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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 9. Dezember 2014, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
1.
Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark über die zentrale Bahnachse am S-Bahn-Halt Donnersbergerbrücke im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt, im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe und im 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg Projektkosten für Brückenkonstruktion................................10.500.000 € für Erschließungsanlagen.................................4.200.000 € für Eingriffe in Bahnbetrieb und -anlagen......3.000.000 € 1. Vorprojektgenehmigung (SB) 2. Beauftragung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (SB) 3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Projektgenehmigung (VB) 4. Personelle Anpassung für das Projekt Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark (VB) 5. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 (VB) 6. Empfehlungen von Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 9 Neuhausen - Nymphenburg (SB) Unverzügliche Errichtung des Steges zwischen Arnulfpark und Schwanthalerhöhe Empfehlung Nr. 08-14 / E 00776 vom 25.11.2010 Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs zwischen Arnulfpark und Westend Empfehlung Nr. 08-14 / E 01196 vom 24.11.2011 Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs zwischen Arnulfpark und Westend - grundlegende und unaufhebliche Forderung der Fachkonzepte Empfehlung Nr. 08-14 / E 02095 vom 21.11.2013

  • 08-14 / E 02095 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00776 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 01196 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

14-20 / V 00977 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bauausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss vom 14.05.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11679) das Ergebnis des Plangutachtens für die vorbezeichnete Maßnahme zur Kenntnis genommen und das Baureferat beauftragt, auf Basis des VOF-Ver­fahrens die Vorplanung zu erarbeiten und die Vorprojektgenehmigung herbeizuführen. Inhalt Projektbeschreibung, Kosten, Finanzierung und Personalbedarf für das Projekt werden dargestellt. Gesamtkosten Die Gesamtkosten betragen: einmalig in 2015: 4.740 € befristet 2015 – 2018: 119.305 € dauerhaft ab 2019: 81.100 € Entscheidungsvorschlag 1. Der Bauausschuss beschließt als Senat: 1.1 Die Vorplanung für das Gesamtprojekt mit einer Kosten- ober­grenze i.H.v. 17.700.000 € wird genehmigt. 1.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung vor­zubereiten und abzuschließen. 1.3 Die Empfehlungen Nr. 08-14 / E 00776, Nr. 08-14 / E 01196 und Nr. 08-14 / E 02095 der Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 9 Neuhausen - Nymphenburg sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erar­beiten und die Projektgenehmigung verwaltungsintern herbeizu­führen, sofern die Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt ein­gehalten wird, sowie die Ausführung vorzubereiten und die Aus­führungsgenehmigung herbeizuführen. 2.2 - 2.6 Einrichtung Stellen; Personal- u. Sachmittel 2.7 Produktkostenbudget 2.8 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten schnellst­möglich zur Verfügung stehen müssen, um das Projekt durch­führen zu können. 2.9 Änderung MIP Gesucht werden kann auch nach: - Vorplanung

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
Hauptabteilung Tiefbau
2.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2031 a Freisinger Landstraße (östlich), Garchinger Mühlbach Altgerinne (westlich) und Verlängerung Josef-Wirth-Weg (südlich) im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann 1. Herstellung der Erschließungsstraße U-1715, Neubau Brücke über den Kanalabzweig Garchinger Mühlbach (Teil A) Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Umgestaltung Kreuzung Freisinger Landstraße / Josef-Wirth-Weg und Herstellung eines baulichen Radwegs und Gehwegs in der Freisinger Landstraße (Ostseite) (Teil B) Projektkosten (Kostenobergrenze): 730.000 € Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

14-20 / V 01733 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2031 a Inhalt Die öffentliche Erschließungsstraße U-1715 soll realisiert werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich Kreuzung Josef-Wirth-Weg / Freisinger Landstraße sowie der Geh- und Radweg an der Ostseite der Freisinger Landstraße sollen nach der Hochbaumaßnahme angepasst werden. Die Brücke über den Kanalabzweig Garchinger Mühlbach soll neu gebaut werden. Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Herstellung der Erschließungsstraße U-1715 und den Neubau der Brücke über den Kanalabzweig Garchinger Mühlbach im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2031 a wird erteilt. (Teil A) 2.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Umgestaltung der Kreuzung Freisinger Landstraße / Josef-Wirth-Weg und die Herstellung eines baulichen Radwegs und Gehwegs in der Freisinger Landstraße (Ostseite) wird erteilt. (Teil B) 2.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. (Teil B) Gesucht werden kann auch nach: - Mühlbach

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2044 Gerberau (südlich), Bauschingerstraße (westlich), Otto-Warburg-Straße (Staatsstraße 2063) und Zum Schwabenbächl (nördlich), Mannertstraße (östlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 592 und 1341) Neubau der Straße U-1697 einschließlich eines neuen Quartiersplatzes und Umbau des Knotenpunktes Otto-Warburg-Straße / Bauschingerstraße Neubau des West- und Ostteils der Straße Gerberau und Umbau des mit Dienstbarkeitsflächen festgesetzten Mittelstücks der Straße Gerberau im 23. Stadtbezirk Allach - Untermenzing Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

14-20 / V 01736 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Vollzug des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2044 hier: Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplanumgriff und erstmalige Herstellung der Verlängerung der Gerberau bis zur Mannertstraße Inhalt Der Beschluss behandelt den Neubau der U-Straße nebst Quartiersplatz sowie die erstmalige Herstellung bzw. den Umbau der Straße „Gerberau“. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die öffentlichen Verkehrsanlagen Entscheidungsvorschlag Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. Gesucht werden kann auch nach: - Parkhaus - Wohnungsbau - MAN

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
4.
Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze am S-Bahnhof Laim (Ziffer 2 des Antrages) Empfehlung Nr. 08-14 / E 00198 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 Laim am 25.11.2008 Fahrradproblematik im Laimer Tunnel; Schaffung von ausreichend und wetterfesten Abstellflächen außerhalb des Tunnels Empfehlung Nr. 08-14 / E 00440 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 Laim am 17.11.2009 Ausarbeitung alternativer Parkmöglichkeiten für bis zu 1500 Fahrräder an der Laimer Unterführung Empfehlung Nr. 08-14 / E 00465 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2009 Laimer Unterführung: Errichtung von doppelstöckigen Fahrradabstellanlagen (Ziffer 1c) Empfehlung Nr. 08-14 / E 02104 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg am 21.11.2013

  • 08-14 / E 02104 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00440 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00465 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

14-20 / V 01379 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Empfehlung Nr. 08-14 / E 00198: Bei der Planung zum Umbau des Bahnhofs Laim im Zusammenhang mit dem Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke und der Umweltverbund- röhre sollen wesentl. mehr Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Empfehlung Nr. 08-14 / E 00440: Außerhalb des Tunnels sollen ausreichend wetterfeste Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Empfehlung Nr. 08-14 / E 00465: Es sollen Parkmöglichkeiten für bis zu 1.500 Fahrräder auf beiden Seiten außerhalb des Tunnels geschaffen werden. Auch die Möglichkeit einer tunnelinternen Lösung ist in Erwägung zu ziehen. Empfehlung Nr. 08-14 / E 02104: Im südl. Teil der Laimer Röhre sollen doppelstöckige Fahrradab- stellanlagen wie in Pasing auf der Nordseite des Bahnhofs errichtet werden. Inhalt Darstellung der aktuellen Fahrradabstellsituation am S-Bahnhof Laim mit den 2014 durchgeführten Angebotserweiterungen in der Laimer Unterführung, der Bereiche außerhalb der Unterführung sowie der Situation nach dem Bau der Umweltverbundröhre. Entscheidungsvorschlag 1. Von der Fahrradabstellsituation in und außerhalb der Laimer Unterführung sowie den in Abstimmung mit den Bezirksausschüs- sen der angrenzenden Stadtbezirke erfolgten Ergänzungen des Stellplatzangebots und den qualitativen Verbesserungen durch den Austausch alter Vorderradklemmen wird K. g. 2. Von den weiteren gepl. Fahrradabstellplätzen in Verbindung mit der Umweltverbundröhre wird K. g. 3. Das Baureferat wird im Rahmen der endgültigen Gestaltung des Vorfeldes des nördl. Tunnelportals prüfen, ob (an geeigneten Stellen) zusätzl. Fahrradstellplätze errichtet werden können. Suchbegriffe: - 2. S-Bahn-Stammstrecke - Umweltverbundröhre - UVR - Radabstellanlagen - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1925 - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1894 a - Fahrradständer

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Fertigstellung der Radwegverbindung zur Langwieder Seenplatte - Bekanntgabe -

14-20 / V 01414 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Fuß- und Radwegerschließung des Naherholungsgebietes „Langwieder Seenplatte“ verzögert sich wegen der schwierigen Grunderwerbsverhandlungen. Des Weiteren haben sich im Planungsverlauf neue Erkenntnisse bezüglich der Routenführung ergeben, über die berichtet wird. Inhalt Der aktuelle Planungsstand mit Informationen über das beabsichtigte weitere Vorgehen wird dargestellt. Gesucht werden kann auch nach: - Breiter Weg - Auenbruggerstraße - Bergsonstraße - Lochhausener Straße - Bauschweg - Mühlangerstraße - Langwieder Seenplatte - Eschenrieder Straße - Mooswiesenstraße - Hanfgartenstraße - Goteboldstraße - Paul-Ehrlich-Weg

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Nachtrag
6.
Betrieb und Unterhalt der Münchner Straßentunnels insb. Mittlerer Ring Ost und Mittlerer Ring Südwest sowie des nachgerüsteten Trappentreutunnels Sachmittelmehrbedarf für Betrieb und Unterhalt beim Produkt 520502 „Bereitstellen von städtischen Ingenieurbauwerken inklusive deren bauwerksspezifischer Ausstattung“

14-20 / V 01627 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.03.2014 „Sicherheit in den Münchner Straßentunnels; Umsetzung der Organisationsformen gemäß RABT (Ausgabe 2006), Folgebeschluss – Personalmehrbedarf für Betrieb und Unterhalt der Straßen­tunnels, Produkt 520502 – Bereitstellen von Ingenieurbau­werken inklusive deren bauwerks­spezifischer Ausstattung“ (Sitzungs­vorlage Nr. 08-14 / V 14091). Die seit 2008 annähernde Verdoppelung an Tunnelflächen (Richard-Strauss-Tunnel (Mittlerer Ring Ost), 2009 und Luise-Kiesselbach-Tunnel (MR Südwest), 2015) führt zu zusätz­lichen Folgekosten im Sachmittel­bereich für Betrieb und Unterhalt. Gleiches gilt für die ab 2016 zusätzlich anfallenden Folgekosten nach Abschluss der derzeit laufenden sicher­heitstechnischen Nachrüstung des Trappen­treutunnels. Der Sachmittelmehrbedarf der einzelnen Fachbereiche des Baureferates wird auf­geschlüsselt auf die Tunnelbau­werke nachfolgend dargestellt. Inhalt – Sachmittelmehrbedarf bei der Produktleistung „Bereitstellung von Straßentunnels“ – Kostentransparenz bei Beschlüssen – Bezug zum Haushalt Gesamtkosten Die Gesamtkosten betragen dauerhaft – in 2015 1.047.000 € – von 2016 bis 2020 jährlich 1.823.000 € – ab 2021 und die folgenden Jahre jährlich 2.052.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Anmeldung Haushaltsmittel 3. Erhöhung Produktkostenbudget (Produktauszahlungsbudget) 4. Bewilligung Finanzrahmen für Instandhaltungsmaßnahmen 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die Verkehrs­sicherungspflicht die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich macht. Gesucht werden kann auch nach: – Tunnelnachrüstung – Unterführungen – Tunnelbetriebstechnik – Tunnelüberwachung

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen Antrag Nr. 14-20 / A 00097 von Herrn Stadtrat Hans Podiuk und Herrn Stadtrat Alexander Reissl vom 11.07.2014


14-20 / V 02040 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 00097: Die Landeshauptstadt München soll die Straßenausbaubeitragssatzung aufheben und zukünftig keine Beiträge mehr erheben, da die Anlieger bereits bei der Erschließung in erheblichem Maße zur Finanzierung der Straßen herangezogen werden. Daher sei es legitim, dass die Landeshauptstadt München die Kosten für die Instandsetzung, Sanierung oder Verbesserung trägt. Inhalt Es wird dargelegt, wieso die Landeshauptstadt München berechtigt ist, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Entscheidungsvorschlag 1. Vom Beschlussvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages durch die Landeshauptstadt München (Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen. 3. Sobald die Rückäußerung der Regierung von Oberbayern zur Anfrage über einen möglichen Beitragserlass vorliegt, wird der Stadtrat durch entsprechende Bekanntga­be informiert. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00097 von Herrn Stadtrat Hans Podiuk und Herrn Stadtrat Alexander Reissl vom 11.07.2014 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann auch nach: - Erschließung - Aufhebung - Verbesserung - Erneuerung - Finanzierung - Ortsstraße - SABS

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)