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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 9. August 2017, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss als Feriensenat
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
Direktorium
1.
Keine Manipulation des kommunalen Wahlrechts: Beibehaltung des Hare-Niemeyer-Verfahrens Antrag Nr. 14-20 / A 03067 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 03.05.2017

  • 14-20 / A 03067 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 09569 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 03067 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung auf Beibehaltung des Hare-Niemeyer-Verfahrens Inhalt: Im Bayerischen Landtag findet eine Expertenanhörung zur Frage statt, ob das seit 2010 bei Kommunalwahlen in Bayern angewendete Hare-Niemeyer-Verfahren durch das d'Hondt-Verfahren ersetzt werden soll. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Bayerischen Städtetag und bei der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass das Sitzzuteilungsverfahren kommunaler Gremien in Bayern unverändert nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet wird. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Hare-Niemeyer, d'Hondt, Sitzzuteilung kommunaler Gremien Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
2.
Bürgerbegehren "Raus aus der Steinkohle" Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens


14-20 / V 09571 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Einreichung des Bürgerbegehrens „Raus aus der Steinkohle“ durch die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens; Gesetzlich vorgeschriebene Entscheidung des Stadtrats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens binnen Monatsfrist (Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO). Inhalt: - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens - Festsetzung des Termins für die Durchführung des Bürgerentscheids - Festlegung der Auffassung des Stadtrats zum Gegenstand des Bürgerentscheids - Kenntnisnahme der Auffassung der Vertretungsberechtigten zum Gegenstand des Bürgerentscheids - Kosten und Finanzierung des Bürgerentscheids - Bestellung des Abstimmungsleiters Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Gesamtkosten für den Bürgerentscheid werden auf 1.595.000 € beziffert. Entscheidungsvorschlag: Das Bürgerbegehren wird für zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid wird am 05.11.2017 durchgeführt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Raus aus der Steinkohle, Heizkraftwerk München Nord Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)