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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 9. Dezember 2014, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Stadtentwässerungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2015,
Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2018
Kurzinfo:
Anlass
Auf der Grundlage der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung
(EBV, §§ 13 bis 17) und der Betriebssatzung der MSE
(BS-MSE, §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Nr. 5) wird
der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Inhalt
Auf Basis der neuen Gebührenkalkulation können auch im
kommenden Kalkulationszeitraum sowohl der Schmutz- als auch
der Niederschlagswassergebührensatz konstant gehalten werden.
Im Erfolgsplan 2015 wurde ein Aufwandsvolumen von insgesamt
241,8 Mio. Euro ermittelt.
Dem stehen Erlöse in Höhe von 241,9 Mio. Euro gegenüber.
Die beiden wichtigsten Erlösarten stellen die Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren mit 156,1 und 61,9 Mio. Euro dar.
Im Vermögensplan 2015 errechnet sich für die Finanzierung der
Investitionen, der Tilgungsleistungen, der Ausleihungen und der
Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse ein
Finanzbedarf von insgesamt 97,0 Mio. Euro.
Die Finanzierung erfolgt maßgeblich durch erwirtschaftete
Abschreibungen in Höhe von 62,7 Mio. Euro, unter anderem ergänzt
durch Darlehen in Höhe von voraussichtlich 34,2 Mio. Euro.
Der Finanzplan 2014 bis 2018 umfasst ein Volumen
von 574,0 Mio. Euro.
Entscheidungsvorschlag
Der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan, die
Verpflichtungsermächtigungen, der Stellenplan und die
Kassenkredite werden genehmigt.
Dem vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2015 - 2018 wird
zugestimmt. Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutz-
wassergebühr mit 1,56 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr
mit jährlich 1,30 €/m² bis 31.12.2018 wird Kenntnis genommen.
Suchbegriffe:
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Erfolgsplan
- Vermögensplan
- Abwasserreinigung
- Abwassersammlung
- Gebührenstabilität
2.
Änderung der Entwässerungsabgabensatzung und der Entwässerungssatzung
Kurzinfo:
Anlass
Änderungsbedarf für die Entwässerungssatzung (EWS) und
die Entwässerungsabgabensatzung (EAS)
Inhalt
Erläuterung der Änderungen
Entscheidungsvorschlag
Die Satzung zur Änderung der Satzung über Abgaben beim Anschluss
an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen
Entwässerungseinrichtung (Entwässerungsabgabensatzung)
wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benützung
der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München
(Entwässerungssatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
Gesucht werdenkann auch nach:
- Anstichgebühr
- Benutzungsgebühr
- Schmutzwassergebühr
3.
Neufassung der Zweckvereinbarung
mit der Gemeinde Oberschleißheim
Kurzinfo:
Anlass
Neufassung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Oberschleißheim aufgrund der interkommunalen Vereinbarung zwischen
der Landeshauptstadt München und der Gemeinde Oberschleißheim
vom 06.05./05.06.2013 (veröffentlicht im Oberbayerischen Amtsblatt
Nr. 14 / 12. Juni 2013)
Inhalt
Neufassung der Zweckvereinbarung zur Übernahme
von hoheitlichen Aufgaben
Entscheidungsvorschlag
1. Die Werkleitung der Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt,
die beiliegende Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Oberschleißheim
abzuschließen.
2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, bei der
Regierung von Oberbayern die Genehmigung der Zweckvereinbarung
zu beantragen.
Gesucht werden kann auch nach:
- interkommunale Vereinbarung
- Sport- und Vereinsgelände für den Amateursport
- FC Bayern München e. V.
- Ingolstädter Straße
4.
Neues Leitbild der Münchner Stadtentwässerung (MSE)
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Erstellung eines neuen Leitbildes der Münchner Stadtentwässerung
Inhalt
Das neue Leitbild der Münchner Stadtentwässerung soll einen
übergeordneten Orientierungsrahmen für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bieten und ist damit ein wesentlicher Baustein
zur Unternehmensführung.
Es fixiert das Selbstverständnis als kommunales Unternehmen,
es beschreibt den Auftrag, die Grundsätze, die Aufgabenbereiche
und Ziele als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister.
Das seit 2005 bestehende, im Rahmen des Integrierten Managementsystems
der Münchner Stadtentwässerung zertifizierte Leitbild muss aufgrund von
veränderten Rahmenbedingungen und Weiterentwicklungen angepasst werden.
Dieses baut auf dem Leitbild der Münchner Stadtverwaltung und
den Grundsätzen für Führung und Zusammenarbeit auf.
Das neue Leitbild wird dem Stadtentwässerungsausschuss
zur Information vorgestellt.
Gesucht werden kann auch nach:
- Leitbild der MSE
- Kommunikationsmaßnahmen
- Selbstverständnis
- Werte