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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 7. Oktober 2015, 14:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Investitionskostenförderung zum Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten gemeinnütziger Träger; Kindergarten an der Blumenstraße 26 im 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel

14-20 / V 04076 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag des Provinzialat der Armen Schulschwestern V.U.L.Fr. auf einen Baukostenzuschuss. Die Antragstellerin beabsichtigt, an der Blumenstraße 26 in 80331 München durch eine Generalsanierung einen Kindergarten mit 52 Plätzen zu erhalten. Inhalt Begründung für die Generalsanierung Berechnung des Zuschusses Gesamtkosten /Gesamterlöse 983.300 € Gesamtkosten des Projekts 578.200 € Baukostenzuschuss LHM 175.000 € staatliche Refinanzierung Entscheidungsvorschlag Für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung an der Blumenstraße 26 wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 578.200 € geleistet, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
2.
Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Garmischer Str. 241 im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Leistung eines Baukostenzuschusses

14-20 / V 04061 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag der Stiftung ICP München auf einen Baukostenzuschuss. Die Antragstellerin beabsichtigt, an der Garmischer Straße 241 in 81377 München durch Neubau ein Haus für Kinder zu schaffen und dabei 75 Hort- und 25 Kindergartenplätze bereitzustellen. Inhalt Begründung für den Neubau Berechnung des Zuschusses Gesamtkosten /Gesamterlöse 4.037.220 € Gesamtkosten des Projekts 1.944.100 € Baukostenzuschuss LHM 585.000 € staatliche Refinanzierung Entscheidungsvorschlag Für den Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Garmischer Straße 241 wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.944.100 € geleistet, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
3.
Inklusion im Kindertageseinrichtungs- und Schulbereich Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Sachstandbericht und Konzeption


14-20 / V 02934 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Inklusion im Kindertageseinrichtungs- und Schulbereich Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Sachstandbericht und Konzeption Inhalt Darstellung des Sachstandes und Entscheidungsvorschläge über das weitere Vorgehen Gesamtkosten / Gesamterlöse Die zahlungswirksamen Gesamtkosten betragen in 2015 bis zu 68.760,-- € befristet auf drei Jahre, 27.600,-- € einmalig, in 2016 bis zu 373.256,-- € einmalig, ab 2016 bis zu 230.680,-- dauerhaft bis zu 502.880,-- befristet auf drei Jahre bzw. ab Stellenbesetzung in 2017 bis zu 27.600,-- € einmalig. Entscheidungsvorschlag - Bewilligung der Stellenmehrungen, - Entfristung der Stelle Koordination der Grundsatzplanung Inklusion, - Vergabe eines Stufenkonzeptes zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich - Vergabe eines Kooperationskonzeptes für den Standort Nymphenburg Süd - Zustimmung zum weiteren Vorgehen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
4.
Stellenschaffung für Lehrpersonal der Stahlgruber-Stiftung zur Sicherung des Stiftungsauftrags

14-20 / V 03055 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Gemäß § 2 der Stiftungssatzung sieht der Stiftungszweck die Förderung des Nachwuchses für das Kraftfahrzeug- und Vulkaniseur-Handwerk vor. Die Stahlgruber-Stiftung hat dafür bisher kein eigenes Lehrpersonal eingestellt, sondern ist ihrem Bildungsauftrag mit abgeordneten externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern personell nachgekommen. Inhalt Durch die Übernahme der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in feste Planstellen wird das Basisangebot der Fort- und Weiterbildungskurse der Stahlgruber-Stiftung im Bereich Vulkanisierung dauerhaft abgesichert. Die Stiftung kann somit nachhaltig ihren Stiftungszweck erfüllen. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen jährlich 195.090 € ab 2016 für Personalauszahlungen. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen jährlich 195.090 € ab 2017 ff. (zeitversetzer Personalkostenersatz durch die Stahlgruber-Stiftung). Entscheidungsvorschlag Zustimmung und Schaffung von 3 Stellen im Lehrdienst in EGr. 9

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
5.
Zuschaltung von zwei Juristenstellen und Entfristung einer Juristenstelle im Referat für Bildung und Sport

14-20 / V 03931 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Es ist zu Aufgabenmehrungen bei der Stabsstelle Recht im Referat für Bildung und Sport gekommen bzw. wird zu solchen kommen. Inhalt Es wird die Notwendigkeit der Zuschaltung von 2,0 VZÄ Juristin/Jurist BesGr. A13/A14 sowie die Entfristung von 1,0 VZÄ BesGr. A14 im Referat für Bildung und Sport dargelegt Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen bis zu 284.830 € ab dem Jahr 2016 (davon sind bereits 94.410 € im Personalauszahlungsbudget des RBS enthalten); (zzgl. einmalige investive Kosten i.H.v. 7.740 € im Jahr 2016 für die Arbeitsplatzausstattung). Entscheidungsvorschlag Die Darstellung der Ausweitung der Aufgaben der Stabsstelle Recht des Referats für Bildung und Sport wird zur Kenntnis genommen und der Zuschaltung der erforderlichen Personalund Sachmittel wird zugestimmt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
6.
Zuschaltung von Juristenstellen Entfristung und Aufstockung einer Teamassistenz für den Bereich Staatliches Schulamt in der Landeshauptstadt München/Rechtliche Leitung

14-20 / V 03976 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Unzureichende Personalausstattung und Aufgabenmehrung im Bereich des Staatlichen Schulamtes/Rechtliche Leitung in der Landeshauptstadt München. Inhalt Es wird die Notwendigkeit der Zuschaltung von 2,50 VZÄ-Stellen Juristin/Jurist sowie die Entfristung von 0,50 VZÄ Teamassistenz und Aufstockung um 0,50 VZÄ auf 1,00 VZÄ für den Bereich des Staatlichen Schulamtes in der Landeshauptstadt München/Rechtliche Leitung dargelegt. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 294.105 € (zzgl. einmalige investive Kosten i.H.v. 11.610 € für die Arbeitsplatzausstattung). Entscheidungsvorschlag Die Aufgabenmehrung beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München/Rechtliche Leitung wird zur Kenntnis genommen und der Zuschaltung der erforderlichen Personal- und Sachmittel wird zugestimmt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
7.
Museumspädagogisches Zentrum - Zuschuss für das Haushaltsjahr 2015 Freigabe der bei der Finanzposition 2955.718.0000.8 zur Verfügung Mittel in Höhe von 70.000 €

14-20 / V 03914 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Laut Vertrag leistet die Stadt München jährlich einen Zuschuss zu den Betriebskosten. Inhalt Übersicht der Aktionen und Projekte des MPZ für den Bereich der Landeshauptstadt München; Aufstellung der Sach- und Personalkosten Gesamtkosten 70.000,00 € Entscheidungsvorschlag Der Ausschuss für Bildung und Sport genehmigt die Freigabe des Zuschusses für das Museumspädagogische Zentrum in Höhe von 70.000 €.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
8.
Genehmigung eines Zuschusses der Landeshauptstadt München an den Verein "Landesmediendienste Bayern e.V." für das Jahr 2015

14-20 / V 03912 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beendigung des Gewährungszeitraumes für den Zuschuss 2015 in Höhe von 15.300 € an den Verein "Landesmediendienste Bayern e.V." Inhalt Stand der Medienversorgung in der LH München Folgen der Veränderungen in der Medienversorgung für die LH München Gesamtkosten 20.300,00 € Entscheidungsvorschlag Genehmigung des Zuschusses in Höhe von 15.300 € für das Jahr 2015 aus den Budgetmitteln des Pädagogischen Instituts. Genehmigung einer Zuwendung für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000 € für den Ankauf von audiovisuellen Medien mit öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Diese Medien, an denen die PI/Medienservice unmittelbares Eigentum erwirbt, werden als Dauerleihgabe an den Verein "Landesmediendienste Bayern e.V." weitergereicht mit der Maßgabe, dass die mit diesen Mitteln erworbenen Medien bei Ablauf oder Kündigung des Vertrages bzw. im Insolvenzfalle an den PI/Medienservice zurückgegeben werden müssen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )