RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 28.05.2024 21:47:08)
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 15. Juli 2014, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Münchens Energiezukunft wird vielfältig –
klare städtische Leitlinie für eine Stärkung dezentraler Stromerzeugung
Antrag Nr. 08-14 / A 04218 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter, Herrn StR Manuel Pretzl vom 03.05.2013
-
14-20 / A 00031 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 05288 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00113 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 04218 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
O. g. Antrag Nr. 08-14 / A 04218 vom 03.05.2013
Die Antragsteller fordern einen Leitlinienbeschluss zu dezentralen, regenerativ arbeitenden Stromerzeugungsanlagen
Inhalt
Aktuelle energiepolitische und -wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Fachbeiträge zum aktuellen und künftigen Strommarktdesign, Erörterung der Frage dezentraler versus zentraler Stromerzeugung, Stromerzeugung in München (fossil/erneuerbar), Rahmensetzungen im städtischen Bereich, Aktivitäten der Referate und Beteiligungsgesellschaften
Entscheidungsvorschlag
1. Das RGU wird beauftragt, die SWM zu bitten, in der Energie-kommission Sachstand und Planungen zum Bau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet und im Münchner Umland vorzustellen.
2. Das KR und das Planungsreferat werden gebeten, im Zusammenarbeit mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt zu prüfen, ob die Aufnahme einer Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen bzw. zur Freigabe von geeigneten Dachflächen an Dritte zum Zweck der Stromerzeugung in Grundstückkaufverträge und in den Ökologischen Kriterienkatalog möglich und sinnvoll ist und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen.
3. Das RGU wird beauftragt, über das Bauzentrum weitere Initiativen zur stärkeren Nutzung von BHKW-Technik außerhalb von bestehenden und geplanten Fernwärme-gebieten zu entwickeln.
4. Die städtischen Vertreter in den Gremien des Bayerischen Städtetags und des Deutschen Städtetags werden gebeten, im Rahmen des Diskussionen zum neuen Energiemarkt-design die Möglichkeiten für Kommunen zur Errichtung und zum Betrieb von EE-Anlagen auf kommunalen Gebäuden bzw. Liegenschaften weiterhin sicherzustellen.
2.
Luftreinhalteplan München
Rechtsstreit Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen Freistaat Bayern
Konsequenzen aus der Rücknahme der Berufung gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan München
Antrag Nr. 08-14 / A 05309 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 10.04.2014
-
08-14 / A 05309 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00114 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Im Antrag 08-14 / A 05309 fordert die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL, dass dargelegt wird, welche Konsequenzen aus der Rücknahme der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan München zu ziehen sind.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird die Chronologie des Rechtsstreits Deutsche Umwelthilfe gegen Freistaat Bayern einschließlich des rechtskräftigen Urteils dargelegt. Die Grundlagen für die geforderte Prüfung weiterer Maßnahmen, die über die in der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans hinausgehen, werden diskutiert.
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Referaten und der Regierung von Oberbayern eine 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu erarbeiten, die geeignete Maßnahmen enthält, um dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 09.10.2012 Rechnung zu tragen.
Dem Stadtrat ist der Entwurf der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Luftreinhalteplan, Urteil Verwaltungsgericht München
3.
Mobilfunkversorgung des Oktoberfestes / Städtische Internetkarte über Mobilfunkanlagen in München
Kurzinfo:
Anlass
Münchner Vorsorgemodell für Mobilfunk
(Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 03.06.2003 und der Vollversammlung des Stadtrates vom 02.07.2003, Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 02318);
Mobilfunkversorgung des Oktoberfestes – Beschluss
sowie Auswirkungen der Novellierung der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) im Hinblick auf die Fortführung der städtischen Internetkarte über Mobilfunkanlagen in München.
Inhalt
A) Darstellung der Ergebnisse der durch Mobilfunkanlagen
verursachten Immissionen im Umfeld des Oktoberfestes
(Anwohner/innenschutz) – Beschluss
B) Ersatz der städtischen Internetkarte über Mobilfunkanlagen in
München durch Verlinkung auf die Karte der
Mobilfunkanlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) -
Bekanntgabe
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Gesundheit und Umwelt schlägt im Hinblick auf die relativ geringe und temporär, d.h. für die Dauer des Oktoberfestes, vorliegende Überschreitung des 10%-Kriteriums des Münchner Vorsorgemodells für Mobilfunk vor, der Vermietung für die Wiesn 2014 zuzustimmen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Mobilfunk Oktoberfest 2014 / Städtische Mobilfunkkarte
4.
Förderprogramm Energieeinsparung der LH München
- Erfolgsstatistik 2011 – 2012
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Information des Stadtrats über die Effizienz der eingesetzten Finanzmittel und Erfahrungsbericht über die Kosten-Nutzen-Relation der geförderten Energiesparmaßnahmen.
Inhalt
Das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) stellt ein wichtiges Instrument der städtischen Klimaschutzpolitik dar. Die statistische Auswertung zeigt den Erfolg des Programms.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Förderprogramm Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, Primärenergieeinsparung, CO2-Einsparung
5.
Die Novelle 2014 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) - Neuerungen und Auswirkungen auf das Förderprogramm Energieeinsparung
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und trat am 01.05.2014 in Kraft. Sie ist auch ein Baustein bei der Umsetzung des Energiekonzepts 2010 der Bundesregierung. Diese Regelungen haben große Auswirkung auf die weitere Entwicklung im Bausektor und beeinflussen das Förderprogramm Energieeinsparung der LHM.
Inhalt
Mit der EnEV 2014 verschärfen sich insbesondere die Anforder-ungen im Neubausektor. 2016 wird ein neuer Gebäudestandard eingeführt, der das energetische Niveau aller zukünftigen Bauten anhebt. Die Vorschriften für Änderungen an Bestandsgebäuden bleiben unverändert, aber die Nachrüstpflichten für Mehrfamilien-häuser verschärfen sich. Neu eingeführten Kontrollorganen wird die Aufgabe der Revision des Landesvollzugs der EnEV über-tragen. Der Energieausweis ist neu gestaltet und erhält größere Bedeutung auf den Immobiliensektor.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Energieeinsparverordnung, EnEV, Förderprogramm Energieeinsparung
6.
Fortschreibung der Münchner Versiegelungskarte
Vollzug des Beschlusses des Umweltschutzausschusses
vom 18.09.2007
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
Anlass
Vollzug des Beschlusses des Umweltschutzausschusses vom
18.09.2007 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 10676)
Inhalt
1. Bisherige Untersuchungen zur Versiegelung in der Landeshauptstadt München
2. Fortschreibung der Versiegelungskarte 2011
3. Ergebnisse der Versiegelungskartierung 2011
4. Gesamtbewertung der Versiegelungsentwicklung und weiteres Vorgehen
Entscheidungsvorschlag
-/-
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Versiegelungskarte
7.
Lärmminderungsplanung für München
Lärmaktionsplan 2013 - Sachstand
und Erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Lärmaktionsplans für ausgewählte Untersuchungsgebiete nach § 47 d BImSchG für den Straßenverkehr und Schienenverkehr (Straßenbahn und oberirdische U-Bahn).
Inhalt
In der Beschlussvorlage werden der Sachstand zum Lärmaktionsplan 2013 sowie das geplante Vorgehen bei der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47 d BImSchG dargestellt.
Entscheidungsvorschlag
Das RGU wird beauftragt, Untersuchungsgebiete für die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu ermitteln.
Das RGU führt die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einschaltung eines Beratungsbüros durch. Die erforderlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Maßnahmen werden an einen externen Gutachter vergeben.
Die Finanzierung erfolgt aus Referatsmitteln des Referats für Gesundheit und Umwelt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, die Untersuchungen zu den sog. Relativ Ruhigen Gebieten durchzuführen.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Lärmminderungsplan, Lärmaktionsplan