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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Oktober 2015, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Investitionskostenförderung zum Bau
nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen
Kindertagesstätten gemeinnütziger Träger;
Kindergarten an der Blumenstraße 26
im 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel
Kurzinfo:
Anlass
Antrag des Provinzialat der Armen Schulschwestern V.U.L.Fr. auf einen Baukostenzuschuss. Die Antragstellerin beabsichtigt, an der Blumenstraße 26 in 80331 München durch eine Generalsanierung einen Kindergarten mit 52 Plätzen zu erhalten.
Inhalt
Begründung für die Generalsanierung
Berechnung des Zuschusses
Gesamtkosten /Gesamterlöse
983.300 € Gesamtkosten des Projekts
578.200 € Baukostenzuschuss LHM
175.000 € staatliche Refinanzierung
Entscheidungsvorschlag
Für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung an der Blumenstraße 26 wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 578.200 € geleistet, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
2.
Investitionskostenförderung beim Bau
nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen
Kindertagesstätten sonstiger Träger;
Haus für Kinder an der Garmischer Str. 241
im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark
Leistung eines Baukostenzuschusses
Kurzinfo:
Anlass
Antrag der Stiftung ICP München auf einen Baukostenzuschuss. Die Antragstellerin beabsichtigt, an der Garmischer Straße 241 in 81377 München durch Neubau ein Haus für Kinder zu schaffen und dabei 75 Hort- und 25 Kindergartenplätze bereitzustellen.
Inhalt
Begründung für den Neubau
Berechnung des Zuschusses
Gesamtkosten /Gesamterlöse
4.037.220 € Gesamtkosten des Projekts
1.944.100 € Baukostenzuschuss LHM
585.000 € staatliche Refinanzierung
Entscheidungsvorschlag
Für den Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Garmischer Straße 241 wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.944.100 € geleistet, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
3.
Inklusion im Kindertageseinrichtungs- und
Schulbereich
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sachstandbericht und Konzeption
-
08-14 / A 00228 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 03637 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 03763 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 02384 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01576 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04972 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01230 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 00221 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 00502 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01575 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01441 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01403 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Inklusion im Kindertageseinrichtungs- und Schulbereich
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sachstandbericht und Konzeption
Inhalt
Darstellung des Sachstandes und Entscheidungsvorschläge über das
weitere Vorgehen
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die zahlungswirksamen Gesamtkosten betragen
in 2015
bis zu 68.760,-- € befristet auf drei Jahre,
27.600,-- € einmalig,
in 2016
bis zu 373.256,-- € einmalig,
ab 2016
bis zu 230.680,-- dauerhaft
bis zu 502.880,-- befristet auf drei Jahre bzw. ab Stellenbesetzung
in 2017
bis zu 27.600,-- € einmalig.
Entscheidungsvorschlag
- Bewilligung der Stellenmehrungen,
- Entfristung der Stelle Koordination der Grundsatzplanung Inklusion,
- Vergabe eines Stufenkonzeptes zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich
- Vergabe eines Kooperationskonzeptes für den Standort Nymphenburg Süd
- Zustimmung zum weiteren Vorgehen
4.
Stellenschaffung für Lehrpersonal der
Stahlgruber-Stiftung zur Sicherung des
Stiftungsauftrags
Kurzinfo:
Anlass
Gemäß § 2 der Stiftungssatzung sieht der Stiftungszweck die Förderung des Nachwuchses für das Kraftfahrzeug- und Vulkaniseur-Handwerk vor. Die Stahlgruber-Stiftung hat dafür bisher kein eigenes Lehrpersonal eingestellt, sondern ist ihrem Bildungsauftrag mit abgeordneten externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern personell nachgekommen.
Inhalt
Durch die Übernahme der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in feste Planstellen wird das Basisangebot der Fort- und Weiterbildungskurse der Stahlgruber-Stiftung im Bereich Vulkanisierung dauerhaft abgesichert. Die Stiftung kann somit nachhaltig ihren Stiftungszweck erfüllen.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen jährlich 195.090 € ab 2016 für Personalauszahlungen.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen jährlich 195.090 € ab 2017 ff. (zeitversetzer Personalkostenersatz durch die Stahlgruber-Stiftung).
Entscheidungsvorschlag
Zustimmung und Schaffung von 3 Stellen im Lehrdienst in EGr. 9
5.
Zuschaltung von zwei Juristenstellen und
Entfristung einer Juristenstelle im
Referat für Bildung und Sport
Kurzinfo:
Anlass
Es ist zu Aufgabenmehrungen bei der Stabsstelle Recht im
Referat für Bildung und Sport gekommen bzw. wird zu solchen
kommen.
Inhalt
Es wird die Notwendigkeit der Zuschaltung von 2,0 VZÄ
Juristin/Jurist BesGr. A13/A14 sowie die Entfristung von 1,0 VZÄ
BesGr. A14 im Referat für Bildung und Sport dargelegt
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen bis zu 284.830 € ab dem
Jahr 2016 (davon sind bereits 94.410 € im
Personalauszahlungsbudget des RBS enthalten);
(zzgl. einmalige investive Kosten i.H.v. 7.740 € im Jahr 2016 für
die Arbeitsplatzausstattung).
Entscheidungsvorschlag
Die Darstellung der Ausweitung der Aufgaben der Stabsstelle
Recht des Referats für Bildung und Sport wird zur Kenntnis
genommen und der Zuschaltung der erforderlichen Personalund
Sachmittel wird zugestimmt.
6.
Zuschaltung von Juristenstellen
Entfristung und Aufstockung einer Teamassistenz
für den Bereich Staatliches Schulamt
in der Landeshauptstadt München/Rechtliche Leitung
Kurzinfo:
Anlass
Unzureichende Personalausstattung und Aufgabenmehrung im Bereich des Staatlichen Schulamtes/Rechtliche Leitung in der Landeshauptstadt München.
Inhalt
Es wird die Notwendigkeit der Zuschaltung von 2,50 VZÄ-Stellen Juristin/Jurist sowie die Entfristung von 0,50 VZÄ Teamassistenz und Aufstockung um 0,50 VZÄ auf 1,00 VZÄ für den Bereich des Staatlichen Schulamtes in der Landeshauptstadt München/Rechtliche Leitung dargelegt.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 294.105 €
(zzgl. einmalige investive Kosten i.H.v. 11.610 € für die Arbeitsplatzausstattung).
Entscheidungsvorschlag
Die Aufgabenmehrung beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München/Rechtliche Leitung wird zur Kenntnis genommen und der Zuschaltung der erforderlichen Personal- und Sachmittel wird zugestimmt.
7.
Museumspädagogisches Zentrum -
Zuschuss für das Haushaltsjahr 2015
Freigabe der bei der Finanzposition
2955.718.0000.8 zur Verfügung
Mittel in Höhe von 70.000 €
Kurzinfo:
Anlass
Laut Vertrag leistet die Stadt München jährlich einen
Zuschuss zu den Betriebskosten.
Inhalt
Übersicht der Aktionen und Projekte des MPZ für den
Bereich der Landeshauptstadt München;
Aufstellung der Sach- und Personalkosten
Gesamtkosten
70.000,00 €
Entscheidungsvorschlag
Der Ausschuss für Bildung und Sport genehmigt die
Freigabe des Zuschusses für das
Museumspädagogische Zentrum in Höhe von
70.000 €.
8.
Genehmigung eines Zuschusses der
Landeshauptstadt München an den Verein
"Landesmediendienste Bayern e.V."
für das Jahr 2015
Kurzinfo:
Anlass
Beendigung des Gewährungszeitraumes für den Zuschuss 2015
in Höhe von 15.300 € an den Verein "Landesmediendienste
Bayern e.V."
Inhalt
Stand der Medienversorgung in der LH München
Folgen der Veränderungen in der Medienversorgung für die LH
München
Gesamtkosten
20.300,00 €
Entscheidungsvorschlag
Genehmigung des Zuschusses in Höhe von 15.300 € für das
Jahr 2015 aus den Budgetmitteln des Pädagogischen Instituts.
Genehmigung einer Zuwendung für das Jahr 2015 in Höhe von
5.000 € für den Ankauf von audiovisuellen Medien mit
öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der
außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Diese Medien,
an denen die PI/Medienservice unmittelbares Eigentum erwirbt,
werden als Dauerleihgabe an den Verein "Landesmediendienste
Bayern e.V." weitergereicht mit der Maßgabe, dass die mit
diesen Mitteln erworbenen Medien bei Ablauf oder Kündigung
des Vertrages bzw. im Insolvenzfalle an den PI/Medienservice
zurückgegeben werden müssen.