnis 2002 gestaltet sich rd. 13,4 Tsd. EURO günstiger als der Wirtschaftsplanansatz 2002 und weist einen Ergebnisüberschuss von 396,9 Tsd. EURO aus. Dies entspricht den Vorgaben des ab 2000 in Kraft getretenen Wirtschaftlichkeitskonzept.
Gesundheits- und Krankenhausausschuss
2.
Mitgliedschaften der Landeshauptstadt München
bei Vereinen, Verbänden und Organisationen
Übersicht der vom RGU verwalteten Mitgliedschaften
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Übersicht der beim Referat für Gesundheit und Umwelt verwalteten Mitgliedschaften im Jahr 2002
3.
FORWARD - ein Verein für die Aufklärung über
und die Bekämpfung von genitaler Verstümmelung
in Deutschland und Afrika
Antrag Nr. 96-02 / A 02797 der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 24.04.2001
-
96-02 / A 02797 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 00907 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Mit dem aufgreifenden Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses vom 27.09.2001 war grundsätzlich ein Unterstützungsbedarf für Frauen und Mädchen in München, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, anerkannt worden.
Im Rahmen eines Werkauftrages wurden Bedarfszahlen für München präzisiert und Empfehlungen für ein Unterstützungskonzept erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Bausteine zur direkten oder indirekten Unterstützung der Betroffenen vorgeschlagen, die unter den derzeitigen Haushaltsbedingungen realisierbar sind.
Zum Prüfauftrag hinsichtlich der Anerkennung von Genitalverstümmelung als Asylgrund wird Stellung genommen.
4.
Neuer Friedhof Riem
Neuer Friedhof Riem: Nach zwei Jahren
bereits ein Sanierungsfall?
Antrag Nr. 02-08 / A 00456 von Herrn StR Dr. Christian Baretti,
Herrn StR Hans Podiuk vom 14.11.2002
Verbesserung des Wetterschutzes am Riemer Friedhof
(Ziffer 1 des Antrages)
Antrag Nr. 6644 des Bezirksausschusses des 15. Stadt-
bezirkes Trudering - Riem vom 22.11.2001
-
02-08 / A 00456 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 00904 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Stellungnahme zu den aufgelisteten Mängeln im Riemer Friedhof
- Glocken und Goldboden, - Erweiterung der Aussegnungshalle, ausgearbeitet in vier Varianten
- Verglasung der Dachöffnung, ausgearbeitet in zwei Varianten, - Beseitigung planerischer Mängel
- Friedhofspflege
5.
Auch in München geht die Lebens-
und Existenzangst um
Antrag Nr. 02-08 / A 00605 von Frau StRin
Eva Maria Caim vom 03.02.2003
-
02-08 / A 00605 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Stadträtin Frau Caim beantragt die Durchführung eines Fachtages, - unter Umständen unter Verwendung von Stiftungsmitteln - der das Thema Lebens- und Existenzangst aufarbeitet. Das RGU stellt dar, was die Landeshauptstadt zur Unterstützung von Angsterkrankten in der Selbsthilfe leistet und spricht sich aus mangelnden personellen und finanziellen Ressourcen gegen die Durchführung eines Fachtages zum jetzigen Zeitpunkt aus.
6.
Regelförderung - Vollzug des Haushaltsplanes 2003;
UA 5410 - Haushaltsjahr 2003 -
Erhalt der Aktionsgemeinschaft der Angehörigen
psychisch Kranker
Antrag Nr. 02-08 / A 00750 von Frau StRin Eva Maria Caim,
Frau StRin Gisela Oberloher vom 21.03.2003
-
02-08 / A 00750 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Beschlussvorlage beinhaltet die Haushaltsplanung 2003 des UA 5410 Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten. Es werden nur noch Projekte beschrieben, bei denen es zwischenzeitliche Veränderungen gab. In Anlage 1 sind die finanziellen Fakten ersichtlich. Anlage 2 enthält den o.g. Stadtratsantrag.
7.
Kann die mobile ambulante geriatrische Rehabilitation
weitergeführt werden?
Antrag Nr. 96-02 / A 02374 von Frau StRin Eva Maria Caim,
Frau StRin Gisela Oberloher vom 04.12.2000
-
02-08 / A 00905 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
96-02 / A 02374 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Darstellung des Bedarfs an mobilen ambulanten geriatrischen Rehabilitationsleistungen in München und Perspektiven und Gesamtkonzept für den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation.
8.
Aufbau eines ambulanten Krankenpflege-
und Pflegenotfalldienstes
Ambulante Nofallpflege als Ergänzung
des ärztlichen Notdienstes
Antrag Nr. 96-02 / A 02779 von Frau StRin Elisabeth
Schosser, Frau StRin Eva Maria Caim vom 11.04.2001
Aufbau eines Krankenpflegenotfalldienstes
Empfehlung Nr. 116 der Bürgerversammlung des
19. Stadtbezirkes, Bezirksteil Thalkirchen-Solln
vom 06.12.2001
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96-02 / A 02779 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 00906 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Beschlussvorlage behandelt die Notwendigkeit einer pflegerischen ambulanten Notfallversorgung, in Ergänzung zum ärztlichen Notfalldienst. Nicht nur die fehlende Finanzierung einer solchen Maßnahme, auch das gute regionale Angebot der ambulanten Pflegedienste und Sozialdienste sowie die Beratungsansätze der städtischen Krankenhäuser erübrigen eine ambulante Notfallpflege.
9.
Optimierung der Rechts- und Betriebsform
der Krankenhäuser der Landeshauptstadt München
Zukunft der städtischen Krankenhäuser;
Vertragsverlängerungen der Werkleitungen, Punkt 5
Antrag Nr. 02-08 / A 00353 von Frau StRin Eva Maria Caim
vom 04.10.2002
-
02-08 / A 00353 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Städtischen Krankenhäuser München-Bogenhausen, München-Harlaching, München-Neuperlach und München-Schwabing werden seit 01.07.1993 in der Betriebsform von Eigenbetrieben geführt. Die sich derzeit rasant wandelnde Krankenhauslandschaft erfordert Reaktionen, damit für die Städtischen Krankenhäuser sowohl die Versorgungsqualität als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten bleibt. Es ist deshalb zu prüfen, welche Rechts- und Betriebsform hierfür am geeignetsten erscheint.