RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 18.07.2024 14:27:04)
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 13. Januar 2016, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Sportausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
- Infrastrukturprogramm Sport in München
Teil 1 Städtische Sportbaumaßnahmen
Maßnahmenpaket 2 Kunstrasenplatzbau
- Produkt 6.1 -
Bezirkssportanlage Ludwig-Hunger-Str. 11
(20. Stadtbezirk Hadern)
Projektkosten
(Kostenobergrenze) 1.930.000 € netto
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Projektauftrag und Projektgenehmigung
3. Genehmigung zur Durchführung
vorgezogener Baumfällungen
4. Zustimmung zur verwaltungsinternen
Ausführungsgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Ersatz Tennenplatz durch Kunstrasenplatz und Großinstandsetzung des bestehenden Kunstrasenplatzes an der Bezirkssportanlage Ludwig-Hunger-Str. 11
Inhalt
Darstellung des Bedarfs und des Planungskonzepts
Abwicklung der Projekte der Maßnahmenpakete Kunstrasenplatzbau im Rahmen eines verkürzten Beschlussverfahrens
Gesamtkosten /Gesamterlöse
1.930.000 €
zu erwartende Zuschüsse: noch nicht bekannt
Entscheidungsvorschlag
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Projektauftrag und Projektgenehmigung
Genehmigung zur Durchführung vorgezogener Baumfällungen
Beauftragung des Baureferats mit der Vorbereitung der Ausführungsplanung
Beauftragung des Referats für Bildung und Sport, die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
Anpassung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015-2019 sowie Veranschlagung im Haushaltsplan durch die Stadtkämmerei
Ermächtigung des Referats für Bildung und Sport, bei allen weiteren Baumaßnahmen des Infrastrukturprogrammes Sport in München - Teil 1, Städtische Sportbaumaßnahmen - außer bei Projekten mit Hochbaumaßnahmen - die Genehmigungsschritte Projektauftrag und Projektgenehmigung im Rahmen entsprechenden Beschlussvorlagen zusammenzufassen und die Ausführungsgenehmigung für das jeweilige Einzelprojekt verwaltungsintern einzuholen, sofern die Kostenobergrenze für das jeweilige Einzelprojekt eingehalten wird.