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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 7. Juli 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Weiterentwicklung der Münchner Förderformel für die Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in Familienselbsthilfe Empfehlung der EKI-Begleitkommission zur künftigen Finanzierung

14-20 / V 03203 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Überführung der Eltern-Kind-Initiativen in die Münchner Förderformel Begleitung dieses Prozesses durch die EKI-Begleitkommission Inhalt Darstellung der Modellvorschläge zur Überführung der Eltern-Kind-Initiativen in die Münchner Förderformel. Empfehlung der EKI-Begleitkommission zu einem Optionsmodell, das für die Eltern-Kind-Initiativen die Wahl zwischen der Münchner Förderformel und dem aktuellen EKI-Fördermodell ermöglicht. Darstellung der Detailregelungen zur Überführung. Gesamtkosten / Gesamterlös Die Kosten für das EKI-Fördermodell liegen bei bis zu 11.490.000 Euro jährlich. Die Sachkosten für den Platzausbau und für Maßnahmen im Bestand (z.B. Nutzungsänderungen, Brandschutz, etc.) liegen bei bis zu 900.000 Euro jährlich. Die Kosten für Neugründungen liegen ab 2017 bei bis zu 207.300 Euro. Entscheidungsvorschlag Einführung eines Optionsmodells, das die Wahl zwischen der Münchner Förderformel und dem aktuellen EKI-Fördermodell ermöglicht. Referat für Bildung und Sport Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung RBS-KBS KITA Abteilung Koordination und Aufsicht Freie Träger RBS-KITA-FT Telefon: 0 233-83510 Telefax: 0 233-83535 Telefon: 0 233-84391 Telefax: 0 233-84469

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
2.
Die Münchner Förderformel für Kindertageseinrichtungen - Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 25.03.2014 Fallzahlsteigerung in den städtischen Kindertages- einrichtungen zusätzlicher Personalbedarf der Zentralen Gebühren- stelle

14-20 / V 03237 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass In den Vollversammlungen am 24.07.2013 und 09.04.2014 hat der Stadtrat u.a. die stufenweise Ausweitung der einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Münchner Förderformel zum 01.09.2014 sowie die Weiterentwick- lung und inhaltliche Ausgestaltung der Münchner Förderformel be- schlossen. Die Berechnung der Elterneinkommen erfolgt ab 01.09.2015 durch die Zentrale Gebührenstelle des Referats für Bildung und Sport. Darüber hinaus sind Fallzahlsteigerungen zu berücksichtigen. Inhalt Zur Umsetzung der Ausweitung und der Weiterentwicklung der MFF sind in der zweiten Ausbaustufe zusätzliches Personal sowie eine ad- äquate IT-Lösung für die Zentrale Gebührenstelle erforderlich. Insge- samt sind im Zusammenhang mit der Münchner Förderformel und auf- grund von Fallzahlsteigerungen 10,5 zusätzliche VZÄ sowie eine Frist- verlängerung für 1 VZÄ erforderlich. Zur Sicherung der Leistungsfähig- keit und der Qualität wird darüber hinaus angestrebt, die Personalaus- stattung der Zentralen Gebührenstelle im Bereich der Sachbearbeitung künftig bei entsprechender Fallzahlsteigerung ggf. auch VZÄ-weise auf dem Beschlusswege anpassen zu lassen. esamtkosten Gesamterlöse Die Personal- und Sachkosten betragen ab 01.01.2016 dauerhaft insgesamt bis zu 622.865,-- €, einmalig im Jahr 2016 150.000 € und einmalig im Jahr 2017 bis zu 80.360 €. Entscheidungsvorschlag Die zur Aufgabenerfüllung benötigten Stellen werden dauerhaft eingerichtet bzw. die Befristung der Stabsstelle Projekte wird verlängert. Für die Aufwandsplanung für eine IT-Lösung für die Abwicklung der Einkommensberechnung im Rahmen der Münchner Förderformel wer- den Sachmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung gestellt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Änderung der städtischen Benutzungssatzungen für Kindertageseinrichtungen - Satzung über den Besuch der Kinderkrippen der Landeshauptstadt München (Kinderkrippensatzung) - Satzung über den Besuch der Kooperations- einrichtungen und Kindertagesstätten der Landeshauptstadt München (Kooperationseinrichtungs- und Kindertages- stättensatzung) - Satzung über den Besuch der Tagesheime der Landeshauptstadt München (Tagesheimsatzung) als Voraussetzung für die Einführung des Online-Verfahrens kita finder+ am 01.11.2015

14-20 / V 03386 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Derzeit bestehen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen drei verschiedene Benutzungssatzungen mit divergierenden Regelungen zur Anmeldung und Platzvergabe: • die städtische Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstätten- satzung • die städtische Kinderkrippensatzung • und die städtische Tagesheimsatzung. Um in München die Vormerkung, die Platzvergabe und die Aufnahme der Kinder durch den Träger der Kindertageseinrichtung bzw. durch die Kin- dertageseinrichtung deutlich zu vereinfachen, ist die Bereitstellung eines EDV-Systems vorgesehen, das mit Beginn der Vormerkung für das Kin- dertageseinrichtungsjahr 2016/2017 zur Verfügung stehen soll. Das neue System, der kita finder+, kann den Prozess nur abbilden und stabil unterstützen, wenn die bestehenden divergierenden Regelungen vereinfacht und harmonisiert werden. Inhalt Mit der Beschlussvorlage werden die geplanten Änderungssatzungen, das Verfahren ihrer Erstellung sowie die inhaltlichen Neuerungen vorgestellt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Durch die Änderungssatzungen entstehen keine Kosten bzw. Erlöse. Entscheidungsvorschlag Den vorgeschlagenen Änderungssatzungen wird zugestimmt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Das neue Anmeldesystem der Kindertageseinrichtungen in München kita finder+ Umsetzung und Ausbaustufe 2

14-20 / V 03226 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Derzeit bestehen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen drei verschiedene Benutzungssatzungen mit divergierenden Regelungen zur Anmeldung und Platzvergabe: • die städtische Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstätten- satzung • die städtische Kinderkrippensatzung • und die städtische Tagesheimsatzung. Um in München die Vormerkung, die Platzvergabe und die Aufnahme der Kinder durch den Träger der Kindertageseinrichtung bzw. durch die Kin- dertageseinrichtung deutlich zu vereinfachen, ist die Bereitstellung eines EDV-Systems vorgesehen, das mit Beginn der Vormerkung für das Kin- dertageseinrichtungsjahr 2016/2017 zur Verfügung stehen soll. Das neue System, der kita finder+, kann den Prozess nur abbilden und stabil unterstützen, wenn die bestehenden divergierenden Regelungen vereinfacht und harmonisiert werden. Inhalt Mit der Beschlussvorlage werden die geplanten Änderungssatzungen, das Verfahren ihrer Erstellung sowie die inhaltlichen Neuerungen vorgestellt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Durch die Änderungssatzungen entstehen keine Kosten bzw. Erlöse. Entscheidungsvorschlag Den vorgeschlagenen Änderungssatzungen wird zugestimmt

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
5.
Sprachliche Bildung und Interkulturelle Pädagogik in Münchner Kindertageseinrichtungen; Sicherstellung und Fortschreibung der Konzeption KinderTagesZentren und Ausblick Darstellung der aktuellen Situation hinsichtlich der Möglichkeiten der kindlichen Sprachförderung sowie Vorschläge von Maßnahmen, welche Familien den Zugang zu Kindertageseinrichtungen erleichtern, insbesondere die Umsetzung des 2010 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes der KinderTagesZentren (KiTZ);


14-20 / V 03234 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zum Thema Sprachliche Bildung und Interkulturelle Pädagogik in Münchner Kindertageseinrichtungen wurden 5 Stadtratsanträge gestellt. Inhalt Die aktuelle Situation wird dargestellt und Vorschläge von Maßnahmen zur Förderung des kindlichen Spracherwerbs im Hinblick auf mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, wie auch zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten durch Nutzung vorhandener Kapazitäten und die Umsetzung des sozialraumorientierten KiTZ-Konzepts gemacht. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen bis zu 259.889 € sowie weiterer jeweils bis zu 320.400 € pro Jahr. Entscheidungsvorschlag Die zusätzliche Personalausstattung für sozialraumorientierte Angebote an bestehenden städtischen KiTZen sowie die künftige Umwandlung von maximal 5 Einrichtungen pro Jahr wird genehmigt. Die Finanzierung wird sichergestellt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt)
6.
Fortführung des Verpflegungs- und Bewirtschaftungsmodells "Schule/Kita isst gut"

14-20 / V 03228 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass In den Geschäftsbereichen A und KITA laufen zum Ende des Schuljahres 2014/ 2015 befristete Personalressourcen im Versorgungsbereich, insbesondere im Bereich der Umsetzung des Verpflegungsmodells „Schule/ Kita isst gut“ sowie der hierzu notwendigen Verwaltung aus. Inhalt Darstellung der aktuellen Sachlage und Bedarfe Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen bis zu 1.081.158 € jährlich ab September 2015 Entscheidungsvorschlag Entfristung der notwendigen Personalressourcen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Mit Regionalhäusern die Versorgungssituation für Kinder im Grundschulalter nch Unterrichtsende verbessern und gleichzeitig eine weitergehende Nutzung ermöglichen


14-20 / V 03235 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund der steigenden Zahlen von Kindern im Grundschulalter, die nach Schulschluss zu versorgen sind, werden im RBS seit Jahren besondere An- strengungen unternommen, zusätzliche Schulkinderbetreuungsplätze zu schaffen. Dabei wird der Ausbau des Ganztages, Neubau von städt. Tages- heimen, Erweiterung von städt. Tagesheimen, Horten sowie Mittagsbetreu- ungen (MIBE) an den Schulstandorten kontinuierlich unterstützt und betrie- ben. Inhalt Das Nürnberger Modell der „Zentralhorte“ wurde geprüft und an die Münch- ner Verhältnisse und Bedarfe mit einer eigenen Kurzkonzeption angepasst. Seit September 2014 stehen vier Standorte zur Verfügung, diese müssen ausgestattet werden. Darüber hinaus werden die Transportkosten der Kinder übernommen. Um die Nachhaltigkeit zu sichern, werden fünf dauerhafte Münchner Regio- nalhäuser in den Regionen Nord, Ost, Süd, West und Mitte in Betrieb ge- nommen werden. Gesamtkosten Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen : einmalig: 20.000 € im Jahr 2015, befristet für drei Jahre: bis zu 16.674 € jährlich, dauerhaft ab 2015: 2.497.767 € jährlich. Die Erlöse betragen dauerhaft 925.235 €. Entscheidungsvorschlag Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von neu- en Regionalhäusern nach den genannten Rahmenbedingungen zu veranlas- sen. Den erforderlichen Personalzuschaltungen, den benötigten Sachmitteln und dem Finanzierungsvorschlag wird zugestimmt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
8.
Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) in Kindertageseinrichtungen; Umsetzung des Modellversuchs des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in München

14-20 / V 03207 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Umsetzung des Modellversuchs „Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) in Kindertageseinrichtungen“ des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in München Inhalt Darstellung des Modellversuchs, Erläuterung der Beteiligung der Landeshauptstadt München sowie der daraus resultierenden Umsetzungsmaßnahmen Gesamtkosten/ -erlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 179.160 € jährlich für 3 VZÄ zuzüglich ggf. weiterer 179.160 € bis 418.040 € jährlich für weitere 3 bis 7 VZÄ. Die Erlöse betragen 165.000 € jährlich zuzüglich ggf. weiterer 165.000 € bis 385.000 € jährlich. Entscheidungsvorschlag Die notwendigen Stellen werden eingerichte

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und der kommunalen Spitzenverbände für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

14-20 / V 03210 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zwingende Neuregelung der Konten und der Bargeldausstattung in den städtischen Kindertageseinrichtungen bzw. der bisherigen Spiel- und Materialgeldspenden auf Grund des Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 (Nr. 08-14 / V 13651) und einer Beanstandung des Bayer. Kommununalen Prüfungsverbandes Inhalt • Darstellung des bisherigen Verfahrens und der Gründe für die Neuregelungen • Vorstellung der neuen Regelungen • Darstellung der notwendigen Ressourcen Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen bis zu 2.657.140 € jährlich. Es werden Spendengelder in Höhe von bis zu 2.500 000 € jährlich erwartet. Entscheidungsvorschlag • Kenntnisnahme und Zustimmung zu den neuen Regelungen • Zustimmung zum Personalbedarf und den beantragten Finanzierungen • Grundsätzliche Zustimmung der Annahme von Spiel- und Materialgeldspenden i.H.v. bis zu 150 € je Einzelfall

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt)
10.
Mitarbeiterbefragung KITA / Great Place to Work; Ergebnisse und Umsetzungsmaßnahmen

14-20 / V 03227 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mitarbeiterbefragung im Geschäftsbereich KITA des Referats für Bildung und Sport Stadtweite Befragung „Great Place to Work“ Inhalt Die Ergebnisse der Befragungen im Kernbereich des Geschäfts- bereichs KITA sowie in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden dargestellt. Aus diesen Ergebnissen wird konkreter Hand- lungsbedarf abgeleitet und es werden entsprechende Maßnah- men vorgeschlagen. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen: • 17.000 € einmalige Sachkosten im Jahr 2016 • 3.000 € befristete Sachkosten jeweils für drei Jahre • 42.695 € befristete Personalauszahlungen inkl. Arbeits- platzkosten für zwei Jahre ab Stellenbesetzung. Entscheidungsvorschlag Die Ergebnisse und die daraus entstandenen Umsetzungsmaß- nahmen aus der Mitarbeiterbefragung KITA 2014 und Great Place to Work werden zur Kenntnis genommen Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat in zwei Jahren über den Stand der Maßnahmen zu BGM auch bei KITA zu berichten. Den vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen und den mit die- sen verbundenen Sach- und Personalkosten wird zugestimmt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
11.
Streikbedingte Gebührenrückerstattung an betroffene Familien in städtischen Kindertageseinrichtungen; Raumnutzung durch Eltern; Rückwirkende Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung

14-20 / V 03521 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Auf Grund eines unbefristeten Streikaufrufs der Gewerkschaft ver.di am 11.05.2015 wurde am 12.05.2015 ein Antrag zur dringlichen Behandlung in Be- zug auf die Erstattung der Gebühren für den Besuch und die Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen gestellt. Im Rahmen der Behandlung des Antrags wurden in der Sitzung der Vollversammlung am 20.05.2015 sei- tens des Stadtrats dem Referat für Bildung und Sport Prüfaufträge erteil. Inhalt Darstellung der Ergebnisse der Prüfaufträge aus der Sitzung der Vollversamm- lung vom 20.05.2015 Gesamtkosten • Einmalig 260.000 € für die streikbedingte taggenaue Minderung der beiden zusätzlichen Streiktage dauerhaft max. 2,1 Mio. € für die rückwirkende Ausweitung des Minde- rungstatbestands für die Besuchsgebühr und des Verpflegungsgeldes, falls entsprechende Schließungen erfolgen sollten 150.000 € für die Unterstützung der Zentralen Gebührenstelle durch fünf Zeitarbeitskräfte • 50.000 € für die Implementierung der taggenauen Abrechnung des Verpflegungsgeldes in das Fachverfahren KITA-Gebühren •nachrichtlich: nicht zahlungswirksame Kosten in Höhe von 55.000 € bei RBS-ZIB Entscheidungsvorschlag Die Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird hin- sichtlich der Besuchsgebühr und des Verpflegungsgeldes rückwirkend zum 01.05.2015 vorgenommen •Der Zentralen Gebührenstelle werden für die Umsetzung der geänder- ten Satzung für die Zeit vom 01.11.2015 bis 31.03.2016 fünf Zeitar- beitskräften als Unterstützung zur Verfügung gestellt. Der Einkommensbegriff in der Satzung wird, entsprechend der bisheri- gen Praxis, konkretisiert Das Raumüberlassungsverfahren wird – wie vorgeschlagen – realisiert

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
12.
Errichtung eines Neubaus im Rahmen der Generalsanierung auf dem Anwesen Schrenkstraße 8/Westendstraße 66a Flurstück-Nr. 8111 und 8111/3, 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe für das Multikulturelle Jugendzentrum Westend - MKJZ Träger: Kreisjugendring München-Stadt (Produkt 3.1.1) für die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings München-Stadt mit Wohneinheiten für das Projekt "Jugendwohnen" für ein Angebot der Kindertagespflege mit "Mobiler Tagesbetreuungsperson (MobiTa)" (Ersatzbetreuung von 75 Kindern, wobei max. 10 Kinder gleichzeitig anwesend sind) (Produkt 2.1.3) für eine Kindertageseinrichtung mit zwei Hortgruppen (50 Kinder) (Produkt 2.2.1) 1. Zustimmung zur Planung 2. Genehmigung der vorläufigen Nutzerbedarfsprogramme 3. Erteilung des Vorplanungsauftrages 4. Zustimmung zur Trägerschaft

14-20 / V 02234 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Generalsanierungsmaßnahme von 26 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugend/kultur/arbeit - Prüfung des Standorts Schrenkstr. 8/Westendstr. 66a als geeigneter Standort zur Schaffung geeigneter Maßnahmen zur Ganztagsbetreuung Inhalt - Errichtung eines Neubaus im Rahmen der Generalsanierung am Standort Schrenkstr. 8/Westendstr. 66a - für das Multikulturelle Jugendzentrum Westend (MKJZ) - für die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings München-Stadt mit Wohneinheiten für das Projekt „Jugendwohnen“ - für ein Angebot der Kindertagespflege mit „Mobiler Tagesbetreuungsperson (MobiTa)“ - für eine Kindertageseinrichtung mit zwei Hortgruppen Entscheidungsvorschlag - Zustimmung zur Planung - Genehmigung der vorläufigen Nutzerbedarfsprogramme - Erteilung des Vorplanungsauftrages - Zustimmung zur Trägerschaft Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Multikulturelles Jugendzentrum Westend (MKJZ) - Kindertageseinrichtung / Hort Westendstraße - Geschäftsstelle Kreisjugendring München-Stadt Westendstraße - Generalsanierungsmaßnahme

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)