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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 5. Juli 2016, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Schallschutzfensterprogramm
Sachstand und weiteres Vorgehen
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14-20 / A 02290 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Aufgrund fest im Haushalt des RGU eingeplanter jedoch noch nicht verbrauchter Restmittel soll die Laufzeit des Schallschutzfensterprogramms verlängert werden.
Inhalt:
Neben der o.g. Verlängerung der Laufzeit des Schallschutzfensterprogramms wird vorgeschlagen, die Lärmsanierungswerte des Schallschutzfensterprogramms von bisher 70 / 60 dB(A) auf 67 /57 dB(A) tags / nachts an den maßgeblichen Immissionsorten abzusenken, um die Zahl der potenziell förderwürdigen Gebäude zu erhöhen.
Die Richtlinie des Schallschutzfensterprogramms soll entsprechend angepasst werden.
Entscheidungsvorschlag:
Das Schallschutzfensterprogramm wird verlängert bis die Fördermittel endgültig aufgebraucht sind.
Die Lärmsanierungswerte des Schallschutzfensterprogramms werden abgesenkt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Städtisches Schallschutzfensterprogramm, SSFP, Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zum Einbau von Schallschutzfenstern und -fenstertüren in bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, Schalldämmmaß, Lärmsanierungswert
2.
Isarflussbad
Antrag Nr. 14-20 / A 01166 von Herrn StR Michael Kuffer,
Frau StRin Kristina Frank, Herr StR Sebastian Schall vom 07.07.2015
Produkt 5350200 Umweltschutz
Finanzierungsbeschluss
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14-20 / A 01166 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 02291 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag der StRe Michael Kuffer, Kristina Frank und Sebastian Schall, ob, wo und wie durch Liberalisierung des Badeverbots ein Isarflussbad außerhalb des Naturschutzkorridors der „Kleinen Isar“ verwirklicht werden kann.
Inhalt:
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welche Rahmenbedingungen ein Flussbad in der Isar erfüllen muss und welche Referate bzw. Stellen bei der Realisierung eingebunden werden müssen. Es wird die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vorgeschlagen.
Entscheidungsvorschlag:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, im Benehmen mit dem Baureferat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, um die Realisierbarkeit eines Isarflussbades zu untersuchen.
Der Stadtrat ist über die Ergebnisse der Studie zu unterrichten.
Gesamtkosten:
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 72.000 € im Jahr 2017 und 48.000 € im Jahr 2018.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Isar; Flussbad
3.
Personalbedarf für Querschnittsfunktionen in der Steuerungsunterstützung - Referatsgeschäftsleitung des Referates für Gesundheit und Umwelt
Finanzierungsbeschluss
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14-20 / A 02341 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt:
Als Querschnittsbereich ist die Steuerungsunterstützung - Referatsgeschäftsleitung des RGU sehr stark von Stellen- bzw. Personalzuschaltungen und Aufgabenmehrungen in den Fachbereichen betroffen. Gleichzeitig ist die Aufgabenerfüllung der Fachbereiche sowie der Referatsleitung und der Regiebetriebe aber auch unmittelbar oder mittelbar betroffen von den Leistungen der Steuerungsunterstützung - Referatsgeschäftsleitung. Dargestellt werden die vielfältigen Aufgaben sowie die derzeitige und vom RGU als notwendig erachtete Stellenzuschaltung.
Entscheidungsvorschlag:
Das RGU wird beauftragt, die Einrichtung von 17 Stellen (davon zwei befristet auf drei Jahre ab Besetzung) und die Entfristung einer vorhandenen Stelle im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2016 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Von den neu einzurichtenden Stellen soll die Besetzung und zentrale Finanzierung von fünf Stellen bereits 2016 sowie von elf Stellen und die Entfristung einer Stelle sowie eine Stellen-/Mittelübertragung (ehem. StKM-Personal) erst zum 01.01.2017 erfolgen.
Gesamtkosten:
Die Kosten dieser Maßnahme betragen im Jahr 2016 einmalig 42.040 € (konsumtiv: Personalmittel für zwei Monate 41.373 € + anteilige Sachmittel 667 €) sowie einmalig 11.800 € (investiv), in den Jahren 2017 / 2018 / 2019 jeweils einmalig 75.540 € (Personalmittel 73.940 € + Sachmittel 1.600 €), im Jahr 2017 dauerhaft 901.480 € (konsumtiv: Personalmittel 888.680 € (davon ca. 47.570 € nur Umschichtung, da bereits zentral finanziert) + Sachmittel 12.800 €) und einmalig 28.440 € (investiv), bei der Besetzung mit Beamtinnen / Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von ca. 191.812 € (40 % d. Jahresmittelbetrages).
4.
Förderprogramm Energieeinsparung (FES):
- Änderung der Richtlinien
- Bürgerfreundlichkeit und Effizienzsteigerung
- Veränderung im Personalbedarf
Produkt 5350100 Umweltvorsorge
Finanzierungsbeschluss
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14-20 / A 02289 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Anpassung der Richtlinien im Münchner Förderprogramm Enerigeeinsparung (FES) an die aktuellen Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie Einführung von Fördermaßnahmen aus dem Integrierten Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) Klimaschutzprogramm 2015
Inhalt:
Durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung wurden die Anforderungen bei Neubauten ab Januar 2016 verschärft.
Im IHKM Klimaschutzprogramm 2015 sind Maßnahmen enthalten, die Auswirkungen auf das FES haben. Diese betreffen Investitionszuschüsse für Wärmedämmung und hocheffiziente Energiespeicher im Gewerbe und Bonusmaßnahmen im Gewerbe.
Änderungen bedingt durch den technischen Fortschritt beim Einsatz elektrischer Energie, sowie Anforderungen an Heizkreispumpen werden umgesetzt. Zudem soll die Sonderförderung Biomasse als Fördermaßnahme entfallen.
Vereinfachung der FES-Richtlinien bei der Antragstellung und Bearbeitung.
Redaktionelle Überarbeitung der FES-Richtlinien.
Personalbedarf im FES sichern:
Schaffung von Verwaltungsstellen für das FES (2 VZÄ), sowie die Entfristung von befristeten Stellen zur technischen Prüfung und die Weiterentwicklung des Förderprogramms (3,5 VZÄ)
Entscheidungsvorschlag:
Zustimmung zu den Anträgen der Referentin:
Neufasssung der FES-Richtlinien zum 01.09.2016
Kundenorientierte redaktionelle Änderungen der FES-Richlinien ohne erneute Befassung des Stadtrates
Schaffung von 2 Stellen (Verwaltung) im FES ab 2017
Entfristung von 3,5 befristeten Stellen (Technik) im FES
Bereitstellung der Haushaltsmittel für dieses Personal
Gesamtkosten:
Die Kosten dieser Maßnahme betragen für 2017 (einmalig) 112.960 € und ab 2018 (dauerhaft) 377.105 €