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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 26. Oktober 2016, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Wohnungspolitisches Handlungsprogramm
"Wohnen in München VI" 2017-2021
Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramm
2016-2020; Finanzierung
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14-20 / A 02640 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 02646 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 02645 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 02649 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aktualisierung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms für den Zeitraum 2017-2021
Inhalt
Wohnungspolitisches Handlungsprogramm für den Zeitraum 2017-2021, Zielzahlen, Zielgruppen, Förderprogramme für den Wohnungsbau im Neubau und Bestand, Kommunale Wohnungspolitik – Akteure und Organisation, Mittel- und Personalbedarf
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Städtische Fördermittel in Höhe von 870 Millionen Euro, davon 70 Prozent in Form von Darlehen.
Es entstehen Personal- und Sachmittelbedarf in Höhe von rund 1,36 Millionen Euro.
Entscheidungs-vorschlag
Anhebung der Zielzahlen für die Baurechtschaffung auf 4.500 WE und im geförderten Wohnungsbau auf 2.000 WE p. a., davon 1.600 WE für die untere Einkommensgruppe
Sicherung von Grundstücken für geförderten Wohnungsbau durch mehr Vergaben im Erbbaurecht
Vereinfachung der Programmlandschaft: Aus den KomPro-Programmen wird der Münchner Wohnungsbau für die unteren Einkommensgruppen
Das München Modell erfolgt nur noch im Mietwohnungsbau, die Eigentumsförderung wird abgeschafft
Fortschreibung der Einkommensgrenzen im München Modell
Vereinheitlichung der Regeln für die Mietengestaltung in allen Programmen (Münchner Wohnungsbau, München Modell, Konzeptioneller Mietwohnungsbau)
Vereinfachung der Grundstückspreise für den geförderten Wohnungsbau
Förderung unabweisbarer Mehrkosten für den geförderten Wohnungsbau
Einheitlicher energetischer Standard für den geförderten Wohnungsbau, den Neubau der städtischen Gesellschaften analog der Anforderung des Ökologischen Kriterienkatalogs.
Weiterentwicklung des Belegrechtsankaufprogramms: deutliche Vereinfachung, Zielgruppenausweitung
Weiterhin Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten der Bestandssicherung
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