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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 9. Dezember 2014, 14:15 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
1.
Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark
über die zentrale Bahnachse
am S-Bahn-Halt Donnersbergerbrücke
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt,
im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe und
im 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg
Projektkosten
für Brückenkonstruktion................................10.500.000 €
für Erschließungsanlagen.................................4.200.000 €
für Eingriffe in Bahnbetrieb und -anlagen......3.000.000 €
1. Vorprojektgenehmigung (SB)
2. Beauftragung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (SB)
3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Projektgenehmigung (VB)
4. Personelle Anpassung für das Projekt Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark (VB)
5. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 (VB)
6. Empfehlungen von Bürgerversammlungen
des Stadtbezirkes 9 Neuhausen - Nymphenburg (SB)
Unverzügliche Errichtung des Steges
zwischen Arnulfpark und Schwanthalerhöhe
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00776 vom 25.11.2010
Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs
zwischen Arnulfpark und Westend
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01196 vom 24.11.2011
Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs
zwischen Arnulfpark und Westend -
grundlegende und unaufhebliche Forderung der Fachkonzepte
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02095 vom 21.11.2013
-
08-14 / E 02095 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 00776 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 01196 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Der Bauausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss
vom 14.05.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11679)
das Ergebnis des Plangutachtens für die vorbezeichnete Maßnahme
zur Kenntnis genommen und das Baureferat beauftragt,
auf Basis des VOF-Verfahrens die Vorplanung zu erarbeiten und
die Vorprojektgenehmigung herbeizuführen.
Inhalt
Projektbeschreibung, Kosten, Finanzierung und Personalbedarf
für das Projekt werden dargestellt.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten betragen:
einmalig in 2015: 4.740 €
befristet 2015 – 2018: 119.305 €
dauerhaft ab 2019: 81.100 €
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bauausschuss beschließt als Senat:
1.1 Die Vorplanung für das Gesamtprojekt mit einer Kosten-
obergrenze i.H.v. 17.700.000 € wird genehmigt.
1.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung
vorzubereiten und abzuschließen.
1.3 Die Empfehlungen Nr. 08-14 / E 00776,
Nr. 08-14 / E 01196 und Nr. 08-14 / E 02095
der Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 9
Neuhausen - Nymphenburg sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4
der Gemeindeordnung behandelt.
2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss:
2.1 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu
erarbeiten und die Projektgenehmigung verwaltungsintern
herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt
eingehalten wird, sowie die Ausführung vorzubereiten und die
Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.
2.2 - 2.6 Einrichtung Stellen; Personal- u. Sachmittel
2.7 Produktkostenbudget
2.8 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium,
da die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten schnellstmöglich
zur Verfügung stehen müssen, um das Projekt durchführen zu können.
2.9 Änderung MIP
Gesucht werden kann auch nach:
- Vorplanung
Hauptabteilung Tiefbau
2.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2031 a
Freisinger Landstraße (östlich),
Garchinger Mühlbach Altgerinne (westlich)
und Verlängerung Josef-Wirth-Weg (südlich)
im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
1. Herstellung der Erschließungsstraße U-1715,
Neubau Brücke über den Kanalabzweig
Garchinger Mühlbach (Teil A)
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Umgestaltung Kreuzung Freisinger Landstraße / Josef-Wirth-Weg
und Herstellung eines baulichen Radwegs und Gehwegs
in der Freisinger Landstraße (Ostseite)
(Teil B)
Projektkosten (Kostenobergrenze):
730.000 €
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2031 a
Inhalt
Die öffentliche Erschließungsstraße U-1715 soll realisiert werden.
Die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich Kreuzung Josef-Wirth-Weg /
Freisinger Landstraße sowie der Geh- und Radweg an der Ostseite
der Freisinger Landstraße sollen nach der Hochbaumaßnahme
angepasst werden.
Die Brücke über den Kanalabzweig Garchinger Mühlbach soll neu gebaut
werden.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Herstellung der
Erschließungsstraße U-1715 und den Neubau der Brücke über
den Kanalabzweig Garchinger Mühlbach im Zuge der Umsetzung
des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2031 a wird erteilt.
(Teil A)
2.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Umgestaltung
der Kreuzung Freisinger Landstraße / Josef-Wirth-Weg und
die Herstellung eines baulichen Radwegs und Gehwegs
in der Freisinger Landstraße (Ostseite) wird erteilt. (Teil B)
2.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten
und die Projektgenehmigung herbeizuführen. (Teil B)
Gesucht werden kann auch nach:
- Mühlbach
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2044
Gerberau (südlich), Bauschingerstraße (westlich),
Otto-Warburg-Straße (Staatsstraße 2063)
und Zum Schwabenbächl (nördlich),
Mannertstraße (östlich)
(Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 592 und 1341)
Neubau der Straße U-1697
einschließlich eines neuen Quartiersplatzes
und
Umbau des Knotenpunktes
Otto-Warburg-Straße / Bauschingerstraße
Neubau des West- und Ostteils der Straße Gerberau und
Umbau des mit Dienstbarkeitsflächen festgesetzten Mittelstücks
der Straße Gerberau
im 23. Stadtbezirk Allach - Untermenzing
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Vollzug des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2044
hier:
Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplanumgriff
und erstmalige Herstellung der Verlängerung der Gerberau bis zur Mannertstraße
Inhalt
Der Beschluss behandelt den Neubau der U-Straße nebst Quartiersplatz
sowie die erstmalige Herstellung bzw. den Umbau der Straße „Gerberau“.
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die öffentlichen Verkehrsanlagen
Entscheidungsvorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
Gesucht werden kann auch nach:
- Parkhaus
- Wohnungsbau
- MAN
4.
Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze am S-Bahnhof Laim
(Ziffer 2 des Antrages)
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00198
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 Laim
am 25.11.2008
Fahrradproblematik im Laimer Tunnel; Schaffung von ausreichend
und wetterfesten Abstellflächen außerhalb des Tunnels
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00440
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 Laim
am 17.11.2009
Ausarbeitung alternativer Parkmöglichkeiten
für bis zu 1500 Fahrräder an der Laimer Unterführung
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00465
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg
am 24.11.2009
Laimer Unterführung: Errichtung von doppelstöckigen
Fahrradabstellanlagen (Ziffer 1c)
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02104
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg
am 21.11.2013
-
08-14 / E 02104 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 00440 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 00465 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00198:
Bei der Planung zum Umbau des Bahnhofs Laim im Zusammenhang
mit dem Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke und der Umweltverbund-
röhre sollen wesentl. mehr Fahrradstellplätze vorgesehen werden.
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00440:
Außerhalb des Tunnels sollen ausreichend wetterfeste Abstellplätze
für Fahrräder geschaffen werden.
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00465:
Es sollen Parkmöglichkeiten für bis zu 1.500 Fahrräder auf beiden
Seiten außerhalb des Tunnels geschaffen werden.
Auch die Möglichkeit einer tunnelinternen Lösung ist in Erwägung
zu ziehen.
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02104:
Im südl. Teil der Laimer Röhre sollen doppelstöckige Fahrradab-
stellanlagen wie in Pasing auf der Nordseite des Bahnhofs errichtet
werden.
Inhalt
Darstellung der aktuellen Fahrradabstellsituation am S-Bahnhof Laim
mit den 2014 durchgeführten Angebotserweiterungen in der Laimer
Unterführung, der Bereiche außerhalb der Unterführung sowie der
Situation nach dem Bau der Umweltverbundröhre.
Entscheidungsvorschlag
1. Von der Fahrradabstellsituation in und außerhalb der Laimer
Unterführung sowie den in Abstimmung mit den Bezirksausschüs-
sen der angrenzenden Stadtbezirke erfolgten Ergänzungen des
Stellplatzangebots und den qualitativen Verbesserungen durch
den Austausch alter Vorderradklemmen wird K. g.
2. Von den weiteren gepl. Fahrradabstellplätzen in Verbindung
mit der Umweltverbundröhre wird K. g.
3. Das Baureferat wird im Rahmen der endgültigen Gestaltung des
Vorfeldes des nördl. Tunnelportals prüfen, ob (an geeigneten
Stellen) zusätzl. Fahrradstellplätze errichtet werden können.
Suchbegriffe:
- 2. S-Bahn-Stammstrecke
- Umweltverbundröhre
- UVR
- Radabstellanlagen
- Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1925
- Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1894 a
- Fahrradständer
5.
Fertigstellung der Radwegverbindung
zur Langwieder Seenplatte
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Die Fuß- und Radwegerschließung des Naherholungsgebietes
„Langwieder Seenplatte“ verzögert sich wegen der schwierigen
Grunderwerbsverhandlungen.
Des Weiteren haben sich im Planungsverlauf neue Erkenntnisse
bezüglich der Routenführung ergeben, über die berichtet wird.
Inhalt
Der aktuelle Planungsstand mit Informationen über das beabsichtigte
weitere Vorgehen wird dargestellt.
Gesucht werden kann auch nach:
- Breiter Weg
- Auenbruggerstraße
- Bergsonstraße
- Lochhausener Straße
- Bauschweg
- Mühlangerstraße
- Langwieder Seenplatte
- Eschenrieder Straße
- Mooswiesenstraße
- Hanfgartenstraße
- Goteboldstraße
- Paul-Ehrlich-Weg
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Nachtrag
6.
Betrieb und Unterhalt der Münchner Straßentunnels
insb. Mittlerer Ring Ost und Mittlerer Ring Südwest
sowie des nachgerüsteten Trappentreutunnels
Sachmittelmehrbedarf für Betrieb und Unterhalt
beim Produkt 520502
„Bereitstellen von städtischen Ingenieurbauwerken
inklusive deren bauwerksspezifischer Ausstattung“
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.03.2014
„Sicherheit in den Münchner Straßentunnels; Umsetzung
der Organisationsformen gemäß RABT (Ausgabe 2006),
Folgebeschluss – Personalmehrbedarf für Betrieb und Unterhalt
der Straßentunnels, Produkt 520502 – Bereitstellen von
Ingenieurbauwerken inklusive deren bauwerksspezifischer Ausstattung“
(Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 14091).
Die seit 2008 annähernde Verdoppelung an Tunnelflächen
(Richard-Strauss-Tunnel (Mittlerer Ring Ost), 2009
und Luise-Kiesselbach-Tunnel (MR Südwest), 2015)
führt zu zusätzlichen Folgekosten im Sachmittelbereich
für Betrieb und Unterhalt.
Gleiches gilt für die ab 2016 zusätzlich anfallenden Folgekosten nach
Abschluss der derzeit laufenden sicherheitstechnischen Nachrüstung
des Trappentreutunnels.
Der Sachmittelmehrbedarf der einzelnen Fachbereiche des Baureferates
wird aufgeschlüsselt auf die Tunnelbauwerke nachfolgend dargestellt.
Inhalt
– Sachmittelmehrbedarf bei der Produktleistung
„Bereitstellung von Straßentunnels“
– Kostentransparenz bei Beschlüssen
– Bezug zum Haushalt
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten betragen dauerhaft
– in 2015 1.047.000 €
– von 2016 bis 2020 jährlich 1.823.000 €
– ab 2021 und die folgenden Jahre jährlich 2.052.000 €.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Anmeldung Haushaltsmittel
3. Erhöhung Produktkostenbudget (Produktauszahlungsbudget)
4. Bewilligung Finanzrahmen für Instandhaltungsmaßnahmen
5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium,
da die Verkehrssicherungspflicht die Bereitstellung zusätzlicher Mittel
erforderlich macht.
Gesucht werden kann auch nach:
– Tunnelnachrüstung
– Unterführungen
– Tunnelbetriebstechnik
– Tunnelüberwachung
7.
Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
Antrag Nr. 14-20 / A 00097
von Herrn Stadtrat Hans Podiuk und Herrn Stadtrat Alexander Reissl
vom 11.07.2014
-
14-20 / A 00097 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 14-20 / A 00097:
Die Landeshauptstadt München soll die Straßenausbaubeitragssatzung
aufheben und zukünftig keine Beiträge mehr erheben, da die Anlieger
bereits bei der Erschließung in erheblichem Maße zur Finanzierung
der Straßen herangezogen werden. Daher sei es legitim, dass
die Landeshauptstadt München die Kosten für die Instandsetzung,
Sanierung oder Verbesserung trägt.
Inhalt
Es wird dargelegt, wieso die Landeshauptstadt München berechtigt ist,
auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Beschlussvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages durch die
Landeshauptstadt München (Straßenausbaubeitragssatzung)
wird beschlossen.
3. Sobald die Rückäußerung der Regierung von Oberbayern
zur Anfrage über einen möglichen Beitragserlass vorliegt, wird
der Stadtrat durch entsprechende Bekanntgabe informiert.
4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00097 von Herrn Stadtrat Hans Podiuk
und Herrn Stadtrat Alexander Reissl vom 11.07.2014 ist damit
geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann auch nach:
- Erschließung
- Aufhebung
- Verbesserung
- Erneuerung
- Finanzierung
- Ortsstraße
- SABS