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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 6. Dezember 2016, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Jährlicher Bericht über die Entnahme von Tertiärgrundwasser durch Münchner Firmen

14-20 / V 06962 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Umweltausschuss vom 01.04.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11563) Inhalt: Jährlicher Bericht über die Tertiärgrundwasserentnahmen im Stadtgebiet München Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: -/- Gesucht werden kann im RIS auch unter: Wasserrechtliche Genehmigung, Tertiärgrundwasser, Tertiärgrundwasserentnahmen Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben )
2.
Grundwassersituation Feldmoching; Bericht zum Sachstand der Sanierung des Nord-West-Sammelkanals

14-20 / V 07116 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Grundwasserstände in Feldmoching, vernässte Keller der Anwohner; Zwischenbericht zu den Sanierungsmaßnahmen am Nord-West-Sammelkanal Inhalt: Zuletzt wurde die Grundwassersituation in Feldmoching in der Sitzung des Umweltausschusses vom 01.12.2015 behandelt. Es wird ein aktueller Sachstandsbericht zum Fortgang der Sanierungsmaßnahmen abgegeben. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt von dem Bericht des Referates für Gesundheit und Umwelt Kenntnis. Das RGU wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und rechtskräftiger Entscheidung im Klageverfahren abschließend berichten. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Nord-West-Sammelkanal, Grundwasserstände Feldmoching Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Hachinger Bach innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 5+800 bis Flusskilometer 6+600 durch Erlass einer Verordnung (ÜberschwemmungsgebietsVO Hachinger Bach) gem. Art. 46 Abs. 3, Art. 63, Art. 73 BayWG

14-20 / V 07117 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Hachinger Bach durch Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung gem. Artikel 46 Absatz 3 Bayerisches Wassergesetz Inhalt: Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass es erforderlich ist, Überschwemmungsgebiete festzusetzen, um möglichen Hochwasserschäden vorzubeugen. Die beim Hachinger Bach festgestellte Überflutungsgefahr, die zur Reduzierung des Ermessens auf Null führt, verpflichtet im Ergebnis die Kreisverwaltungsbehörde zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch Rechtsverordnung. Die Überschwemmungsgebietsverordnung regelt die genehmigungspflichtigen Tatbestände gem. § 78 Wasserhaushaltsgesetz, die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Prüfpflichten für Heizölverbraucheranlagen und die entsprechenden Ausnahmetatbestände. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet am Hachinger Bach innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 5+800 bis Flusskilometer 6+600 wird gemäß beigefügter Anlage 1 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Überschwemmungsgebiet Hachinger Bach, Hachinger Bach, Überschwemmungsgebietsverordnung Ortsangabe: Perlach

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Handlungsfeldes 9 „Bildung / Ausbildung / Kommunikation“ des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015)

14-20 / V 07311 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Beschluss des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015) vom 20.05.2016 (Sitzungsvorlagen-Nr. 14 – 20 / V 02722). Inhalt: Mit oben genanntem Beschluss wurden für das IHFEM-Handlungsfeld 9 (Bildung – Ausbildung – Kommunikation) Finanzmittel in Höhe von 400.000 Euro bereitgestellt, um einschlägige Maßnahmen wirkungsvoll zu unterstützen. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage werden dem Stadtrat nach eingehender fachlicher Prüfung zwei Vorhaben zur Bezuschussung aus vorhandenen IHFEM-Mitteln vorgeschlagen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Die Kosten dieser Vorhaben betragen bis zu 243.500 € im Jahr 2017. Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, einen Zuschuss für die Maß­nahme „Weiterbildungsprogramm Berater/Beraterin für Elektromobilität“ der Hand­werkskammer München und Oberbayern in Höhe von bis zu 113.000 Euro bereitzu­stellen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, einen Zuschuss für die Maß­nahme „webbasiertes Analysetool Elektromobilität“ der Technischen Universität Mün­chen in Höhe von bis zu 130.500 Euro bereitzustellen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Elektromobilität, Berater/-in für Elektromobilität, Virtuelle Elektromobilität. Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Vergabe zur Evaluation des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015)“

14-20 / V 07666 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Beschluss des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015) vom 20.05.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20 / V 02722). Inhalt: Mit oben genanntem Beschluss wurde festgelegt, dass das IHFEM 2015 von einem externen Dienstleister evaluiert werden soll. Dafür wurden vom Stadtrat Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Beschlussvorlage gibt einen Überblick über die geforderten Leistungen, die im Rahmen der externen Evaluation zu erbringen sind und beschreibt das erforderliche Vergabeverfahren. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen bis zu 100.000 € im Jahr 2017. Entscheidungsvorschlag: Der Umweltausschuss beauftragt das Referat für Gesundheit und Umwelt, den Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an einen externen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20 % übersteigen sollte. Die Kosten werden aus dem dafür vorgesehenen Budget des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015) des Referats für Gesundheit und Umwelt finanziert. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, dem Umweltausschuss über die Ergebnisse der Evaluation und der Beratungsleistungen im Rahmen der Beschlussvorlage zum IHFEM 2018 zu berichten. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Elektromobilität, Externe Evaluation, Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)