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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 1. April 2014, 14:15 Uhr (Abgeschlossen) (ca.)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
1.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK) 16. Bericht für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis 31.03.2014 - Bekanntgabe -

08-14 / V 14181 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 06.10.2004 die Einführung einer Beschlussvollzugskontrolle (BVK) beschlossen. Danach sind die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachausschuss regelmäßig in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand der Aufträge, die der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, zu berichten. Die Fortführung dieses zunächst befristeten Verfahrens wurde von der Vollversammlung des Stadtrates am 23.11.2006 beschlossen. Inhalt Darstellung des jeweiligen Sachstandes Gesucht werden kann auch nach: - Isar-Plan - Bade- und Bootverordnung - ÖV - ÖPNV-Offensive IV - Bushaltestellen - Personenbeförderungsgesetz - Heimeranplatz - Josef-Rank-Weg - Ridlerstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
Hauptabteilung Gartenbau
2.
Ackermannbogen Gestaltung Stadtplatz und öffentliche Grünflächen im 4. Bauabschnitt - Bekanntgabe -

08-14 / V 14257 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bauausschuss hat das Baureferat mit der Durchführung eines Planungsworkshops zur Gestaltung des Stadtplatzes und der öffentlichen Grünflächen im 4. Bauabschnitt Ackermannbogen beauftragt. Inhalt Es werden die Ergebnisse des Planungsworkshops erläutert, die Bürgeranträge der Einwohnerversammlung des Bezirksausschusses des 4. Stadtbezirkes Schwabing-West behandelt sowie das weitere Vorgehen dargelegt. Gesucht werden kann auch nach: - Ackermannstraße - Schwere-Reiter-Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
Hauptabteilung Hochbau
3.
Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum (QUIVID); Richtlinienaktualisierung Kunst am Bau, Kunst im öffentlichen Raum Antrag Nr. 02-08 / A 02368 von Frau Stadträtin Dr. Ingrid Anker, Herrn Stadtrat Haimo Liebich, Herrn Stadtrat Alexander Reissl und Frau Stadträtin Monika Renner vom 15.03.2005 Stimmrecht für VertreterInnen der Bezirksausschüsse in Preisgerichten für Kunst am Bau bzw. Kunst im öffentlichen Raum Antrag Nr. 02-08 / B 02578 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 13. 11.2007

  • 02-08 / A 02368 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / B 02578 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 13917 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund von Stadtratsbeschlüssen sind die derzeitigen Richtlinien der Landeshauptstadt München für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum nicht mehr aktuell. Inhalt Der Aktualisierungsbedarf gemäß Stadtratsbeschlüssen wird dargestellt. Außerdem wird eine Aktualisierung aufgrund von Wünschen der Bezirksausschüsse vorgeschlagen. Entscheidungsvorschlag 1. Mit der Aktualisierung der „Richtlinien der Landeshauptstadt München für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum“ (Anlage) besteht Einverständnis. 2. Die / der Vorsitzende bzw. eine Vertreterin / ein Vertreter des jeweils betroffenen Bezirksausschusses erhält, analog zu den Architekturpreisgerichten, auch bei Kunst-am-Bau-Verfahren, die ausschließlich ihren jeweiligen Stadtbezirk betreffen, ein Stimmrecht. 3. Herr Dr. Wolfgang Groh wird als weiteres fachliches Mitglied in die „Kommission für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ berufen. 4. Der Antrag Nr. 02-08 / A 02368 „Kunst am Bau, Kunst im öffentlichen Raum“ von Frau Stadträtin Dr. Ingrid Anker, Herrn Stadtrat Haimo Liebich, Herrn Stadtrat Alexander Reissl und Frau Stadträtin Monika Renner vom 15.03.2005 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Antrag Nr. 02-08 / B 02578 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 13.11.2007 ist damit satzungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann auch nach: - Richtlinien - Kunstkommission - Kunstprojekt

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
Hauptabteilung Tiefbau
4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2064 Wittelsbacherplatz, Finkenstraße, Jägerstraße, Kardinal-Döpfner-Straße (Teiländerung der Beb. Pläne Nrn. 12b und 1606) - Siemens Konzernzentrale - Wiederherstellung und Aufwertung der öffentlichen Straßen und Grünfläche nach der Hochbaumaßnahme im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

08-14 / V 13978 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2064 Inhalt In der Finkenstraße und der Jägerstraße sollen die öffentlichen Verkehrsflächen und die Grünfläche nach der Hochbaumaßnahme angepasst bzw. aufgewertet werden. Entscheidungsvorschlag Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. Gesucht werden kann auch nach: - Oskar-von-Miller-Ring - Altstadtring

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Kreuzungsbereich Radolfzeller Straße / Aubinger Straße / Hellensteinstraße im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Projektkosten (Kostenobergrenze): 800.000 € Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

08-14 / V 13681 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Einstimmiger Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 Aubing - Lochhausen - Langwied vom 13.06.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08690) Inhalt Darstellung des Projekts Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. Gesucht werden kann auch nach: - freilaufende Rechtsabbiegespur - Ravensburger Ring

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Reigersbachstraße zwischen Am Blütenanger und Trollblumenstraße im 24. Stadtbezirk Feldmoching - Hasenbergl Erstmalige Herstellung Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.000.000 € Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

08-14 / V 14033 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Reigersbachstraße ist in dem oben genannten Abschnitt erstmalig herzustellen. Inhalt Das Baureferat hat für die erstmalige Herstellung der Reigersbachstraße in dem oben genannten Abschnitt ein Bedarfsprogramm erarbeitet. Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 3. Das Baureferat wird beauftragt, das Projekt zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 anzumelden. Gesucht werden kann auch nach: - Fasanerie - Schneeglöckchenstraße - Pappelallee

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1943 b Frankfurter Ring (südlich), A 9 Berlin-München (westlich) und Domagkstraße (nördlich) - ehemalige Funkkaserne - Neubau der Erschließungsstraßen und Anschluss des Neubaugebietes an den Frankfurter Ring und die Domagkstraße - Maßnahmen 2.1 bis 2.4 im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Projektkosten (Ausführungskosten): 2.600.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 170.000 € (brutto)) 1. Ausführungsgenehmigung für die Maßnahmen 2.3b, 2.3c und 2.1b 2. Genehmigung zu verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigungen - für die endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen (Maßnahmen 2.1a, 2.2 und 2.3a) - und des Fußweges zur Straßenbahnhaltestelle (Maßnahme 2.4)

08-14 / V 14438 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Verkehrliche Erschließung gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1943 b. Herstellung der beiden Vollanschlüsse Frankfurter Ring (Maßnahmen 2.3b und 2.3c) und des Vollanschlusses Domagkstraße (Maßnahme 2.1b) Inhalt In der Beschlussvorlage werden der Bauablauf und die Termine der Maßnahme dargestellt. Die Kostenentwicklung und die Finanzierung werden aufgezeigt. Entscheidungsvorschlag 1. Die Realisierung der Herstellung der Vollanschlüsse Frankfurter Ring (Maßnahmen 2.3b und 2.3c) und des Vollanschlusses Domagkstraße (Maßnahme 2.1b) mit Ausführungskosten in Höhe von 2.600.000 € wird genehmigt. 2. Dem Baubeginn wird zugestimmt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigungen für die endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen (Maßnahmen 2.1a, 2.2 und 2.3a) und des Fußweges zur Straßenbahnhaltestelle (Maßnahme 2.4) verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze für die Maßnahmen 2.1 bis 2.4 in Höhe von 6.300.000 € eingehalten wird. Gesucht werden kann auch nach: - Erstmalige Herstellung - Neubaugebiet - Domagkateliers

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Hauptabteilung Ingenieurbau
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Nachtrag