RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 29.05.2024 01:12:17)
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 10. November 2015, 14:15 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
1.
Domagkpark
Öffentliche Grünflächen
und südöstlicher Fußgängerbereich
im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1943 b
im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
Projektkosten (Kostenobergrenze):
6.460.000 €
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB)
2. Projektauftrag (SB)
3. Genehmigung der Durchführung
vorgezogener Baum- und Strauchentfernung
mit Kosten in Höhe von 30.000 € (SB)
4. Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019 (VB)
5. Zusätzlicher Personal- und Sachmittelbedarf (VB)
Kurzinfo:
Anlass
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1943 b werden öffentliche Grünflächen und ein Fußgängerbereich
im Baugebiet Domagkpark (ehemalige Funkkaserne) hergestellt.
Inhalt
- Sachstand
- Projektbeschreibung
- Bauablauf und Termine
- Kosten und Finanzierung
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bauausschuss beschließt als Senat:
1.1 Das Bedarfsprogramm und das Planungskonzept mit
Projektkosten in Höhe von 6.460.000 € werden genehmigt.
1.2 Das Baureferat wird - vorbehaltlich der Änderung des Entwurfes
des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019 durch die
Vollversammlung des Stadtrates - beauftragt, die Entwurfsplanung
zu erarbeiten, die Ausführung vorzubereiten und die
Ausführungsgenehmigung herbeizuführen (Projektauftrag).
1.3 Die Durchführung der vorgezogenen Baum- und Strauchentfernung
wird genehmigt.
2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss:
2.1 Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019
wird geändert.
2.2 Einrichtung von Stellen
2.3 Arbeitsplatz- und Ausschreibungskosten
2.4 Die Produktkostenbudgets „Bereitstellen von öffentlichen
Grün- und Spielflächen“ (Produktordnungsziffer 52-04-01) und
„Dienstleistungen für städtische Freiflächen“ (Produktordnungsziffer
52-04-02) erhöhen sich ab 2016 entsprechend
- 2016: um bis zu 413.800 €,
- 2017: um bis zu 405.800 €
- 2018 und 2019: je um bis zu 332.756 €,
- 2020 bis 2022: je um bis zu 251.596 €,
- 2023: um bis zu 121.740 €.
Gesucht werden kann auch nach:
- Max-Bill-Straße
- Gertrud-Grunow-Straße
- Margarete-Schütte-Lihotzky-Straße
- Fritz-Winter-Straße
Hauptabteilung Ingenieurbau
2.
Anwohnertiefgarage Josephsplatz
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
A.1 Elektrolademöglichkeiten für die
Anwohnertiefgarage am Josephsplatz
Antrag Nr. 08-14 / A 04880
der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 10.12.2013 (SB)
A.2 Aufladestationen für E-Automobile in der Anwohnertiefgarage Josephsplatz;
Aufladestationen als Standardeinrichtung in künftigen Garagenbauten, bei denen die Landeshauptstadt München als Bauherr fungiert;
Prüfung, ob private Bauherrn dazu verpflichtet werden können, Aufladestationen einzurichten bzw. Anreize für private Bauherrn schaffen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00166
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt
am 16.10.2014 (SB)
B.1 Projektentwicklung seit Ausführungsgenehmigung (SB)
B.2 Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019 (VB)
-
14-20 / E 00166 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 04880 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 01517 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 08‑14 / A 04880 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 10.12.2013 und
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00166 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 16.10.2014
Inhalt
Darstellung des Sachverhaltes und der Projektentwicklung
seit Ausführungsgenehmigung
Entscheidungsvorschlag
Der Bauausschuss (BauA) beschließt als Senat:
1.1.1 Das Baureferat (BauR) wird die 10 derzeit bereits möglichen
Ladestationen bis zur Betriebseröffnung einrichten.
Darüber hinaus wird das BauR beauftragt, den künftigen
Betreiber, die P+R Park & Ride GmbH München zusammen mit
der Verpächterin zu bitten, sobald sich abzeichnet, dass die
Anzahl von 10 Ladestationen nicht mehr ausreichen wird, eine
energietechnische Untersuchung im Netz durch die Stadtwerke
München GmbH mit den dann geltenden Standards für Elektro-
Fahrzeuge zu beantragen und anschließend die zur Realisierung
von weiteren Lademöglichkeiten notwendigen Schritte zu
veranlassen und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen
in der Lenkungsgruppe Stellplatzablöse zu beantragen.
1.1.2 Der Antrag Nr. 08‑14 / A 04880 der Stadtratsfraktion
DIE GRÜNEN/RL vom 10.12.2013 ist damit geschäftsordnungs-
gemäß behandelt.
1.1.3 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00166 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 16.10.2014 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt.
1.2 Aufgrund der Projektentwicklung seit Ausführungsgenehmigung
werden änderungsbedingte Zusatzkosten in Höhe von 785.000 €
genehmigt.
2. Der BauA beschließt als vorberatender Ausschuss:
Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019
wird geändert.
Suchbegriffe:
- Elektromobilität
- Akkuladestationen
- Garagenbauten
- Elektro-Automobile
- IHFEM Integriertes Handlungsprogramm zur Förderung der
Elektromobilität in München
Hauptabteilung Tiefbau
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1903
Memminger Platz (südlich),
Untermenzinger Straße (südöstlich),
Allacher Straße (nordöstlich),
Bahnlinie München-Regensburg (nordwestlich)
und dessen Teiländerung durch den
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2081
im 10. Stadtbezirk Moosach
Neubau von Straßen im Bebauungsplanumgriff und
Umbau im angrenzenden Straßennetz
1. Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1903
und dessen Teiländerung durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2081 (Teil A)
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB)
2. Untermenzinger Straße – Einbau einer Radverkehrsanlage (Teil B)
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB)
Kurzinfo:
Anlass
Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Bebauungsplänen
mit Grünordnung Nr. 1903 und 2081 durch den Erschließungsträger
sowie Radwegeinbau in der Untermenzinger Straße
Inhalt
Das Baureferat hat für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen
im Umgriff der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1903 und 2081
und für den Radwegeinbau in der Untermenzinger Straße die
Bedarfsprogramme erarbeitet.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die unter Ziffer 1 des
Vortrags der Referentin beschriebenen Maßnahmen wird erteilt.
(Teil A)
2.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die unter Ziffer 2 des
Vortrags der Referentin beschriebene Maßnahme wird erteilt. (Teil B)
2.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten
und die Projektgenehmigung für diese Maßnahme zeitnah zum
Abschluss der privaten Hochbauarbeiten herbeizuführen. (Teil B)
Gesucht werden kann auch nach:
- Ambossstraße
- Melitta-Bentz-Straße
- Margarete-Steiff-Straße
- Pfeilschifterstraße
- Meiller-Gelände
4.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b
Bahnlinie München-Herrsching (südlich),
Kravogelstraße (westlich),
Papinstraße (südlich und östlich),
Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerk (nördlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1127)
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
Neubau der Straßen im Bebauungsplanumgriff
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Vollzug des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1998b
Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich),
Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges
Ausbesserungswerk (nördlich)
Herstellung öffentlicher Verkehrs- und Dienstbarkeitsflächen
Inhalt
Darstellung des Projektes
Entscheidungsvorschlag
Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
Gesucht werden kann auch nach:
- DB-Flächen
- Erschließungsmaßnahme
5.
Isarring (B2R)
Ergänzung einer Verflechtungsspur
zwischen Ifflandstraße und Dietlindenstraße
im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
Projektkosten (Kostenobergrenze):
5.600.000 €
(darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten
der Stadtwerke München GmbH = 114.000 € (brutto))
1. Projektgenehmigung
2. Genehmigung zur Durchführung von Vorwegmaßnahmen
3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
4. Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 – 2019
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.02.2014
„Handlungsprogramm Mittlerer Ring, Sachstand und weiterer
Handlungsbedarf“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10707)
Inhalt
Die Projektgenehmigung für den Bau einer provisorischen
Verflechtungsspur am Isarring zwischen der Ifflandstraße und der
Dietlindenstraße wird vorgelegt und der weitere Bauablauf dargestellt.
Entscheidungsvorschlag
Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss:
1. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 5.600.000 € wird
nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung
genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Vorwegmaßnahmen
durchzuführen.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten
und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern
herbeizuführen, sofern die genehmigte Kostenobergrenze
von 5.600.000 € eingehalten wird.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die Baurate 2016
zum Schlussabgleich für den Haushalt 2016 anzumelden.
5. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019
wird geändert.
6. Das Kommunalreferat wird gebeten, die Verhandlungen über
den Grunderwerb und die bauzeitliche Nutzung von Flächen mit
der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten
und Seen aufzunehmen.
Gesucht werden kann auch nach:
- Gyßlingstraße
- Tunnel Isarring
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Nachtrag