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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Dezember 2016, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Neubau Hauptbahnhof München
a) Sachstand und Rahmenvereinbarung
b) "Hauptbahnhof München von außen verwarlost"
Antrag Nr. 14-20 / V 02399 des Herrn Stadtrat Marian Offman, des Herrn Stadtrat Richard Quaas und des Herrn Stadtrat Prof. Dr. Hans Theiss vom 12.08.2016
-
14-20 / A 02399 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02721 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02678 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02679 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Auf Grundlage des Beschlusses vom 29.04.2015 „Neubau Hauptbahnhof München Sachstand und weiteres Vorgehen“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 02553) wurde die DB AG gebeten, die weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren in die Wege zu leiten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde zudem beauftragt, die verkehrlichen Untersuchungen zu vertiefen sowie die Öffentlichkeit in die Diskussion mit einzubinden.
Der Stadtrat soll hiermit eine Übersicht über den aktuellen Stand der Planungen, die angestrebte Rahmenvereinbarung und die nächsten erforderlichen Verfahrensschritte erhalten.
Inhalt
Thematisiert werden die verbindliche Bauleitplanung, Planfeststellungs-verfahren im Bereich des Empfangsgebäudes sowie des Starnberger Flügelbahnhofs sowie deren Wechselbeziehungen und die Verknüpfungen mit der 2. Stammstrecke.
Zwischen der DB Station&Service AG und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, in der wesentliche Eckpunkte vorab verbindlich festgehalten werden.
Entscheidungsvorschlag
Dem Inhalt der Rahmenvereinbarung zum Neubau Hauptbahnhof München wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diese zu unterzeichnen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Flächen für die Realisierung von Fahrradabstellanlagen weiter zu untersuchen und die notwendigen Verhandlungen mit der DB Station & Service zu führen. Der über den vorhabenbedingten Bedarf an Fahradabstellplätzen aus bahnfremden Nutzungen hinausgehende Bedarf soll anteilig aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert werden.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Neubau Hauptbahnhof, Hauptbahnhof Empfangsgebäude, Haupt-bahnhof Vorplätze, Hauptbahnhof Kfz-Abstellplätze, Hauptbahnhof Fahrradabstellplätze
2.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2034
Lochhausener Straße (südlich),
Mettnauer Straße (westlich),
Rossittener Straße und Spatzenwinkel
(nördlich), Pirolstraße (östlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 480)
- Satzungsbeschluss -
Kurzinfo:
Inhalt
- Behandlung der Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzung des o.g. Bebauungsplanes (Plan, Satzung und Begründung)
- keine Beschlussvollzugskontrolle
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
- Entscheidung über die o. g. Äußerungen
- Satzungsbeschluss
Gesucht werden im RIS kann auch
- Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2031
- Lochhausener Straße (südlich), Mettnauer Straße (westlich), Rossittener
Straße und Spatzenwinkel (nördlich), Pirolstraße (östlich)
Ortsangabe
Sadtzbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
3.
PERSPEKTIVE MÜNCHEN
Zukunftsschau 2040+ - Szenarien zur Stadtentwicklung
Schaffung einer Diskussionsreihe für Münchner Bürgerinnen und Bürger
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 7 Sendling-Westpark am 10.11.2016
-
14-20 / E 01257 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit dem Beschluss vom 04.06.14 (SB) beauftragt, einen Auftrag zu vergeben, um eine Zukunftsschau zu aktuellen und künftigen Herausforderungen der Münchner Stadtentwicklung erstellen zu lassen.
Inhalt:
Die Ergebnisse zur „Zukunftsschau München 2040+“ werden vorgestellt. Dazu gehört die Darstellung der Methodik und inhaltliche Beschreibung von drei verschiedenen Szenarien zur Stadtentwicklung, Schlussfolgerungen aus den Szenarien und zentrale Handlungsempfehlungen für die Stadtentwicklung. Des Weiteren wurden Vorschläge zur Weiterentwicklung der PERSPEKTIVE MÜNCHEN sowie zur Diskussion mit der Öffentlichkeit erarbeitet.
Gesamtkosten/-erlöse:
Für die Durchführung der Veranstaltungen im Rahmen der Diskussion mit der Öffentlichkeit entstehen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung voraussichtlich Kosten in Höhe von 25.000 €. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der laufenden Budgetmittel des Referates für Stadtplanung und Bauordnung.
Entscheidungsvorschlag:
Der Bericht „Zukunftsschau München 2040+, Ergebnisse eines Szenario-Prozesses" wird zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Thema „Digitale Transformation“ in die Strategischen Leitlinien der PERSPEKTIVE MÜNCHEN zu integrieren sowie Vorschläge zu erarbeiten, wie darüber hinaus die Ergebnisse der Szenarien in die PERSPEKTIVE MÜNCHEN einfließen, und wie diese ggf. fortgeschrieben werden kann. Des Weiteren wird zugestimmt, eine Diskussionsveranstaltung sowie eine Werkstattreihe mit dem Titel „Zukunft Stadt: München 2040+“ zur Diskussion mit der Öffentlichkeit auszuarbeiten und umzusetzen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
PERSPEKTIVE MÜNCHEN, Zukunftsschau, Szenarien, Stadtentwicklung
4.
Stadtsanierung in München
Sanierungsgebiete im Stadtteil Westend - Sanierungsblöcke 7 und 18
a) Aufhebung der Sanierungssatzung Block 7 Westend
(Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraße)
b) Teilaufhebung der Sanierungssatzung Block 18 Westend
(Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße)
ausgenommen des Grundstücks Westendstraße 66a, Ecke Schrenckstraße 8
c) Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 des
Baugesetzbuches (vormals § 4 des Städtebauiförderungsgesetzes) für den letzten
Teilbereich des Untersuchungsgebiets Westend
d) Automatische Anpassung des Treuhändervertrags über die Durchführung
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil Westend
Stadtbezirk 8 - Schwanthalerhöhe
Kurzinfo:
Anlass:
Die Sanierungsziele für die Sanierungsblöcke 7 und 18 im Stadtteil Westend sind im Wesentlichen erreicht, so dass die Sanierung als durchgeführt betrachtet werden kann. Der Sanierungsblock 7 kann komplett, der Sanierungsblock 18 teilweise aufgehoben werden.
Inhalte:
Die Ausgangslage der Sanierungsblöcke 7 und 18 im Stadtteil Westend und die dort erzielten Wirkungen werden dargestellt. Die vorbereitenden Untersuchungen können für den letzten Teilbereich eingestellt werden. Der Umfang des für den Stadtteil Westend bestehenden Treuhändervertrags reduziert sich automatisch.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der geschilderten Ergebnisse wird vorgeschlagen, die Sanierungssatzungen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 BauGB im Stadtteil Westend für den Block 7 komplett und für den Block 18 teilweise aufzuheben.
Die Satzungen zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete Block 7 und 18 im Stadtteil Westend werden beschlossen.
Damit werden die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zwischen Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraßestraße (Block 7) vom 03.07.1989 (MüABl. S. 297) und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zwischen Fäustle-, Landsberger, Schrenk- und Westendstraße (Block 18) vom 01.02.1980 (MüABl. S. 58), ausgenommen des Anwesens Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8, aufgehoben.....
5.
Strukturelles Umsetzungskonzept für die
Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen unter
Verwendung von Stellplatzablösemitteln
a) Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses
vom 23.11.2005
b) Anträge
ba) E-Mobilität: Handlungsfeld 8 – Laden und Parken
Antrag Nr. 14-20 / A 00994 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 30.04.205,
hier Antragspunkt2
bb) Mehr Ökologie für das „2000-Stellplätze-Programm“
Antrag Nr. 14-20 / A 01363 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 6.09.2015
bc) Prioritätensetzung bei der Verwendung von Stellplatzablösemitteln
Antrag Nr. 14-20 / A 01364 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 16.09.2015
-
14-20 / A 02589 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 01364 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 01363 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00994 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02722 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde in der Vollversammlung des Stadtrates am 17.12.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01715 ) beauftragt, gemeinsam mit den in der referatsübergreifenden Lenkungsgruppe vertretenen Referaten eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Konzepts zur Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dem wird mit dieser Beschlussvorlage nachgekommen.
Dies ist notwendig geworden, weil sich in den letzten zehn Jahren die Umfeldbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Projektierung verkehrlicher Maßnahmen und die Verwendungskontrolle der Stellplatzablösemittel stark geändert haben und zur Umsetzung anstehende Projekte und Maßnahmen derzeit nicht von der bestehenden innerstädtischen Beschlusslage gedeckt sind.
Zugleich sollen die Verfahren zur Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen im Rahmen der Zweckbindung der Stellplatzablösemittelverwendung so weit als möglich vereinfacht werden.
Inhalte
Die Vorlage gibt einen Überblick über die Entwicklung der Höhe der Einnahmen aus Ablöseverträgen, die Verwendung der Stellplatzablösemittel und die Finanzreserve „Stellplatzablösemittel“ in den letzten 10 Jahren (Ziffern 1 mit 3 des Vortrags).
Es folgt die Darstellung des Fortschreibungsbedarfs der Vorgaben und Rahmenbedingungen aus Stadtratsbeschlüssen auf Grund der geänderten Umfeldbedingungen im Bereich der Projektierung verkehrlicher Maßnahmen und der Kontrolle der Mittelverwendung (Ziffer 4 des Vortrags).
....
6.
Siedlungsschwerpunkt Freiham
Vergabe "2. Fachkongress Freiham"
Kurzinfo:
Anlass:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Auftraggeberin) plant ab
Frühjahr 2018 eine Fachtagung mit dem Arbeitstitel „2. Fachkongress
Freiham“.
Inhalt:
Die Veranstaltung soll durch eine spezialisierte Auftragnehmerin bzw.
einen spezialisierten Auftragnehmer umfassend organisiert werden.
Weiterhin soll ein ausführlicher, übersichtlich strukturierter und
illustrierter Bericht über sämtliche Veranstaltungspunkte der Fachtagung
erstellt werden.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer soll ein Komplettangebot
erstellen, das sämtliche für die Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Fachtagung erforderlichen Leistungen umfasst.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
132.000 Euro (inkl. MwSt.)
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung den Auftrag zur Konzepterstellung und Durchführung des 2.
Fachkongresses Freiham im Jahr 2018 mit einem geschätzten
Auftragswert von 132.000 Euro (inkl. MwSt.) in Zusammenarbeit mit dem
Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 an eine externe Auftragnehmerin /
einen externen Auftragnehmer vergibt.
Die Vergabestelle 1 wird gebeten, das Vergabeverfahren zu den
genannten Bedingungen durchzuführen und den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls das
wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als
20% übersteigen sollte.
Die Kosten werden aus dem Produktkostenbudget 5826000
„Stadtplanung“ des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
finanziert.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Siedlungsschwerpunkt Freiham, Vergabe „2. Fachkongress Freiham“
Ortsangabe:
22. Stadtbezirk - Aubing-Lochhausen-Langwied
7.
Internationale Bauaustellung -
IBA München und... (Arbeitstitel)
Machbarkeitsstudie;
Vergabe von Beratungs- und Gutachterleistungen
-
14-20 / A 01709 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Folgeprojekt des „Regionalen Bündnisses für Wohnungsbau und Infrastruktur“ insbesondere nach positiver Resonanz aus dem Umland auf die Regionalen Wohnungsbaukonferenzen.
Inhalt
Die Machbarkeitsstudie für die Vorbereitung und Durchführung einer IBA mit regionaler Perspektive in der Metropolregion München soll als Basis für eine erfolgreiche Umsetzung einer solchen IBA Verwendung finden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Der Auftragswert wird auf ca. 170.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer (ca. 143.000,00 € netto) geschätzt. Die dafür in den Jahren 2017 und 2018 erforderlichen Haushaltsmittel sollen aus den Budgetmitteln, die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 24.07.2013 „PERSPEKTIVE MÜNCHEN Langfristige Siedlungsentwicklung“, Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 12019 bereitgestellt wurden, finanziert werden.
Entscheidungsvorschlag
Kenntnisnahme und Beauftragung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, die Machbarkeitsstudie extern zu vergeben.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Regionale Kooperationen, IBA
8.
Nachverdichtung Fürstenried West
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00953 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 12.05.2016
-
14-20 / E 00953 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Bürgerversammlungsempfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 19 am 12.05.2016
Inhalt:
Ausführungen der Referentin zu folgenden Empfehlungen:
- Wunsch nach rechtzeitiger Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen und fußläufig erreichbarer Kindertageseinrichtungen im Planungsgebiet;
- Prüfung, inwieweit der durch die zusätzliche bauliche Entwicklung im Planungsgebiet Appenzeller- /Bellinzonastraße ausgelöste Verkehr im bestehenden Straßennetz zu bewältigen ist, Nachweis je eines Stellplatzes für neu zu schaffende Wohnungen;
- Prüfung von Angeboten zur Verbesserung der Nahversorgung sowie konkreter Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit bestehender Einrichtungen im weiteren Verfahren;
- Aufforderung zum Erhalt wertvoller Biotope und des Grünbestandes innerhalb des Planungsgebietes;
- Wunsch nach Sicherung des Anteils der wohnungsbezogenen Freiräume, nach Aufwertung bestehender Freiflächen sowie die Beachtung der DIN 18034;
- Wunsch der Öffentlichkeit, Unterlagen zugänglich zu machen, diese zum Umfang der Wohnungen zu beteiligen und Gegenstimmen darzustellen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
- / -
Entscheidungsvorschlag:
Von der Darstellung des Sachverhalts im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Appenzeller Straße, Fürstenried West, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2109
Ortsangabe:
Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße, Neurieder Straße
9.
Anwendung der Baumschutzverordnung auf
öffentliche Grünflächen im gesamten Stadtgebiet
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01097 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 -
Milbertshofen - Am Hart am 21.07.2016
-
14-20 / E 01097 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01097 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen – Am Hart am 21.07.2016
Inhalte:
Einbeziehung von öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen in den Geltungsbereich von naturschutzrechtlichen Verordnungen,
rechtliche Grenzen
Entscheidungsvorschlag:
Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen, wonach eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Baumschutzverordnung auf städtische Grünflächen und Parkanlagen über das bisher gültige Maß aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht möglich ist und das dort für Pflege und Unterhalt zuständige Fachpersonal des Baureferates – HA Gartenbau auch ohne Schutzverordnung entsprechend den Zielen des Naturschutzes mit entsprechendem Fachverstand agiert. Die Möglichkeit einer Einbeziehung von öffentlicher Grünflächen und Parkanlagen in andere Schutzverordnungen wird im Einzelfall bei anstehenden Schutzgebietsausweisungen geprüft.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Baumschutzverordnung, Geltungsbereich, Grünanlagen, städtische Grünflächen, Parkanlagen, Schutzgebietsausweisung
10.
Ensembles ehemaliger Dorfkerne im Sinne des Bayer. Denkmalschutzgesetzes
Sachstand der Beurteilung durch den Landesdenkmalrat
Kurzinfo:
Anlass:
Ergänzungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN – Rosa Liste zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02.03.2016 (VB), Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 03602.
Inhalte:
Die im Ergänzungsantrag geforderte Berichterstattung über das Ergebnis der Beurteilung durch den Landesdenkmalrat kann nicht erfolgen, da der Landesdenkmalrat die Dorfkernensembles auf Grund vordringlicher Aufgaben noch nicht behandeln konnte.
Sobald dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung Ergebnisse vorliegen, wird dem Stadtrat berichtet.
Gesamterlöse/Gesamtkosten:
- / -
Entscheidungsvorschlag:
Vom aktuellen Sachstand der Beurteilung der Dorfkernensembles durch den Landesdenkmalrat wird Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Dorfensembles, ehemalige Dorfkerne, Ensembles, Landesdenkmalrat, Denkmalschutz, Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz
Ortsangabe:
- / -
11.
Zwischennutzung des ehemaligen Osram-Geländes - alternative Wohnprojekte und Nutzungsformen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00724 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing - Harlaching am 12.11.2015
-
14-20 / E 00724 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Empfehlung der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching am 12.11.2015.
Inhalt:
Beantragt wurde, im Rahmen der Zwischennutzung des ehemaligen Osram-Geländes die Teile der Gebäude und Freiflächen, die nicht für die Geflohenen benötigt werden, zur Nutzung für alternative Wohnprojekte und Nutzungsformen freizugeben.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Von der Darstellung des Sachverhalts im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach eine temporäre Nutzung durch alternative Wohnprojekte und sonstige Nutzungsformen neben der Unterbringung von Geflüchteten auf dem ehemaligen Osram-Gelände nicht möglich ist.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
BV-Empfehlung Nr. 14-20 / E 00724
Ortsangabe:
Stadtbezirk 18 – Untergiesing-Harlaching
12.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 2082a
Katharina-von-Bora-Straße (östlich)
Karlstraße (nördlich)
1. Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss -
2. Antrag Nr. 08-14 / A 04120 von Frau StRin Sabine Krieger, Herrn StR Paul Bickelbacher, Frau StRin Sabine Nallinger vom 19.03.2013
Kurzinfo:
Inhalt
Darstellung der Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung des Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und den Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Anhörung des Bezirksausschusses 3 mit Stellungnahme der Verwaltung. Entwurf Satzungstext mit Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2082a mit Festsetzung von Wohnnutzung, Kindertagesstätte, Fernwärmeverteilung und Fernkältezentrale
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die vorgeschlagene Behandlung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, der Annahme des einseitig bindenden Angebots zum Abschluss eines Durchführungsvertrages; der Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2082a sowie die Beauftragung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen sowie vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Ehemaliges Heizkraftwerk, Heizkraftwerk, Katharina-von-Bora-Straße, Karlstraße, Stadtwerke München, SWM
Ortsangabe
Katharina-von-Bora-Straße 8a, Stadtbezirk Maxvorstadt
13.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1954
Schwere-Reiter-Straße (südöstlich)
Infanteriestraße (südwestlich)
Sankt-Barbara-Kirche (nordwestlich)
Verlängerung Heßstraße
inkl. Verkehrsfläche Verlängerung Heßstraße
Billigungs- und vorbehaltlicher
Satzungsbeschluss
Kurzinfo:
Inhalt
Behandlung der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie der Anhörung der Bezirksausschüsse 4 und 9 mit Stellungnahme der Verwaltung
Entwurf Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1954) mit Festsetzung der Baugebiete „Kerngebiet“, „Allgemeines Wohngebiet“, „Mischgebiet“ und „Gemeinbedarfsfläche Grundschule und Kindertagesstätte“
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Entscheidung über
die vorgeschlagene Behandlung der Äußerungen aus den Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden
die Billigung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1954
den Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
den Satzungsbeschluss vorbehaltlich fristgerecht eingehender Anregungen während der öffentlichen Auslegung
keine Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Kreativquartier, Kreativfeld, Luitpoldkaserne, Schwere-Reiter-Straße, Heßstraße, Infanteriestraße, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1954
Ortsangabe
Schwere-Reiter-Straße (südöstlich), Infanteriestraße (südwestlich), Sankt-Barbara-Kirche (nordwestlich), Verlängerung Heßstraße inkl. Verkehrsfläche Verlängerung Heßstraße
14.
Aktive Zentren Pasing
Stand der Umsetzung des Bund-Länder Städtebauförderungsprogramms
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadtteil Pasing – Programmverlängerung
A) Ergebnisse der Zwischenevaluation
B) Fortschreibung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) – Programmverlängerung
C) Städtebauförderung, Finanzierung
-
14-20 / A 02720 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalte
Der Evaluationsbericht wird zur Kenntnis gegeben.
Der Stand der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) wird vorgetragen.
Eine Verlängerung der Programmlaufzeit um vier Jahre und eine weitere Beauftragung des Stadtteilmanagements für die Jahre 2017 und 2018, im Jahr 2019 um 50 % reduziert, wird vorgeschlagen.
Die Konkretisierung der Sanierungsziele hinsichtlich der Ergebnisse der Feinuntersuchung Planegger Straße sowie Trading-Down wird vorgeschlagen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
761.500,00 Euro Gesamtkosten in den Bereichen laufende Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit
456.900,00 Euro Gesamterlöse
Entscheidungsvorschlag
Kenntnisnahme des Ergebnisses der Zwischenevaluation
Zustimmung zu einer Verlängerung der Programmlaufzeit um vier Jahre
Beauftragung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit der weiteren Umsetzung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet, der Beantragung von Städtebauförderungsmitteln, sowie der Anmeldung von Haushaltsmitteln
Ermächtigung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, die MGS als Sanierungstreuhänderin weiter zu beauftragen, sowie mit der Durchführung des Stadtteilmangements einschließlich Betrieb eines Stadtteilladens bis zum 31.12.2019, im Jahr 2019 um 50% reduzierte Beauftragung
Beschluss der Konkretisierung der Sanierungsziele hinsichtlich der Ergebnisse der Feinuntersuchung Planegger Straße sowie der Zielsetzung der Verhinderung des Trading-Down-Effekts
...
Gesucht werden
kann im RIS auch unter:
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Aktive Zentren“, „Zentraler Geschäftsbereich Pasing“, Sanierungsgebiet, Stadtsanierung Programmverlängerung
Ortsangabe
Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing
Sanierungsgebiet „Zentraler Geschäftsbereich Pasing“
15.
Erstellung von Stadtbeziksprofilen - Personalbedarf
Infrastrukturprogramm München I:
Qualifizierte Infrastrukturuntersuchungen
Antrag Nr. 14-20 / A 01072 von Herrn StR Hans Podiuk, Herrn StR Michael Kuffer, Herrn StR Walter Zöller, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Johann Sauerer, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Max Straßer vom 22.05.2015
Infrastrukturprogramm München II:
Handlungsprogramm Infrastruktur
Antrag Nr. 14-20 / A 01073 von Herrn StR Hans Podiuk, Herrn StR Michael Kuffer, Herrn StR Walter Zöller, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Johann Sauerer, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Max Straßer vom 22.05.2015
-
14-20 / A 01072 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 01073 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalte
Auftrag zur Erstellung der Stadtbezirksprofile Inhalt und Ziel der Profile Vorgehen bei der Erstellung der Stadtbezirksprofile Fortschreibung im Rahmen eines kontinuierlichen Monitorings Personalbedarf
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Das Produktkostenbudget 5815000 Bevölkerung, Wohnen, PERSPEKTIVE MÜNCHEN erhöht sich dauerhaft um 75.070 €, die ab dem Haushaltsjahr 2017 zahlungswirksam sind (Produktauszahlungsbudget).
Entscheidungsvorschlag
1. Die Vorschläge zum Vorgehen werden zur Kenntnis genommen.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von einer Stelle (1 VZÄ E13) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Stadtteilprofile, Stadtbezirksprofile, Infrastrukturplanung, Infrastrukturprogramm
Ortsangabe
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