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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. September 2014, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Investitionskostenförderung beim Bau
nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen
Festlegung der Voraussetzungen für die
Gewährung einer städtischen Investitionskosten-
förderung für Neubau, Umbau, Erweiterung und
Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen
sowie den Erwerb dementsprechender Gebäude
aus Anlass der Novelllierung de BayKiBiG 2012
-
08-14 / F 01411 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 03980 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
xxx
2.
Errichtung eines Kompetenzzentrums
Erziehungsberufe an der Ruppertstraße
mit Fachakademie für Sozialpädagogik,
Berufsfachschule für Kinderpflege,
Dreifachsporthalle, Haus für Kinder,
Stadtteilkulturzentrum undTeifgarage
- Produkte 1.1, 4.3, 4.5, 6.1 -
2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
1. Genehmigung der Nutzerbedarfsprogramme
2. Vorplanungsauftrag
-
08-14 / E 00960 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Errichtung eines Kompetenzzentrums Erziehungsberufe an der Ruppertstraße
mit Fachakademie für Sozialpädagogik, Berufsfachschule für Kinderpflege, Dreifachsporthalle, Haus für Kinder, Stadtteil-kulturzentrum und Tiefgarage
Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 08-14 / E 00960
Inhalt
Darstellung der Bedarfe
Ergebnis der Machbarkeitsstudie
Stellungnahme zur Bürgerversammlungsempfehlung
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Projektkosten: stehen noch nicht fest
zu erwartende Zuschüsse: noch nicht bekannt
Entscheidungsvorschlag
Zustimmung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme
Genehmigung der Nutzerbedarfsprogramme mit Raumpro-grammen
Erteilung des Vorplanungsauftrags
Kenntnisnahme der Projektrisiken
Behandlung der Bürgerversammlungsempfehlung
3.
Errichtung einer Kindertageseinrichtung
mit 3 Kinderkrippen- und 3 Kindergartengruppen
an der Astrid-Lindgren-Straße im
15. Stadtbezirk Trudering-Riem
Projektkosten (ohne Risikoreserve) 3.483.000 €
davon Baukosten 3.270.000 €
davon Ersteinrichtungskosten 213.000 €
1. Genehmigung des NBP
2. Erteilung des Planungsauftrages
Kurzinfo:
Anlass
Neubau eines Hauses für Kinder mit 3 Kinderkrippen- und 3 Kindergartengruppen in der Astrid-Lindgren-Straße im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem durch die MRG Maßnahmenträger München-Riem GmbH
Inhalt
Bedarfssituation / Standort
Maßnahmenträger und Finanzierung
Nutzerbedarfsprogramm
Gesamtkosten und Gesamterlöse
Die Baukosten ohne Risikoreserve belaufen sich auf
3.270.000 €, die Ersteinrichtungskosten auf 213.000 €.
Entscheidungsvorschlag
Genehmigung des Nutzerbedarfprogrammes
Auftragsvergabe an die MRG zur Planung
4.
Kindertagesstätten sonstiger Träger;
Haus für Kinder St.-Martin-Straße 68
im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten
Leistung eines Baukostenzuschusses
Kurzinfo:
Anlass
Antrag der Münchner Kinderbetreuung gemeinnützige GmbH auf einen Baukostenzuschuss für Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines Hauses für Kinder mit 20 Krippen- und 20 Kindergartenplätzen an der St.-Martin-Straße 68
Inhalt
Begründung für die Umbaumaßnahme
Berechnung des Zuschusses
Gesamtkosten / Gesamterlöse
531.300 € Gesamtkosten des Projekts
315.314€ Baukostenzuschuss LHM
95.000€ staatliche Refinanzierung
Entscheidungsvorschlag
Für den Umbau zur Schaffung einer Kindertagesstätte an der St.-Martin-Straße 68 wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von
315.314€ geleistet, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
5.
Kindertagesstätten sonstiger Träger;
Haus für Kinder an der Leopoldstraße 236
im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
Leistung eines Baukostenzuschusses
(geänderte Planung, 16 zusätzliche
Kindergartenplätze)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag von „Die Münchner Kindl Kinderkrippen GmbH“ auf einen Baukostenzuschuss. Die Antragstellerin beabsichtigt, an der Leopoldstraße 236 in 80807 München durch Umbau und Ausstattung ein Haus für Kinder zu schaffen und dabei 60 Krippen- und 41 Kindergartenplätze bereitzustellen.
Inhalt
Begründung für den Umbau und den Zuschuss
Berechnung des Zuschusses
Gesamtkosten / Gesamterlöse
2.087.510 € Gesamtkosten des Projekts
1.431.740 € Baukostenzuschuss LHM
850.400 € staatliche Refinanzierung
Entscheidungsvorschlag
Für den Umbau und die Ausstattung des Gebäudes zu einer Kindertagesstätte an der Leopoldstraße 236 wird ein Zuschuss in Höhe von 1.431.740 € geleistet, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
6.
Freiwilliger Gebührenangleichungszuschuss
für Kindergärten und Horte freier Träger
im Kalenderjahr 2014
Kurzinfo:
Anlass
Förderung von Gebührenangleichungen bei Kindertageseinrichtun-
gen freier Träger zur Vermeidung sozialer Härten
Inhalt
Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses
Gesamtkosten
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 263.093,50 € im Jahr 2014.
Entscheidungsvorschlag
Der Bildungsausschuss wird gebeten, die Auszahlung eines freiwilli-
gen Gebührenangleichungszuschusses an die Trägerverbände und
freien Träger von Kindergärten und Horten in der im beiliegenden
Verteilungsplan ausgewiesenen Höhe zu genehmigen.
7.
Freiwillige Mietkostenzuschüsse für anerkannte
Kindergärten freier Träger im Kalenderjahr 2014
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Stadtrates vom 02.12.1992, freien Trägern anerkann-
ter Kindergärten, deren Kindergärten in angemieteten Räumen un-
tergebracht sind, ab 1993 freiwillige Mietkostenzuschüsse zu gewäh-
ren
Inhalt
61 Kindergärten haben einen Antrag auf Mietkostenzuschuss ge-
stellt, sie erhalten 2014 einen Mietkostenzuschuss von zusammen
283.873,08 €.
Gesamtkosten
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 283.873,08 € im Jahr 2014.
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bildungsausschuss wird gebeten, die Auszahlung freiwilliger
Mietkostenzuschüsse an freie Träger anerkannter Kindergärten
in Höhe von 283.873,08 € gemäß beiliegendem Verteilungsplan
zu genehmigen.
2. Anträge von Kindergärten auf Mietkostenzuschuss, die noch im
Haushaltsjahr 2014 eingehen, sollen vom Referat für Bildung
und Sport auf dem Büroweg abgewickelt werden.
8.
Einrichtung einer Übergangsgruppe bei einem
geeigneten Träger der Kinder- und Jugendhilfe
als Modellprojekt für fünf Jahre mit 18 Ad-Hoc-
Plätzen für Kinder im Alter von einem bis sechs
Jahren zur Belegung durch RBS-KITA zur Umsetzung
des Rechtsanspruchs
Zustimmung: Vergabeverfahren
Kurzinfo:
Anlass
Mit Stadtratsbeschluss Nr. 08-14 / V 11202 vom 20.03.2013 und Nr.
08-14 / V 14024 vom 19.03.2014 wurde das Referat für Bildung und
Sport bereits beauftragt, Ad-Hoc-Plätze in einer temporären Übergangs-
gruppe bei einem geeigneten Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu
schaffen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Zusätzlich ist ge-
mäß § 22 Ziff. 3 der Geschäftsordnung eine Vergabeermächtigung
durch den Stadtrat erforderlich.
Inhalt
Eine europaweite Ausschreibung und Vergabe an einen externen Anbie-
ter ist nötig für die Schaffung von 18 Betreuungsplätzen für Kinder im Al-
ter von 1-6 Jahren zur Ad-Hoc-Belegung durch die Elternberatungsstelle
bei KITA.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Es entstehen Kosten für die Zahlung einer Tages- bzw. Platzpauschale
für die Bereitstellung von 18 Betreuungsplätzen ganzjährig und über den
Zeitraum des Modellprojekts von 5 Jahren. Die geschätzten Kosten wer-
den im nichtöffentlichen Teil angegeben, da diese die Bewerber bei der
Kalkulation beeinflussen und den Wettbewerb einschränken könnten.
Entscheidungsvorschlag
Es wird zugestimmt, dass das Referat für Bildung und Sport den Auftrag
für 18 Ad-Hoc-Plätze in zwei Teillosen zu je neun Plätzen in Zusammen-
arbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, an einen externen
Auftragnehmer vergibt.
Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Sit-
zungsvorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 08-14 /
V 01197 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot.
Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls das wirt-
schaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 25%
übersteigen sollte.
9.
Zukünftige Verantwortung für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge durch die Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen
eines bayernweiten Systemwechsels
Produkt 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz
Wer stellt wie das Alter von jungen Flüchtlingen
fest?
Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GO
von Frau Stadträtin Gülseren Demirel, Herrn Stadtrat Siegfried Benker,
Frau Stadträtin Jutta Koller, Herrn Stadtrat Dr. Florian Vogel
vom 29.03.2012
Kein Handwurzelröntgen an städtischen Kliniken!!
Antrag Nr. 08-14 / A 03474 ...................................
-
08-14 / A 03474 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- Einleitung eines Systemwechsels durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF) durch die Kinder- und Jugendhilfe
- Wahrung der Inobhutnahme- und Schutzsituation für umF im Sinne des Kindeswohls und gemäß Jugendhilfevorgaben (SGB VIII) bis 2016
- Schriftliche Anfrage von Frau Stadträtin Gülseren Demirel, Herrn Stadtrat Siegfried Benker, Frau Stadträtin Jutta Koller, Herrn Stadtrat Dr. Florian Vogel vom 29.03.2012
- Antrag Nr. 08-14 / A 03474 der Stadtratsfraktion
DIE GRÜNEN/RL vom 10.07.2012
- Beschluss „Alle jugendlichen Flüchtlinge bis 18 Jahren raus aus den Gemeinschaftsunterkünften! Der Jugendhilfe nach SGB VIII Vorrang vor dem Asylverfahrensgesetz einräumen!“ der Vollversammlung vom 18.12.2013
Inhalt
- Darstellung der bisherigen Praxis und der mit dem Systemwechsel einhergehenden Verfahrensänderungen
- Detaillierte Darstellung des Umsetzungskonzepts für München
- Beantwortung der o.g. Schriftlichen Anfrage und des o.g. Stadtratsantrags
Gesamtkosten
- 2014 einmalig 49.770,-- €
- befristet von 2014 bis 2016 1.361.200,-- €
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Umsetzung des Verfahrens und dem damit verbundenen bedarfsgerechten Ressourcenausbau
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)
- Kinderschutz
- Kindeswohl
- Inobhutnahme
- Clearing
- Asylmündigkeit
- Systemwechsel
- Hilfen zur Erziehung (HzE)
- Altersfeststellung
- Handwurzelröntgen
10.
Die Familienergänzenden Hilfen
in öffentlicher Verantwortung zukunftsfest gestalten -
Neugründung der Abteilung 'Familienergänzende Hilfen,
Heime, Pflege, Adoption' (S-II-F) im Stadtjugendamt
Zusammenfassung der stationären Jugendhilfen
in einer Abteilung
Produkt 60.2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz
Produkt 60 3.1.2.5 Jugendhilfeangebot Mariahilfplatz 10
(Auer Haus)
Produkt 60 6.2.3.2 Wohnprojekte Baumkirchner-, Implerstraße
-
14-20 / A 00238 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- Neugründung der Abteilung 'Familienergänzende Hilfen, Heime, Pflege, Adoption' im Stadtjugendamt
Inhalt
- Beschreibung der neuen Abteilung mit ihren einzelnen Angeboten
- Angestrebte Ziele und Wirkungen, die mit der Veränderung verbunden sind
- Maßnahmen zur Bewältigung neuer Herausforderungen
- Aufgaben, Aufbau und Ressourcen/Kosten der Abteilungszentrale
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten dieser Maßnahme betragen 55.445 € im Jahr 2014 und 312.380 € ab dem Jahr 2015.
Entscheidungsvorschlag
- Genehmigung der für die Neugründung der Abteilung
S-II-F erforderlichen Stellen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Stadtjugendamt
- Familienergänzende Hilfen
11.
Teileigentumserwerb von Räumen für
ein Kinder- und Familienzentrum
in der Hochäckerstraße
16. Stadtbezirk, Ramersdorf - Perlach
Soziale Infrastruktur für das Neubaugebiet
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2045
Produkt 60 3.2.1 Familienangebote
1. Zustimmung zur Planung
2. Genehmigung des vorläufigen Raum-
und Funktionsprogramms
3. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung
4. Ermächtigung des Kommunalreferates zu
Verhandlungen für den Teileigentumserwerb
5. Ausweitung des
Mehrjahresinvestitionsprogramms 2013-2017
Stadtratsziele 2014
Nr. S 06: Entwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft
(darin enthalten 60311 Kinder- und Jugendarbeit
und 60321 Familienangebote)
Nr. S 07: Aktive Begleitung der Veränderungen
in Neubaugebieten
Nr. S 11: Die Erziehungskompetenzen in
belasteten Familien sind gestärkt
Nr. S 12: Gefährdeten Kindern und Jugendlichen
ist Schutz geboten
Nr. S 14: Das Sozialreferat stärkt die Rechte der Kinder
Nr. S 15: Förderung einer familienfreundlichen Stadtgesellschaft
durch effektive regionale Vernetzung bestehender Netzwerke
Kurzinfo:
Anlass
- Neubebauung Gebiet Hochäckerstraße
- Schaffung sozialer Infrastruktur für Kinder und Familien in Form eines Kinder- und Familienzentrums
Inhalt
- Ausgangs- und Bedarfslage
- Strategien des Sozialreferats, Perspektive München
- betroffene Ziele, betroffene Zielgruppen, angestrebte Wirkungen
- Konzeptionelle Ausrichtung
- Finanzierung und MIP
Gesamtkosten
- Die Kosten dieser Maßnahme betragen im Jahr 2017 135.000 € für Erstausstattung und ab dem Jahr 2017 336.267.- € jährlich.
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Planung des Kinder- und Familienzentrums
- Genehmigung des vorläufigen Raum- und Funktionsprogramms
- Zustimmung zum Trägerauswahlverfahren
- Zustimmung zur Finanzierung (Investitions- und Folgekosten)
- Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
2013 - 2017
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kinder- und Familienzentrum Hochäckerstraße
- Neubaugebiet Hochäckerstraße
- Soziale Infrastruktur
12.
Neubau einer offenen Einrichtung für Jugendliche
und Heranwachsende von 14 - 27 Jahre
"Jugendcafe" - Hochäckerstraße
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2045
Hochäckerstraße
16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
(Produkt 3.1.1)
1. Zustimmung zur Planung
2. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung
-
14-20 / A 00237 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- Errichtung von Räumen für eine offene Einrichtung für Jugendliche und Heranwachsende von 14 - 27 Jahre, „Jugendcafé“, Hochäckerstraße
16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
Inhalt
- Aufgabenstellung
- Projektstand
- Betriebskonzept
- Finanzierung
Gesamtkosten
- Die Kosten der Maßnahme betragen 180.000 € ab dem Jahr 2018.
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Planung
- Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung
Gesucht werden kann auch nach:
- offene Einrichtung
„- Jugendcafé“
13.
Anerkennung des Vereins "Hilfe von Mensch zu
Mensch e.V." als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII
Hinweis: Alte SV-Nr. 08-14 / V 14446
Kurzinfo:
Anlass
- Antrag des Vereins „Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Inhalt
- Vereinsstruktur, Finanzierung und Darstellung der Tätigkeiten des Vereins im Bereich der Jugendhilfe
Entscheidungsvorschlag
- Dem Antrag des Trägers auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
- anerkannter Träger