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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 10. November 2015, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Stadtentwässerungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2016,
Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019
Kurzinfo:
Anlass
Auf der Grundlage der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung
(EBV, §§ 13 bis 17) und der Betriebssatzung der Münchner Stadt-
entwässerung (BS-MSE, §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Nr. 5)
wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Inhalt
Auf Basis der aktuellen Gebührenkalkulation können auch im
aktuellen Kalkulationszeitraum sowohl der Schmutz- als auch der
Niederschlagswassergebührensatz konstant gehalten werden.
Im Erfolgsplan 2016 wurde ein Aufwandsvolumen von insgesamt
250,9 Mio. Euro ermittelt.
Dem stehen Erlöse in Höhe von 251,0 Mio. Euro gegenüber.
Die beiden wichtigsten Erlösarten stellen die Schmutz- und Nieder-
schlagswassergebühren mit 164,5 und 60,9 Mio. Euro dar.
Im Vermögensplan 2016 errechnet sich für die Finanzierung der
Investitionen, der Tilgungsleistungen, der Ausleihungen und der
Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse ein
Finanzbedarf von insgesamt 194,1 Mio. Euro.
Die Finanzierung erfolgt durch erwirtschaftete Abschreibungen
in Höhe von 60,5 Mio. Euro, ergänzt insbesondere durch
Darlehen in Höhe von voraussichtlich 133,5 Mio. Euro.
Der Finanzplan 2015 bis 2019 umfasst ein Volumen
von 644,5 Mio. Euro.
Entscheidungsvorschlag
Der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan, die
Verpflichtungsermächtigungen, der Stellenplan und die Kassenkredite
werden genehmigt.
Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutzwassergebühr
mit 1,56 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr mit jährlich 1,30 €/m²
im aktuellen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 wird Kenntnis
genommen.
Gesucht werden kann auch nach:
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Erfolgsplan
- Vermögensplan
- Abwasserreinigung
- Abwassersammlung
- Gebührenstabilität
2.
Klärwerk Gut Marienhof
Neuordnung der Energieanlagen
1. Bauabschnitt
Kostenberechnung: 68.960.000 €
Projektgenehmigung
-
14-20 / A 01518 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
KLW II - Neuordnung der Energieanlagen, 1. Bauabschnitt
Inhalt
Seit der Inbetriebnahme des Klärwerks Gut Marienhof in 1989
werden die ursprünglichen Anlagen zur Energieversorgung genutzt,
bei denen aufgrund ihres Alters Handlungsbedarf besteht.
Wesentliche Bestandteile des hier zur Genehmigung vorgelegten
ersten Bauabschnitts sind der Neubau einer Energiezentrale und
zugehöriger Gasstation sowie der für die Bauzeit notwendigen
Provisorien für die Abluftwäsche und Lufterzeugung. Hierdurch
erfolgt eine effizientere Strom-, Wärme- und Luftversorgung sowie
eine Steigerung der Betriebssicherheit.
Entscheidungsvorschlag
1. Auf Grundlage des Projekthandbuches 2 wird der erste
Bauabschnitt des Projektes „KLW II, Neuordnung der
Energieanlagen“ mit Kosten von 68.960.000 € genehmigt.
2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt,
die Baumaßnahme durchzuführen.
3. Die Planungsaufträge werden dahingehend erweitert:
- die Ausführungsplanung durchzuführen,
- die Vergaben vorzubereiten und bei deren Durchführung
mitzuwirken,
- die Ausführung zu überwachen und zu dokumentieren.
4. Erhöht sich während der Bauzeit die Mehrwertsteuer, so gilt
die dadurch bedingte Mehrung als ebenfalls genehmigt.
Gesucht werden kann auch nach:
- Münchner Stadtentwässerung
- Neuordnung Energieanlagen
- Eigenstromerzeugung
- Betriebssicherheit
- Energieeffizienz