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Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 11. Mai 2017, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Gesundheitsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Planungskonzepte für ein Leit- und Orientierungssystem auf dem Waldfriedhof und allen weiteren städtischen Friedhöfen Produkt 5370100 Betrieb und Unterhalt von Friedhöfen Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020

14-20 / V 08171 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Nach erfolgreicher Implementierung des Leit- und Orientierungssystems auf dem Westfriedhof, soll dieses Konzept nun auch auf dem Waldfriedhof und im Anschluss auf allen anderen Friedhöfen umgesetzt werden. Die Leitsysteme dienen der besseren Orientierung der Friedhofsbesucherinnen und -besucher, stellen somit eine Verbesserung des Kundenservices dar und fördern ein einheitliches Erscheinungsbild der Friedhöfe. Inhalt: Vergabe des Auftrags zur Erstellung von Planungskonzepten für ein Leit- und Orientierungssystem auf dem Waldfriedhof, auf den übrigen Hauptfriedhöfen sowie auf den Nebenfriedhöfen an eine externe Auftragnehmerin/einen externen Auftragnehmer. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen 76.636 € im Jahr 2018, 65.450 € im Jahr 2019 und 83.300 € im Jahr 2020. Entscheidungsvorschlag: Das RGU wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Direktorium-HA II, Vergabestelle 1 den Auftrag an eine externe Auftragnehmerin/einen externen Auftragnehmer zu vergeben und Planungskonzepte für ein Leit- und Orientierungssystem auf dem Waldfriedhof, auf den übrigen Hauptfriedhöfen sowie auf den Nebenfriedhöfen zu erstellen. Das RGU wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 76.636 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018, in Höhe von 65.450 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 sowie in Höhe von 83.300 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Leit- und Orientierungssystem, Friedhöfe Ortsangabe: Waldfriedhof, Friedhof am Perlacher Forst, Nordfriedhof, Ostfriedhof und Krematorium, Neuer Südfriedhof, Waldfriedhof Solln, Friedhöfe: Obermenzing, Pasing, Feldmoching, Neuhausen, Nymphenburg, Sendling, Alt-Solln, Riem Alter und Neuer Teil, Haidhausen, Daglfing, Bogenhausen, Perlach, Allach, Aubing, Untermenzing und Lochhausen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
2.
Regelförderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten; Vollzug des Haushaltsplans 2017 Produkt 5360010 Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlichen Versorgung Beschluss über Finanzierungen ab 2017 Lösungen für den Pflegepersonalmangel in München - Schulsozialarbeit Antrag Nr. 14-20 / A 02702 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 01.12.2016


14-20 / V 08181 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Regelförderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten - Vollzug des HPl 2017 Inhalt: Die BV beinhaltet die HH-Planung 2017, hier den Vollzug des HPl im Produkt „Strukturelle Angebote zur Prävention und gesundheitlicher Versorgung“ (5360010) und der Produktleistung „Förderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen“ (536001900). Insbesondere werden Veränderungen zum HPlE 2017 dargestellt. Sicherstellung der Finanzierung der durch die Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum BaySchwBerG (2170-2-1A) entstanden Mehrkosten. Gesamtkosten / Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen 46.000 € ab dem Jahr 2017. Sie entstehen zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Gesamtbudget von 8.778.100 €. Entscheidungsvorschlag: Das RGU wird beauftragt, vorbehaltlich der Genehmigung des HH im HJ 2017 Zuschüsse bis zu der in der HH-Liste “Vollzug HH 2017“ (Anl. 1), Spalte „Zuschuss RGU 2017“, pro Einrichtung ausgewiesenen Höhe zu gewähren. Das ProdKo-Budget erhöht sich für den UA 5410 (Zuschüsse) ab 2017 dauerhaft um 46.000 €. Das ProdKo-Budget für die Zuschüsse an gesundheitsbezogene Einrichtungen 2017 beträgt damit insgesamt 8.824.100 € (Produktauszahlungsbudget). Das RGU wird beauftragt, für „Frauen beraten e.V.“ - die erforderlichen überplanmäßigen HH-Mittel i. H. v. 26.900 € dauerhaft ab 2017 bei IA 531536063 (Sachkonto 682100) zur Verfügung zu stellen. Das RGU wird beauftragt, für „Evangelischen Beratungszentrum München e.V.“ die erforderlichen überplanmäßigen HH-Mittel i. H. v. 19.100 € ab 2017 dauerhaft bei IA 531536065 (Sachkonto 682100) zur Verfügung zu stellen. Das RGU wird beauftragt, im Vollzug der HA auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der lfd. Verwaltungstätigkeit (§ 22 Ziff. 15 GeschO) auszugleichen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Haushalt 2017, Regelförderung, Gesundheit, Zuschuss Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
Münchner Offensive zur mobilfunkaktivierten Laienreanimation Produkt 5360010 Strukturelle und Individuelle Angebote gesundheitlicher Versorgung und Prävention Beschluss über Finanzierungen ab dem Jahr 2018 Antrag Nr. 14-20 / A 01134 von Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss und Herrn StR Michael Kuffer vom 26.06.2015

  • 14-20 / A 01134 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 08213 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 01134 von Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss und Herrn StR Michael Kuffer vom 26.06.2015 Inhalt: In der Beschlussvorlage werden bereits eingesetzte Systeme für eine mobilfunkaktivierte Laienreanimation dargestellt und ein Modell für die Einführung in München vorgeschlagen. Gesamtkosten / Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen 288.470 € im Jahr 2018 , 211.970 € im Jahr 2019 und ab dem Jahr 2020 176.970 €. Entscheidungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, zur Modellentwicklung und Betreuung der ehrenamtlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer vor Ort den Verein Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen an der LMU (ANR) e.V. ab 2018 dauerhaft i. H. v. 141.970 € und in 2018 einmalig i. H. v. 30.000 € mit Zuschussmitteln zu fördern. Es wird vorgeschlagen, zur Sicherstellung der psychosozialen Notfallversorgung der ehrenamtlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer das Kriseninterventionsteam (KIT) des ASB dauerhaft mit Zuschussmitteln i. H. v. 10.000 € zu fördern. Das Produktkostenbudget erhöht sich vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im Juli 2017 im Jahr 2018 um 288.470 €, davon sind 288.470 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget), im Jahr 2019 um 211.970 €, davon sind 211.970 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget) und ab 2020 ff. dauerhaft um 176.970 €, davon sind 176.970 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Gesucht werden kann im RIS auch unter: Laienreanimation, Reanimation, Ehrenamtliche, Erste Hilfe, Mobile Retter Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)