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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 10. November 2015, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Stadtentwässerungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2016, Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019

14-20 / V 04287 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auf der Grundlage der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EBV, §§ 13 bis 17) und der Betriebssatzung der Münchner Stadt- entwässerung (BS-MSE, §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Nr. 5) wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Inhalt Auf Basis der aktuellen Gebührenkalkulation können auch im aktuellen Kalkulationszeitraum sowohl der Schmutz- als auch der Niederschlagswassergebührensatz konstant gehalten werden. Im Erfolgsplan 2016 wurde ein Aufwandsvolumen von insgesamt 250,9 Mio. Euro ermittelt. Dem stehen Erlöse in Höhe von 251,0 Mio. Euro gegenüber. Die beiden wichtigsten Erlösarten stellen die Schmutz- und Nieder- schlagswassergebühren mit 164,5 und 60,9 Mio. Euro dar. Im Vermögensplan 2016 errechnet sich für die Finanzierung der Investitionen, der Tilgungsleistungen, der Ausleihungen und der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse ein Finanzbedarf von insgesamt 194,1 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt durch erwirtschaftete Abschreibungen in Höhe von 60,5 Mio. Euro, ergänzt insbesondere durch Darlehen in Höhe von voraussichtlich 133,5 Mio. Euro. Der Finanzplan 2015 bis 2019 umfasst ein Volumen von 644,5 Mio. Euro. Entscheidungsvorschlag Der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan, die Verpflichtungsermächtigungen, der Stellenplan und die Kassenkredite werden genehmigt. Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutzwassergebühr mit 1,56 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr mit jährlich 1,30 €/m² im aktuellen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 wird Kenntnis genommen. Gesucht werden kann auch nach: - Schmutzwassergebühren - Niederschlagswassergebühren - Erfolgsplan - Vermögensplan - Abwasserreinigung - Abwassersammlung - Gebührenstabilität

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )
2.
Klärwerk Gut Marienhof Neuordnung der Energieanlagen 1. Bauabschnitt Kostenberechnung: 68.960.000 € Projektgenehmigung


14-20 / V 03859 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass KLW II - Neuordnung der Energieanlagen, 1. Bauabschnitt Inhalt Seit der Inbetriebnahme des Klärwerks Gut Marienhof in 1989 werden die ursprünglichen Anlagen zur Energieversorgung genutzt, bei denen aufgrund ihres Alters Handlungsbedarf besteht. Wesentliche Bestandteile des hier zur Genehmigung vorgelegten ersten Bauabschnitts sind der Neubau einer Energiezentrale und zugehöriger Gasstation sowie der für die Bauzeit notwendigen Provisorien für die Abluftwäsche und Lufterzeugung. Hierdurch erfolgt eine effizientere Strom-, Wärme- und Luftversorgung sowie eine Steigerung der Betriebssicherheit. Entscheidungsvorschlag 1. Auf Grundlage des Projekthandbuches 2 wird der erste Bauabschnitt des Projektes „KLW II, Neuordnung der Energieanlagen“ mit Kosten von 68.960.000 € genehmigt. 2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, die Baumaßnahme durchzuführen. 3. Die Planungsaufträge werden dahingehend erweitert: - die Ausführungsplanung durchzuführen, - die Vergaben vorzubereiten und bei deren Durchführung mitzuwirken, - die Ausführung zu überwachen und zu dokumentieren. 4. Erhöht sich während der Bauzeit die Mehrwertsteuer, so gilt die dadurch bedingte Mehrung als ebenfalls genehmigt. Gesucht werden kann auch nach: - Münchner Stadtentwässerung - Neuordnung Energieanlagen - Eigenstromerzeugung - Betriebssicherheit - Energieeffizienz

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )