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Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 8. Dezember 2016, 09:00 Uhr (TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
2. Berichtslegung "Ausbau und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII" Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien unterbringen Antrag Nr. 14-20 / A 00409 ..................... Werbekampagne für Pflegefamilien mit Migrationshintergrund Antrag Nr. 08-14 / A 04188 ................ Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz


14-20 / V 07003 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - 2. Berichtslegung „Ausbau und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII“; Auftrag gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08.01.2013 und der Vollversammlung vom 23.01.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10542) - Antrag Nr. 14-20 / A 00409 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.11.2014 - Antrag Nr. 08-14 / A 04188 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 19.04.2013 Inhalt - Ausbau und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII - Ziele und Projektergebnisse - Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien Gewinnung von Pflegefamilien mit Migrationshintergrund Gesamtkosten/Gesamterlöse - dauerhaft ab 2017: 10.000,-- - befristet von 2017-2018: 478.676,-- - einmalig in 2017: 12.798,-- - einmalig in 2018: 133.320,-- Entscheidungsvorschlag - Kenntnisnahme der 2. Berichtslegung - Zustimmung zur Einrichtung der zusätzlichen Personalstellen und zur Bereitstellung notwendiger Sachmittel - Geschäftsordnungsgemäße Behandlung der o.g. Stadtratsanträge Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Pflegekinderhilfe - Pflegefamilien Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Rechtskonforme Praxis bei Kinderschutzfällen "Rund-um-die-Uhr" durch eine Leitstelle und Beratungsanspruch für alle Personen, die beruflich mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt stehen (§ 8b SGB VIII) Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz

14-20 / V 07008 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Überführung des bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahmen“ in den Regelbetrieb - Umsetzung des weiteren Handlungsbedarfes resultierend aus dem Bundeskinderschutzgesetz durch das Stadtjugendamt Inhalt - Beschreibung der Ausgangslage und Vorstellung des bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahme“ mit Auswertung der Projektphase - Begründung der Notwendigkeit einer Überführung der Leitstelle in den Regelbetrieb - Aufzeigen bestehender Beratungsstrukturen der „insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)“ und Beschreibung des Rechtsanspruchs nach § 8b SGB VIII - Begründung der Notwendigkeit einer zentralen Verortung von IseF-Fachkräften in der Leitstelle und Steigerung der Inanspruchnahme der Beratung bei (über-)regionalen Beratungsstellen Gesamtkosten/Gesamterlöse - Die Kosten betragen in 2017 einmalig bis zu 45.145 €, von 2017 mit 2019 befristet jährlich bis zu 429.300 € und dauerhaft ab 2017 bis zu 241.440 €. Entscheidungsvorschlag - Die dezentrale Organisationsstruktur zur Gewährleistung #der Beratung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII für Fachkräfte der Kinder-/Jugendhilfe wird beibehalten und um den Beratungsanspruch nach § 8b SGB VIII erweitert. - Evaluationsbericht bis Mitte 2017 - Zustimmung zum Ressourcenbedarf für Sachmittel - Zustimmung zum Ressourcenbedarf Personalkosten Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Kindeswohl - Kinderschutz Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
3.
Kostenerstattungsansprüche gegen überörtliche Kostenträger Klageerhebung Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz

14-20 / V 07731 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Klageerhebung ist geboten, um die drohende Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen zu verhindern. Inhalt - Rund 8.500 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) u.a. wegen sog. Flüchtlingskrise zwischen 2012 und 2015; die Kosten der LHM hierfür sind gem. § 89d SGB VIII erstattungsfähig. - Wegen gesetzlicher Neuregelung vom 01.11.2015 droht zum Jahresende 2016 die Verjährung der noch offenen Forderungen der LHM auf Erstattung dieser Kosten. - Durch bundesweite Klageerhebung auf Kostenerstattung soll der Eintritt der Verjährung gehemmt und die Durchsetzung der Ansprüche der LHM gesichert werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse - Offene Forderungen insg. 45.776.704 EUR - Gerichtskostenvorauszahlung ca. 2 Millionen EUR - davon Erlöse Rückerstattung ca. 1,8 Millionen EUR und anteiliges Unterliegen ca. 0,2 Millionen EUR - mögliche außergerichtliche Kosten 100.000 EUR - ggf. Kosten externe Fachanwaltskanzlei 150.000 EUR Entscheidungsvorschlag - Beauftragung des Sozialreferates mit der Klageerhebung - Vorsorgliche Erteilung einer Vergabeermächtigung zur Beauftragung einer externen Fachanwaltskanzlei - Bewilligung der Mittel für Gerichtskostenvorauszahlung Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) - Kostenerstattung gem. § 89d SGB VIII Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Umsetzung Münchner Förderformel (Anrechnung von Personal auf MFF-Faktoren)


14-20 / V 07811 (Typ: Sitzungsvorlage zur DA) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Umsetzung Münchner Förderformel MFF-Faktoren

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)