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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 10. November 2015, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
1.
Domagkpark Öffentliche Grünflächen und südöstlicher Fußgängerbereich im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1943 b im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Projektkosten (Kostenobergrenze): 6.460.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Projektauftrag (SB) 3. Genehmigung der Durchführung vorgezogener Baum- und Strauchentfernung mit Kosten in Höhe von 30.000 € (SB) 4. Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019 (VB) 5. Zusätzlicher Personal- und Sachmittelbedarf (VB)

14-20 / V 03629 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b werden öffentliche Grünflächen und ein Fußgängerbereich im Baugebiet Domagkpark (ehemalige Funkkaserne) hergestellt. Inhalt - Sachstand - Projektbeschreibung - Bauablauf und Termine - Kosten und Finanzierung Entscheidungsvorschlag 1. Der Bauausschuss beschließt als Senat: 1.1 Das Bedarfsprogramm und das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 6.460.000 € werden genehmigt. 1.2 Das Baureferat wird - vorbehaltlich der Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019 durch die Vollversammlung des Stadtrates - beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen (Projektauftrag). 1.3 Die Durchführung der vorgezogenen Baum- und Strauchentfernung wird genehmigt. 2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019 wird geändert. 2.2 Einrichtung von Stellen 2.3 Arbeitsplatz- und Ausschreibungskosten 2.4 Die Produktkostenbudgets „Bereitstellen von öffentlichen Grün- und Spielflächen“ (Produktordnungsziffer 52-04-01) und „Dienstleistungen für städtische Freiflächen“ (Produktordnungsziffer 52-04-02) erhöhen sich ab 2016 entsprechend - 2016: um bis zu 413.800 €, - 2017: um bis zu 405.800 € - 2018 und 2019: je um bis zu 332.756 €, - 2020 bis 2022: je um bis zu 251.596 €, - 2023: um bis zu 121.740 €. Gesucht werden kann auch nach: - Max-Bill-Straße - Gertrud-Grunow-Straße - Margarete-Schütte-Lihotzky-Straße - Fritz-Winter-Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
Hauptabteilung Ingenieurbau
2.
Anwohnertiefgarage Josephsplatz im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt A.1 Elektrolademöglichkeiten für die Anwohnertiefgarage am Josephsplatz Antrag Nr. 08-14 / A 04880 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 10.12.2013 (SB) A.2 Aufladestationen für E-Automobile in der Anwohnertiefgarage Josephsplatz; Aufladestationen als Standardeinrichtung in künftigen Garagenbauten, bei denen die Landeshauptstadt München als Bauherr fungiert; Prüfung, ob private Bauherrn dazu verpflichtet werden können, Aufladestationen einzurichten bzw. Anreize für private Bauherrn schaffen Empfehlung Nr. 14-20 / E 00166 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 16.10.2014 (SB) B.1 Projektentwicklung seit Ausführungsgenehmigung (SB) B.2 Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019 (VB)


14-20 / V 04255 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 08‑14 / A 04880 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 10.12.2013 und Empfehlung Nr. 14-20 / E 00166 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 16.10.2014 Inhalt Darstellung des Sachverhaltes und der Projektentwicklung seit Ausführungsgenehmigung Entscheidungsvorschlag Der Bauausschuss (BauA) beschließt als Senat: 1.1.1 Das Baureferat (BauR) wird die 10 derzeit bereits möglichen Ladestationen bis zur Betriebseröffnung einrichten. Darüber hinaus wird das BauR beauftragt, den künftigen Betreiber, die P+R Park & Ride GmbH München zusammen mit der Verpächterin zu bitten, sobald sich abzeichnet, dass die Anzahl von 10 Ladestationen nicht mehr ausreichen wird, eine energietechnische Untersuchung im Netz durch die Stadtwerke München GmbH mit den dann geltenden Standards für Elektro- Fahrzeuge zu beantragen und anschließend die zur Realisierung von weiteren Lademöglichkeiten notwendigen Schritte zu veranlassen und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen in der Lenkungsgruppe Stellplatzablöse zu beantragen. 1.1.2 Der Antrag Nr. 08‑14 / A 04880 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 10.12.2013 ist damit geschäftsordnungs- gemäß behandelt. 1.1.3 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00166 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 16.10.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 1.2 Aufgrund der Projektentwicklung seit Ausführungsgenehmigung werden änderungsbedingte Zusatzkosten in Höhe von 785.000 € genehmigt. 2. Der BauA beschließt als vorberatender Ausschuss: Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019 wird geändert. Suchbegriffe: - Elektromobilität - Akkuladestationen - Garagenbauten - Elektro-Automobile - IHFEM Integriertes Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Hauptabteilung Tiefbau
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1903 Memminger Platz (südlich), Untermenzinger Straße (südöstlich), Allacher Straße (nordöstlich), Bahnlinie München-Regensburg (nordwestlich) und dessen Teiländerung durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2081 im 10. Stadtbezirk Moosach Neubau von Straßen im Bebauungsplanumgriff und Umbau im angrenzenden Straßennetz 1. Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1903 und dessen Teiländerung durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2081 (Teil A) Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Untermenzinger Straße – Einbau einer Radverkehrsanlage (Teil B) Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB)

14-20 / V 04272 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Bebauungsplänen mit Grünordnung Nr. 1903 und 2081 durch den Erschließungsträger sowie Radwegeinbau in der Untermenzinger Straße Inhalt Das Baureferat hat für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umgriff der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1903 und 2081 und für den Radwegeinbau in der Untermenzinger Straße die Bedarfsprogramme erarbeitet. Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die unter Ziffer 1 des Vortrags der Referentin beschriebenen Maßnahmen wird erteilt. (Teil A) 2.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die unter Ziffer 2 des Vortrags der Referentin beschriebene Maßnahme wird erteilt. (Teil B) 2.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung für diese Maßnahme zeitnah zum Abschluss der privaten Hochbauarbeiten herbeizuführen. (Teil B) Gesucht werden kann auch nach: - Ambossstraße - Melitta-Bentz-Straße - Margarete-Steiff-Straße - Pfeilschifterstraße - Meiller-Gelände

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerk (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1127) im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Neubau der Straßen im Bebauungsplanumgriff Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

14-20 / V 04265 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Vollzug des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1998b Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerk (nördlich) Herstellung öffentlicher Verkehrs- und Dienstbarkeitsflächen Inhalt Darstellung des Projektes Entscheidungsvorschlag Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. Gesucht werden kann auch nach: - DB-Flächen - Erschließungsmaßnahme

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Isarring (B2R) Ergänzung einer Verflechtungsspur zwischen Ifflandstraße und Dietlindenstraße im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Projektkosten (Kostenobergrenze): 5.600.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 114.000 € (brutto)) 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur Durchführung von Vorwegmaßnahmen 3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 4. Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019

14-20 / V 03929 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.02.2014 „Handlungsprogramm Mittlerer Ring, Sachstand und weiterer Handlungsbedarf“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10707) Inhalt Die Projektgenehmigung für den Bau einer provisorischen Verflechtungsspur am Isarring zwischen der Ifflandstraße und der Dietlindenstraße wird vorgelegt und der weitere Bauablauf dargestellt. Entscheidungsvorschlag Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 1. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 5.600.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Vorwegmaßnahmen durchzuführen. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die genehmigte Kostenobergrenze von 5.600.000 € eingehalten wird. 4. Das Baureferat wird beauftragt, die Baurate 2016 zum Schlussabgleich für den Haushalt 2016 anzumelden. 5. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019 wird geändert. 6. Das Kommunalreferat wird gebeten, die Verhandlungen über den Grunderwerb und die bauzeitliche Nutzung von Flächen mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen aufzunehmen. Gesucht werden kann auch nach: - Gyßlingstraße - Tunnel Isarring

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Nachtrag