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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Juli 2017, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Stadtweit einheitliche IT-Unterstützung für das Beteiligungsmanagement - öffentlicher Teil
Hinweis:
- Die Sitzungsvorlage wurde am 10.05.2017 in der IT-Kommission behandelt -
-
14-20 / A 03273 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Im Rahmen des IT-Vorhabens DIR_ITV_0010 soll eine stadtweit einheitliche IT-Unterstützung für das Beteiligungsmanagement beschafft werden. Mit Beschlüssen vom 14.12.2005 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 07355) und 22.04.2009 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01132) hat der Stadtrat dem bereits zugestimmt. Die bislang genehmigten Mittel werden für das Vorhaben aber voraussichtlich nicht ausreichen.
Inhalt:
In dieser Beschlussvorlage werden die aktuell erforderlichen Mittel für die Beschaffung, den Betrieb und notwendiges Personal (1 VZÄ) beantragt. Die Sitzungsvorlage stellt den derzeitigen Zustand dar und zeigt die Notwendigkeit für Verbesserungen auf. Organisatorische Regelungen für die Umsetzung und den Betrieb werden dargelegt und die erforderlichen Ressourcen werden begründet.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Für das gesamte IT-Vorhaben wird mit Vollkosten für Systemerstellung und Betrieb bei einer angenommenen Laufzeit von 5 Jahren von rund 1,5 Mio € gerechnet.
Entscheidungsvorschlag:
Der Umsetzung des IT-Vorhabens wird wie in der Sitzungsvorlage dargestellt zugestimmt. Die erforderlichen Mittel werden genehmigt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Beteiligungsmanagement
Ortsangabe:
-/-
2.
650.000 Euro Veranstaltungsbudget - davon 150.000 für den Straßenfasching:
Der öffentliche Raum braucht Ehrenamt und Engagement von Vereinen
Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags (Nr. 02-08 / A 04082) der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN / Rosa Liste vom 28.11.2007
Antrag Nr. 08-14 / A 04426 der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.07.2013
Antrag Nr. 14-20/ A 01024 der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015
Antrag Nr. 14-20 / A 02422 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.08.2016
Antrag Nr. 14-20 / B 02389 der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 16 vom 26.04.2016
Antrag Nr. 14-20 / B 02646 des Bezirksausschusses 24 vom 25.07.2016
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14-20 / A 02422 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04426 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01024 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 02646 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 02389 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 04082 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags (Nr. 02-08 / A 04082) der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN / Rosa Liste vom 28.11.2007; Antrag Nr. 08-14 / A 04426 der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.07.2013;
Antrag Nr. 14-20 / A 01024 der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015; Antrag Nr. 14-20 / A 02422 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.08.2016; Antrag Nr. 14-20 / B 02389 der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 16 vom 26.04.2016; Antrag Nr. 14-20 / B 02646 des Bezirksausschusses 24 vom 25.07.2016
Inhalt
Die Kosten, die bei nicht kommerziellen Veranstaltungen durch behördliche Gebühren und Auflagen verursacht werden, steigen in den letzten Jahre laufend und gefährden dadurch die Veranstaltungsvielfalt. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen steigenden Kosten um Leistungen, die Veranstalter bei Dritten einkaufen (z. B. im Bereich Sicherheit oder GEMA). Ein Verzicht auf die Erhebung von städtischen Gebühren ist nur teilweise möglich, teilweise kann aber eine Aufrechnung städtischer Gebührn mit auszuzahlendem Zuschuss erfolgen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Zuschuss gewährenden Stelle (mit eigenem Personal, eigenen Zuschussrichtlinien, zusätzlichem Antragsverfahren, ...) soll vermieden werden. Die Referate, die bereits Zuschüsse zu Veranstaltungen gewähren, sollen bei Bedarf über ihre Fachausschüsse zusätzliche Mittel beantragen können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(0,-- Euro) Bedarfsorientierte zusätzliche Finanzierung über die Fachausschüsse.
Entscheidungsvorschlag
Bedarfsorientierte zusätzliche Finanzierung bei Veranstaltungen, die durch städtische Auflagen und Gebühren immer höher belastet werden; Durchführung einer Aufrechnung; Ordnungsgemäße Erledigung der offenen Stadtratsanträge; Satzungsgemäße Erledigung der offenen BA-Antrag; Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Veranstaltungen, Fasching, Stadtteilaktivitäten, Stadtteilfeste
3.
Kostenschätzung städtisches IT-Betriebssystem -
Stadtkämmerei beauftragt unabhängigen
Wirtschaftsprüfer
Antrag Nr. 14-20 / A 03016 der Stadtratsfraktion der CSU vom 04.04.2017
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14-20 / A 03016 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 03016 vom 04.04.2017
Inhalt:
Beantragt wird die Erstellung einer Kostenschätzung zur Neuausrichtung des städtischen IT-Betriebssystem durch einen Externen bis zum Ausplanungsbeschluss im November 2017.
Zu dem entsprechenden Auftrag aus dem Stadtratsbeschluss vom 15.02.2017 wird im Ausplanungsbeschluss ein Grobkonzept vorgestellt. Die Einholung einer externen Expertise kann erst bei der späteren Ausarbeitung erfolgen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
0,-- €
(Die Kosten können erst im Folgebeschluss im November 2017 angesetzt werden.)
Entscheidungsvorschlag:
Die Einholung einer externen Expertise wird in das entsprechende Teilprojekt im Rahmen der Ausplanung einbezogen,
der Stadtratsantrag bleibt aufgegriffen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Microsoft Windows, LiMux, Linux, Basis-Client
Ortsangabe:
(-/-)
4.
Gründung des Referates für
Informations- und Telekommunikationstechnik;
formale Umsetzung und Einrichtung der
Geschäftsleitung
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14-20 / A 03296 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Gründung des IT-Referats gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 14-20 / V 07004 vom 15.02.2017
Inhalt:
Anpassung der städtischen Regelwerke und Stadtratsgremien/-funktionen (GeschO, Ausschüsse, Korreferatsgebiet, Verwaltungsbeiratsgebiet, IT-Kommission, Geschäftsverteilung), Einrichtung der Stellen für die Referatsgeschäftsleitung,
Personalvertretung im neuen IT-Referat
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die zahlungswirksamen Kosten der GL-Stellen betragen ca. 148.000,-- € im Jahr 2017 und ca. 320.000,-- € ab dem Jahr 2018.
Entscheidungsvorschlag:
Anpassung der Formalien mit Wirkung zum 01.01.2018 Einrichtung und Finanzierung der GL-Stellen des neuen IT-Referats Bildung einer neben dem Eigenbetrieb it@M weiteren personalvertretungsrechtlich selbständigen Dienststelle gem. BayPVG
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Geschäftsordnung des Stadtrats, Geschäftsverteilung, Referatsgründung, IT-Kommission
Ortsangabe:
(-/-)
5.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in allen Referaten!
Antrag Nr. 14-20 / A 00151 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 30.07.2014
Örtliche Gleichstellungsbeauftragte in allen Referaten und Eigenbetrieben
Antrag Nr. 14-20 / A 00257 der SPD-Stadtratsfraktion und der CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat vom 24.09.2014
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14-20 / A 00257 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 00151 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 30.07.2014 sowie Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat vom 24.09.2014
Inhalt:
In der Vorlage wird die aktuelle Situation der Gleichstellungsarbeit in der LHM, in den Referaten und Eigenbetrieben sowie die rechtlichen Grundlagen behandelt. Sowohl die ausführliche Stellungnahme der Gleichstellungsstelle als auch die Stellungnahmen der Referate werden dargestellt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Dauerhaft erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 367.992 € für 5,7 VZÄ in der Einwertung A 11/E10 sowie die einmaligen Kosten in Höhe von 2.370 € pro VZÄ und die dauerhaften Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800 € pro VZÄ. Bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 21.216 € pro VZÄ (40% des JMB).
Entscheidungsvorschlag:
Änderung der Gleichstellungssatzung Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Ausstattung der örtlichen
Gleichstellungsbeauftragten, die auch die Zusammenarbeit mit sowie die Abgrenzung zur gesamtstädtischen Gleichstellungsstelle regelt. Die Anzahl der freizustellenden örtlichen Gleichstellungsbeauftragten richtet
sich nach der Anzahl der Beschäftigen in den Referaten und Eigenbetrieben.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Dezentrale bzw. örtliche Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsstelle, Gleichstellungssatzung
Ortsangabe:
-
II.
Personal- und Organisationsreferat
1.
Mittelfristige Personalplanung
- Bekanntgabe -
Kurzinfo:
In der Vorlage werden die Planungen für den Verwaltungsdienst der 2. und 3. Qualifikationsebene, das IT-Personal, die Ärztinnen und Ärzte, die Erzieherinnen und Erzieher, die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, das an- und ungelernte Personal zuzüglich einfacher Dienst sowie die Facharbeiterberufe in den Vordergrund gerückt.
Dabei werden Aussagen zur Personalbestandsanalyse, Personalbedarfsbestimmung sowie Personalveränderungen und Maß-
nahmen getroffen. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Personalgewinnung und Ausbildung, insbesondere im Verwaltungsdienst, dargestellt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse: keine
Gesucht werden kann auch im RIS nach Personalplanungen, Nachwuchskräfteplanung, Nachwuchskräfte, Auszubildende
Ortsangabe: -/-
2.
Ausstattung der im Stadtrat vertretenen Parteien
und Wählergruppen;
Personalkosten, Stellen;
Fortschreibung
Kurzinfo:
Aufgrund von Veränderungen in der Zusammensetzung des Stadtrates und die daraus sich ergebende neue Sitzverteilung
im Münchner Stadtrat wurden die Stellenkontingente und Budgets auf der Grundlage der Regelung vom 02.05.2014 angepasst. Gesamtkosten/Gesamterlöse: keine Mehrausgaben, lediglich Verschiebung innerhalb des bereits vorhandenen
und beschlossenen Budgetrahmens. Entscheidungsvorschlag des Referenten: 1. Die im Vortrag vorgestellte Fortschreibung
zur Personalausstattung der in den Ausschüssen vertretenen Parteien und Wählergruppen wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. 2. Das Personal- und Organsationsreferat wird beauftragt, im Benehmen mit dem Direktorium und der Stadt
kämmerei die stellenplanmäßigen und finanziellen Anpassungen vorzunehmen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der
Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Personalausstattung der Parteien; Personalkosten Parteien und Ausschussgemeinschaften Ortsangabe: -/-