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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 9. Dezember 2014, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Stadtentwässerungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2015, Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2018

14-20 / V 01731 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auf der Grundlage der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EBV, §§ 13 bis 17) und der Betriebssatzung der MSE (BS-MSE, §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Nr. 5) wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Inhalt Auf Basis der neuen Gebührenkalkulation können auch im kommenden Kalkulationszeitraum sowohl der Schmutz- als auch der Niederschlagswassergebührensatz konstant gehalten werden. Im Erfolgsplan 2015 wurde ein Aufwandsvolumen von insgesamt 241,8 Mio. Euro ermittelt. Dem stehen Erlöse in Höhe von 241,9 Mio. Euro gegenüber. Die beiden wichtigsten Erlösarten stellen die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren mit 156,1 und 61,9 Mio. Euro dar. Im Vermögensplan 2015 errechnet sich für die Finanzierung der Investitionen, der Tilgungsleistungen, der Ausleihungen und der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse ein Finanzbedarf von insgesamt 97,0 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt maßgeblich durch erwirtschaftete Abschreibungen in Höhe von 62,7 Mio. Euro, unter anderem ergänzt durch Darlehen in Höhe von voraussichtlich 34,2 Mio. Euro. Der Finanzplan 2014 bis 2018 umfasst ein Volumen von 574,0 Mio. Euro. Entscheidungsvorschlag Der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan, die Verpflichtungsermächtigungen, der Stellenplan und die Kassenkredite werden genehmigt. Dem vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2015 - 2018 wird zugestimmt. Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutz- wassergebühr mit 1,56 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr mit jährlich 1,30 €/m² bis 31.12.2018 wird Kenntnis genommen. Suchbegriffe: - Schmutzwassergebühren - Niederschlagswassergebühren - Erfolgsplan - Vermögensplan - Abwasserreinigung - Abwassersammlung - Gebührenstabilität

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
2.
Änderung der Entwässerungsabgabensatzung und der Entwässerungssatzung

14-20 / V 01732 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Änderungsbedarf für die Entwässerungssatzung (EWS) und die Entwässerungsabgabensatzung (EAS) Inhalt Erläuterung der Änderungen Entscheidungsvorschlag Die Satzung zur Änderung der Satzung über Abgaben beim Anschluss an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungsabgabensatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benützung der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München (Entwässerungssatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. Gesucht werdenkann auch nach: - Anstichgebühr - Benutzungsgebühr - Schmutzwassergebühr

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Neufassung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Oberschleißheim

14-20 / V 01735 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Neufassung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Oberschleißheim aufgrund der interkommunalen Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt München und der Gemeinde Oberschleißheim vom 06.05./05.06.2013 (veröffentlicht im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 14 / 12. Juni 2013) Inhalt Neufassung der Zweckvereinbarung zur Übernahme von hoheitlichen Aufgaben Entscheidungsvorschlag 1. Die Werkleitung der Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, die beiliegende Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Oberschleißheim abzuschließen. 2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern die Genehmigung der Zweckvereinbarung zu beantragen. Gesucht werden kann auch nach: - interkommunale Vereinbarung - Sport- und Vereinsgelände für den Amateursport - FC Bayern München e. V. - Ingolstädter Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Neues Leitbild der Münchner Stadtentwässerung (MSE) - Bekanntgabe -

14-20 / V 01225 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Erstellung eines neuen Leitbildes der Münchner Stadtentwässerung Inhalt Das neue Leitbild der Münchner Stadtentwässerung soll einen übergeordneten Orientierungsrahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten und ist damit ein wesentlicher Baustein zur Unternehmensführung. Es fixiert das Selbstverständnis als kommunales Unternehmen, es beschreibt den Auftrag, die Grundsätze, die Aufgabenbereiche und Ziele als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister. Das seit 2005 bestehende, im Rahmen des Integrierten Managementsystems der Münchner Stadtentwässerung zertifizierte Leitbild muss aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen und Weiterentwicklungen angepasst werden. Dieses baut auf dem Leitbild der Münchner Stadtverwaltung und den Grundsätzen für Führung und Zusammenarbeit auf. Das neue Leitbild wird dem Stadtentwässerungsausschuss zur Information vorgestellt. Gesucht werden kann auch nach: - Leitbild der MSE - Kommunikationsmaßnahmen - Selbstverständnis - Werte

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)