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Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 14. April 2016, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Gesundheitsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Artgerechte Tierhaltung
Kein Verkauf von Produkten aus tierquälerischer Intensivtierhaltung in der LHM
Antrag Nr. 14-20 / A 00026 der ÖDP und DIE LINKE
vom 03.06.2014
München geht als Vorbild voran – Fleisch aus artgerechter
Tierhaltung im städtischen Einfluss als Minimalkonsens
Antrag Nr. 14-20 / A 01075 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL
vom 22.05.2015
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14-20 / A 00026 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01075 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 02006 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die oben angeführten Anträge sprechen sich dafür aus, im Einflussbereich der Landeshauptstadt München positive Signale zu setzen und mehr Produkte aus artgerechter Tierhaltung im Geschäftsbereich der Stadt München einzusetzen.
Inhalt:
In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzgesetzes und die gängigen Formen der Intensivtierhaltung dargelegt. Es werden die auf dem Markt zugängigen Qualitätslabel für artgerechte Tierhaltung beschrieben. Initiativen auf EU-, Bundes- und Landesebene werden vorgestellt und Handlungsempfehlungen für die Stadt München ausgesprochen.
Entscheidungsvorschlag:
Die städtischen Referate werden beauftragt, - wie unter Punkt 5.1. ausgeführt – zu prüfen, inwieweit und in welchen Bereichen sie verstärkt Produkte mit Bio-Labels oder Artgerecht-Labels beschaffen können.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt berät im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Lebensmittelskandalen vorbeugen....“ (Nr.08 – 14/ V 08524) die Referate neben dem erhöhten Einsatz von bio, regional und fairen Produkten auch verstärkt dahingehend, artgerechte Produkte einzusetzen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, im Zuge der Berichterstattung über die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Lebensmittelskandalen vorbeugen....“ (Nr.08 – 14/ V 08524) regelmäßig über die weitere Entwicklung bei der Beschaffung von Produkten aus artgerechter Tierhaltung in der LHM zu berichten und in Abstimmung mit der Vergabestelle des Direktoriums weitere Umsetzungsschritte vorzuschlagen. Dabei müssen diese Produkte aus einer artgerechten Tierhaltung stammen, deren Standards mindestens dem Tierhaltungsstandard des EU-Label entsprechen und unabhängig kontrolliert werden.
2.
Beschlussvollzugskontrolle (BVK);
Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse
des Gesundheitsausschusses und der Vollversammlung
des Stadtrates im Zeitraum vom 01.07.2015 – 31.12.2015
Kurzinfo:
Anlass:
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.10.2004 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 04981). Danach sind die Referate beauftragt, im jeweiligen Fachausschuss halbjährlich in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand der Aufträge, die der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, zu berichten.
Inhalt:
Halbjährlicher Bericht für den Zeitraum 01.07.2015 – 31.12.2015 über den Erledigungsstand der Aufträge aus öffentlichen Sitzungen des Gesundheitsausschusses und der Vollversammlung, die einer Beschlussvollzugskontrolle unterliegen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
BVK, Beschlussvollzugskontrolle, Verfahrensstand, Aufträge, Verwaltung
3.
Kommunale Gesundheitsvorsorge in der Messestadt Riem
Fachkonzept für ein Gesundheitszentrum
Produkt 5320010 Gesundheitsförderung
Kurzinfo:
Inhalt:
Die soziodemografische Ausgangslage und Infrastruktur in der Messestadt Riem wird dargestellt und das Konzept zur kommunalen Gesundheitsvorsorge mit Raumbedarf, Realisierungsmöglichkeiten und notwendiger Personalausstattung vorgestellt. Das Konzept sieht neben der Bündelung und Einbeziehung bereits vorhandener RGU eigener Angebote in der Messestadt Riem verschiedene Beratungs- und Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Familien vor sowie den hohen Bedarf an sozial- und gerontopsychiatrischer und Suchtberatung durch Überlassung von Räumlichkeiten zu decken.
Entscheidungsvorschlag:
Mit der Errichtung des Gesundheitszentrums in der Messestadt Riem entsprechend dem im Sachvortrag enthaltenen Fachkonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.
Das Kommunalreferat wird gebeten mit der Gewofag Verhandlungen über den Erwerb in Teileigentum oder die Anmietung zu führen. Ein entsprechender Beschlussentwurf wird durch das Kommunalreferat dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorlegt. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, sobald das Kommunalreferat die Räumlichkeiten angemietet / erworben hat, ein lokales Gesundheitszentrum nach dem dargestellten Konzept aufzubauen und zu betreiben. Der Stadtrat wird im Herbst 2016 mit dem Finanzierungsbedarf (Personal- und Sachmittel) für den Aufbau und Betrieb des Gesundheitszentrums befasst. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, den dafür vorgesehenen Teil der Räumlichkeiten Trägern der freien Wohlfahrt zum Zweck der Suchtberatung sowie der sozial- und gerontopsychiatrischen Beratung zu überlassen.
4.
Regelförderung von gesundheitsbezogenen
Einrichtungen und Projekten
Produkt 5360010 Strukturelle Angebote zur Prävention
und gesundheitlichen Versorgung
Vollzug des Haushaltsplans 2016
Kurzinfo:
Anlass
Regelförderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten - Vollzug des Haushaltsplans 2016
Inhalt
Die Beschlussvorlage beinhaltet die Haushaltsplanung 2016, hier den Vollzug des Haushaltsplans im Produkt „Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlicher Versorgung“ (5360010) und der Produktleistung „Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen“ (536001900).
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, im Haushaltsjahr 2016 Zuschüsse bis zu der in der Haushaltsliste “Vollzug HH 2016“ (Anlage 1), Spalte „Zuschuss RGU 2016“, pro Einrichtung ausgewiesenen Höhe zu gewähren. Die Gesamtsumme der auszureichenden Zuschüsse in 2016 beträgt 7.849.800 €.<>
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit
(§ 22 Ziff. 15 GeschO) auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Nicht verbrauchte Ansatzmittel des laufenden Haushaltsjahres können zur Abdeckung entstehender Mehrbedarfe im Zuschussbereich übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Haushaltsplan 2016, Förderung, Gesundheit, Zuschuss
5.
Prävention gegen weibliche Beschneidung
Antrag Nr. 14-20 / A 1026 vom 12.05.2015 der Stadtratsmitglieder der SPD-Stadtratsfraktion Dr. Constanze Söllner-Schaar, Ulrike Boesser, Anne Hübner, Bettina Messinger, Cumali Naz
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14-20 / A 02005 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 14-20 / A 1026 vom 12.05.2015 Prävention gegen weibliche Beschneidung
Inhalt:
Darstellung und Bewertung der präventiven Strukturen gegen weibliche Beschneidung in München
Entscheidungsvorschlag:
1. Der Bericht über Strukturen, Angebote und Leistungen in München, die zur Prävention von FGM/C sowie für eine angemessene psychosoziale und medizinische Versorgung für von FGM/C betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen vorhanden sind, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 1026 vom 12.05.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
3. Der Auftrag aus dem Stadtratsbeschluss vom 13.11.2014 „Spezifische gesundheitsbezogene Unterstützung für von FGM (Genitalverstümmelung) betroffene Frauen“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01628) ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Weibliche Beschneidung, Genitale Beschneidung, Genitalverstümmelung, FGM, FGM/C