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Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 27. Mai 2004, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb
1.
Auslastung der MVA Kapazitäten im Heizkraftwerk München-Nord

  • 02-08 / A 01679 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 04232 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Der vorliegende Beschluss beschreibt die Auswirkungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) auf die Auslastung der Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland. Er stellt die Reaktionen der Anlagenbetreiber auf diese Situation dar und versucht eine Prognose der Auswirkungen der „Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen“ (TASi) ab 2005.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag zuzüglich Änderungsantrag der CSU,Gegenstimmen der CSU,ÖDP)
2.
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung 2. Änderung der abfallrechtlichen Satzungen der Stadt München insbesondere der Gewerbeabfallsatzung Antrag Nr. 02-08 / A 01470 von Herrn StR Helmut Pfundstein, Herrn StR Hans Podiuk vom 01.03.2004

  • 02-08 / A 01470 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 01755 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 04231 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Seit Juli 2003 schließt der Abfallwirtschaftsbetrieb München in Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung die Münchner Gewerbebetriebe kontinuierlich an die städtische Restmüllentsorgung an. Bedingt durch flexible Satzungsregelungen und eine offensive Informationspolitik verläuft der Anschlussprozess bislang reibungslos. Etwa 400 große Münchner Betriebe sind so bisher neu angeschlossen worden. Auch für Betriebe mit besonderen Anforderungen an die Entsorgung, wie dies beispielsweise beim Gaststättengewerbe der Fall ist, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb das passende Entsorgungsangebot.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt in die nächste Sitzung des Kommunalausschusses)
3.
Grundsatzbeschluss zur Änderung der Gebührenstruktur zum 01.01.2005

02-08 / V 04234 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Der aktuelle 4-jährige Gebührenkalkulationszeitraum endet am 31.12.2004. Die erfolgreiche Arbeit des AWM wird dazu führen, dass die Gebühren im kommenden Kalkulationszeitraum nicht erhöht werden müssen. Allerdings erfordern die veränderten Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft eine Veränderung der Gebührenstruktur. Die wichtigsten Neuerungen sind ein 2-jähriger Gebührenkalkulationszeitraum (01.01.2005 – 31.12.2006), die Einführung der von vielen Bürgern gewünschten 80-Liter-Restmülltonne und die Einführung eines degressiven Tarifverlaufs.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der CSU-Fraktion und FDP)
Kommunalausschuss
4.
Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells Ziele des Kommunalreferats

  • 02-08 / A 01811 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 04235 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wird innerhalb der Stadtverwaltung ein einheitliches Zielesystem aufgebaut. Dem Stadtrat werden erstmals die strategischen Ziele des Kommunalreferats nach dem Muster des Zielekatalogs vorgestellt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt in die nächste Sitzung des Kommunalausschusses )
5.
Abgesetzt
Benennung des U-Bahnhofes am Moosacher St.-Martins-Platz in "Pelkovenschlössl" Empfehlung Nr. 12 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach am 30.09.2003

02-08 / V 03386 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Die Änderung der Benennung des U-Bahnhofs "Leipziger Straße" in "Pelkovenschlössl" war bereits Inhalt des Antrags Nr. 6562 des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirks Moosach vom 22.10.2001, und wurde vom Kommunalausschuss des Stadtrats am 23.01.2003 abgelehnt. In der Bürgerversammlung wurden keine neuen Argumente vorgebracht, die eine Überprüfung der Entscheidung vom 23.01.2003 rechtfertigen würden.
6.
Hausmüllentsorgungsgebührensatzung von 1996

  • 02-08 / A 01629 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 04341 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Mit Urteil vom 02. April 2004 hat der Verwaltungsgerichtshof München die Hausmüllentsorgungsgebührensatzung vom 08. Dezember 1998 für nichtig erklärt. Mit dieser Beschlussvorlage wird der Stadtrat über die Auswirkungen des Urteils informiert.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )