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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 4. Oktober 2016, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
1.
Toiletten in öffentlichen Grünanlagen Folgebeschluss


14-20 / V 07087 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Am 22.09.2015 hat das Baureferat dem Stadtrat zum Thema „Toiletten in öffentlichen Grünanlagen“ eine Kategorisierung der öffentlichen Grünflächen sowie eine Situationsbewertung in den einzelnen vier Kategorien vorgelegt (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03798). Aufgrund der Bewertungsresultate hat der Bauausschuss dem Baureferat verschiedene Aufträge erteilt, zu denen unter Punkt 1 bis 5 der Beschlussvorlage berichtet wird. Inhalt Das Baureferat stellt das Ergebnis der Bedarfsermittlung für feste Toiletten in Grünflächen und Spielplätzen der Kategorie II (Quartiersgrünflächen / kleine Stadtparks) vor, den Sachstand zur Sanierung bzw. Neuerrichtung fester Toiletten im Westpark / Am Jackl, im Maßmannpark, Weißenseepark / Am Katzenbuckel, am Regattasee, im Südpark und am Gärtnerplatz sowie das Prüfungsergebnis zur ganzjährigen Öffnung der Bestandstoiletten. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten der Toilettensanierung im Westpark / Am Jackl werden voraussichtlich zwischen 0,8 bis 1,0 Mio. Euro betragen, wobei die Vorplanung mit Kostenschätzung noch nicht vorliegt. Die Kosten der übrigen Maßnahmen können noch nicht beziffert werden. Entscheidungsvorschlag 1. Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen. 2. Für die Grünflächen und Spielplätze der Kategorie II (Quartiersgrünflächen / kleine Stadtparks) wird mit Ausnahme des Maßmannparks und des Weißenseeparks / Am Katzenbuckel derzeit kein Bedarf zur Errichtung fester Toiletten gesehen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Toilette - Regattanlage - Ruderregatta - Hirschgarten - Petuelpark - Riemer Park - „Nette Toilette“ Ortsangabe gesamtes Stadtgebiet

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
2.
Fuß- und Radwegbrücke über die Offenbachstraße nördlich der Bahntrasse im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing 1. Ergebnis der Machbarkeitsstudie 2. Weiteres Vorgehen

14-20 / V 06808 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Im Bebauungsplan Nr. 879 a wurde bereits 1988 eine Fuß- und Radwegbrücke über die Offenbachstraße nördlich der Bahntrasse festgesetzt. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.11.2014 zu „Fuß- und Radwegbrücken zur besseren Erschließung des Neubaugebietes an der Paul-Gerhardt-Allee“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01428) wurde das Bau­referat im Antragspunkt 4 gebeten, nach der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes mit Grünordnung Nr. 2058 a – Paul-Gerhardt-Allee (östlich), Bärmannstraße (südlich), Bahnlinie München - Ingolstadt (westlich), Bahnlinie München - Augsburg (nördlich), Baumbachstraße (östlich) sowie Teile der sogenannten Gleisinsel – eine technische Machbarkeitsstudie für die Fuß- und Radwegbrücke über die Offenbach­straße zu erarbeiten und den Stadtrat mit dem Ergebnis und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu befassen. Inhalt Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird dargestellt sowie das weitere Vorgehen aufgezeigt. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Höhe der Kosten bzw. der auf die Landeshauptstadt entfallende Kostenanteil kann erst im Rahmen der weiteren Planungs­- konkretisierung auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt werden. Entscheidungsvorschlag 1. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 3. Bereitstellung der Planungsmittel ­ Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Hildachstraße - Georg-Deschler-Platz - Nimmerfallstraße Ortsangabe - 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing - Offenbachstraße nördlich der Bahntrasse

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Barrierefreier Ausbau und gestalterische Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung unter der Chiemgaustraße zwischen Neuschwansteinplatz und Scharfreiterplatz im 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten Soziale Stadt Projekt im Sanierungsgebiet Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.700.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 60.000 € (brutto)) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag 3. Genehmigung zur Durchführung einer Vorwegmaßnahme

14-20 / V 06807 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bauausschuss hat am 06.07.2010 mit dem Beschluss „Barriere­freier Ausbau von Fußgängerunterführungen und -brücken sowie gestalterische Auf­wertung von Unterführungsbauwerken“ das Baureferat beauftragt, als einen der ersten Maßnahmenschwerpunkte für die barrierefreie Querung der Chiemgaustraße die Fußgängerunterführung im Bereich des Scharfreiterplatzes zu untersuchen (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01925). Mit Beschluss vom 28.06.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05403) hat der Bauausschuss den Projektauftrag für die „Aufwertung und Umge­staltung der Grünanlagen Scharfreiterplatz und Hohenschwangauplatz“ erteilt. Ein wichtiger Baustein dieses Grünprojektes ist die barrierefreie Anbindung an den südlich der Chiemgaustraße gelegenen Zugang zur Unterführung. Inhalt Investive Erhaltungsmaßnahmen, die eine bestandsorientierte Auf­wertung der vorhandenen Unterführung und den barrierefreien Ausbau zum Inhalt haben. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.700.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Das Bedarfsprogramm und das Planungskonzept werden genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen (Projektauftrag). 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2016 - 2020 anzumelden. 4. Bereitstellung der Planungsmittel 5. Die Genehmigung für die Durchführung einer Vorwegmaßnahme wird erteilt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Scharfreiterplatz - Neuschwansteinplatz - Pöllat-Pavillon - Hohenschwangauplatz Ortsangabe - Fuß- und Radwegunterführung unter der Chiemgaustraße - Scharfreiterplatz - Neuschwansteinplatz - 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Barrierefreier Ausbau und Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung an der Otkerstraße unter der Tegernseer Landstraße im 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten und im 18. Stadtbezirk Untergiesing - Harlaching Soziale Stadt Projekt im Sanierungsgebiet Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße Projektkosten (Kostenobergrenze): 2.600.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 90.000 € (brutto)) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag 3. Genehmigung zur Durchführung einer Vorwegmaßnahme

14-20 / V 06801 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bauausschuss hat mit Beschluss vom 06.07.2010 zum „Barrierefreien Ausbau von Fuß­gängerunterführungen und -brücken sowie gestalterische Aufwertung von Unterführungsbauwerken“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01925) das Baureferat beauftragt, erste Maßnahmenschwerpunkte zu untersuchen. Einer dieser Schwerpunkte ist die Unterführung an der Otkerstraße unter der Tegernseer Landstraße. Gemäß Stadtratsauftrag sollen der barriere­freie Ausbau und die Aufwertung der Unterführung, sofern technisch machbar und mit vertretbarem Aufwand zu realisieren, als Projekt vor­bereitet werden. Eine Lösung hierfür hat sich erst aktuell abgezeichnet. Inhalt Gegenstand der hier vorgelegten Bedarfs- und Konzeptgenehmigung sind investive Erhaltungsmaßnahmen, die eine bestandsorientierte Aufwertung der vorhandenen Unterführung und den barrierefreien Ausbau zum Inhalt haben. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 2.600.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Das Bedarfsprogramm und das Planungskonzept werden genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen (Projektauftrag). 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2016 - 2020 anzumelden. 4. Bereitstellung der Planungsmittel 5. Die Genehmigung für die Durchführung einer Vorwegmaßnahme wird erteilt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - AGFA-Gelände - Agfa-Gelände - Mittlerer Ring Südost - MotelOne Ortsangabe - 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten - 18. Stadtbezirk Untergiesing - Harlaching - Otkerstraße - Tegernseer Landstraße - Chiemgaustraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
Hauptabteilung Tiefbau
5.
Verbesserung der Abstellsituation für Fahrräder Aufgegebene Fahrräder und Schrotträder flächendeckend in häufigerem Turnus entfernen Antrag Nr. 14-20 / A 01678 von Herrn StR Michael Kuffer, Herrn StR Dr. Alexander Dietrich, Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Christian Amlong, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Paul Bickelbacher, Herrn StR Herbert Danner, Herrn StR Dr. Michael Mattar, Herrn StR Thomas Ranft, Frau StRin Sonja Haider und Frau StRin Brigitte Wolf vom 18.12.2015 Bike+Ride bei Wind und Wetter (I) Antrag Nr. 14-20 / A 01760 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 01.02.2016 Bike+Ride bei Wind und Wetter (II) Antrag Nr. 14-20 / A 01759 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 01.02.2016


14-20 / V 06809 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Stadtratsanträge: Nr. 14-20 / A 01678 Nr. 14-20 / A 01760 Nr. 14-20 / A 01759 Inhalt Darstellung des Sachverhalts Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten für die kontinuierliche, stadtweite Entfernung von mutmaßlich aufgegebenen Rädern und Schrotträdern betragen dauerhaft ca. 300.000 Euro/netto ab dem Jahr 2017. Entscheidungsvorschlag 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Mutmaßlich aufgegebene Räder und Schrotträder werden ab 2017 flächendeckend entsprechend den in Punkt 1.2 des Vortrages dargestellten Kategorien beseitigt. Das Baureferat beauftragt hierfür die P+R Park & Ride GmbH. Die Schätzkosten liegen jährlich bei ca. 300.000 Euro/netto. Die Finanzierung erfolgt aus der Finanzposition 6300.510.4000.8 „Nahmobilitätspauschale“. 3. Der vom Baureferat durchgeführte Winterdienst in den Fahrradabstellanlagen wird auf Basis des aktuellen Standards beibehalten. 4. Das Baureferat beauftragt einen Gutachter für die Prüfung von B+R-Anlagen der U- und Trambahn-Stationen mit mehr als 20 Fahrradstellplätzen außerhalb des Mittleren Rings hinsichtlich einer möglichen Überdachung. Die Finanzierung erfolgt aus der Finanzposition 6300.510.4000.8 „Nahmobilitätspauschale“. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat berichtet. 5. Die Anträge Nr. 14-20 / A 01678, Nr. 14-20 / A 01760 und Nr. 14-20 / A 01759 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Schrotträder - aufgegebene Räder - Bike+Ride Ortsangabe stadtweit

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Naupliastraße / St.-Magnus-Straße Austausch der Lichtsignalanlage, Kreuzungsumbau zur Verbesserung der Nahmobilität und barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle im 18. Stadtbezirk Untergiesing - Harlaching Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.000.000 € Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

  • 14-20 / B 02840 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 02852 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 06090 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die vorhandene Lichtsignalanlage muss altersbedingt getauscht werden. Im Zuge der ÖPNV-Offensive IV muss die Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Die Arbeitsgruppe „Grundsatzbeschluss Radverkehr: Schwierige Knotenpunkte“ fordert eine Verbesserung der Radwegführung. Inhalt Es sollen die Lichtsignalanlage getauscht, die Bushaltestelle Griechenstraße barrierefrei ausgebaut sowie die Fuß- und Radwegführung optimiert werden. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kostenobergrenze dieser Maßnahme beträgt 1.000.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 3. Die Anträge Nr. 14-20 / B 02840 und Nr. 14-20 / B 02852 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 Untergiesing - Harlaching vom 20.09.2016 sind damit satzungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - ÖPNV-Offensive IV - Lichtzeichenanlage, LZA, LSA - Tegelbergstraße - Griechenstraße Ortsangabe - Stadtbezirk 18 Untergiesing - Harlaching - Naupliastraße - St.-Magnus-Straße - Tegelbergstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt)
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Nachtrag