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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 6. Oktober 2015, 14:00 Uhr (TO freigegeben)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Umweltausschusses und der Vollversammlung des Stadtrates im Zeitraum vom 01.01.2015 - 30.06.2015 - Bekanntgabe -

14-20 / V 03992 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.10.2004 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 04981). Danach sind die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachaus­schuss halbjährlich in Form einer Bekanntgabe über den Erledi­gungsstand der Aufträge, die der Beschlussvollzugskontrolle un­terliegen, zu berichten. Inhalt Halbjährlicher Bericht für den Zeitraum 01.01.2015 – 30.06.2015 über den Erledigungsstand der Aufträge aus öffentlichen Sitzungen des Umweltausschusses und der Vollver­sammlung, die einer Beschluss­vollzugskontrolle unterliegen. Gesucht werden kann im RIS auch nach: BVK, Beschlussvollzugskontrolle, Verfahrensstand, Aufträge, Verwaltung

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
2.
Jährlicher Bericht über die Entnahme von Tertiärgrundwasser durch Münchner Firmen - Bekanntgabe -

14-20 / V 04168 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 01.04.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11563) Inhalt Jährlicher Bericht über die Tertiärgrundwasserentnahmen im Stadtgebiet München Gesucht werden kann im RIS auch nach: Wasserrechtliche Genehmigung, Tertiärgrundwasser, Tertiärgrundwasserentnahmen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
3.
Überarbeitung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Antrag Nr. 14-20 / A 00693 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek vom 20.02.2015

  • 14-20 / A 00693 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 03981 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 00693 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek vom 20.02.2015 Inhalt Zur Thematik werden die rechtliche Situation, vorhandene Konfliktlagen und mögliche Lösungen und Maßnahmen dargestellt. Als Grundlage dienen die Vorschläge des Deutschen Städtetages zum gleichen Thema. Entscheidungsvorschlag Die Landeshauptstadt München unterstützt die Vorschläge des Deutschen Städtetages und wird dies mit einem entsprechenden Schreiben an den Deutschen Städtetag zum Ausdruck bringen, mit ausdrücklicher Betonung der Notwendigkeit einer zeitnahen Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Sportanlagenlärmschutzverordnung, 18. Bundes-Immissionsschutzverordnung, 18. BImSchV, Sportlärm, Sportanlagen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Installation eines Lärmmessgerätes an der A96 zwischen Garmischer Str. und Fürstenriederstr. und nach Eröffnung des Tunnels SW ein Messgerät zur permanenten Messung der Schadstoffe am Tunnelaus- / - eingang Empfehlung Nr. 14- 20 / E 00205 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark am 21.10.2014

  • 14-20 / E 00205 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

14-20 / V 04012 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes vom 21.10.2014. Messstellen für Lärm- und Luftschadstoffe Inhalt Der Forderung nach Installation eines Lärmmessgerätes kann nicht nachgekommen werden, da nach bun­desweiten Vorgaben, u.a. aus Gründen der Vergleichbarkeit, die Beurteilung der Verkehrslärmbelastung nicht anhand von Mes­sungen sondern von Berechnungen erfolgt. Messungen der Luftschadstoffe sind im Planfeststellungsbe­schluss zum Tunnel MR Südwest festgelegt. Entscheidungsvorschlag Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 08-14 / E 00205 als laufende Angelegenheit wird Kenntnis genommen. Die geforderte Einrichtung einer Messstelle für Lärm kann nach den im Vortrag der Referentin aufgeführten Gründen nicht durchgeführt werden. Der Empfehlung Nr. 08-14 / E 01550 kann in diesem Punkt nicht entsprochen werden. Der Forderung nach Einrichtung einer Messstelle für Luftschadstoffe kann insoweit entsprochen werden, dass, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, nach Tunneleröffnung einjährige Messungen stattfinden. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Tunnel MR Südwest, A 96

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)