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Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 8. Dezember 2016, 09:00 Uhr
(TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
2. Berichtslegung "Ausbau und Weiterentwicklung
der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII"
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in
Pflegefamilien unterbringen
Antrag Nr. 14-20 / A 00409 .....................
Werbekampagne für Pflegefamilien mit
Migrationshintergrund
Antrag Nr. 08-14 / A 04188 ................
Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und
Kinderschutz
-
14-20 / A 02725 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 04188 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00409 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- 2. Berichtslegung „Ausbau und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII“; Auftrag gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08.01.2013 und der Vollversammlung vom 23.01.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10542)
- Antrag Nr. 14-20 / A 00409 der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.11.2014
- Antrag Nr. 08-14 / A 04188 der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 19.04.2013
Inhalt
- Ausbau und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII - Ziele und Projektergebnisse
- Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien
Gewinnung von Pflegefamilien mit Migrationshintergrund
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- dauerhaft ab 2017: 10.000,--
- befristet von 2017-2018: 478.676,--
- einmalig in 2017: 12.798,--
- einmalig in 2018: 133.320,--
Entscheidungsvorschlag
- Kenntnisnahme der 2. Berichtslegung
- Zustimmung zur Einrichtung der zusätzlichen Personalstellen und zur Bereitstellung notwendiger Sachmittel
- Geschäftsordnungsgemäße Behandlung der o.g. Stadtratsanträge
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Pflegekinderhilfe
- Pflegefamilien
Ortsangabe
-/-
2.
Rechtskonforme Praxis bei Kinderschutzfällen
"Rund-um-die-Uhr" durch eine Leitstelle
und
Beratungsanspruch für alle Personen, die
beruflich mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt
stehen (§ 8b SGB VIII)
Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und
Kinderschutz
Kurzinfo:
Anlass
- Überführung des bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahmen“
in den Regelbetrieb
- Umsetzung des weiteren Handlungsbedarfes resultierend aus dem
Bundeskinderschutzgesetz durch das Stadtjugendamt
Inhalt
- Beschreibung der Ausgangslage und Vorstellung des
bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahme“ mit Auswertung
der Projektphase
- Begründung der Notwendigkeit einer Überführung der
Leitstelle in den Regelbetrieb
- Aufzeigen bestehender Beratungsstrukturen der
„insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)“ und Beschreibung
des Rechtsanspruchs nach § 8b SGB VIII
- Begründung der Notwendigkeit einer zentralen Verortung
von IseF-Fachkräften in der Leitstelle und Steigerung der
Inanspruchnahme der Beratung bei (über-)regionalen Beratungsstellen
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten betragen in 2017 einmalig bis zu 45.145 €,
von 2017 mit 2019 befristet jährlich bis zu 429.300 €
und dauerhaft ab 2017 bis zu 241.440 €.
Entscheidungsvorschlag
- Die dezentrale Organisationsstruktur zur Gewährleistung
#der Beratung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII für Fachkräfte der
Kinder-/Jugendhilfe wird beibehalten und um den Beratungsanspruch
nach § 8b SGB VIII erweitert.
- Evaluationsbericht bis Mitte 2017
- Zustimmung zum Ressourcenbedarf für Sachmittel
- Zustimmung zum Ressourcenbedarf Personalkosten
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindeswohl
- Kinderschutz
Ortsangabe
-/-
3.
Kostenerstattungsansprüche
gegen überörtliche Kostenträger
Klageerhebung
Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote
und Kinderschutz
Kurzinfo:
Anlass
- Klageerhebung ist geboten, um die drohende Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen zu verhindern.
Inhalt
- Rund 8.500 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) u.a. wegen sog. Flüchtlingskrise zwischen 2012 und 2015; die Kosten der LHM hierfür sind gem. § 89d SGB VIII erstattungsfähig.
- Wegen gesetzlicher Neuregelung vom 01.11.2015 droht zum Jahresende 2016 die Verjährung der noch offenen Forderungen der LHM auf Erstattung dieser Kosten.
- Durch bundesweite Klageerhebung auf Kostenerstattung soll der Eintritt der Verjährung gehemmt und die Durchsetzung der Ansprüche der LHM gesichert werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Offene Forderungen insg. 45.776.704 EUR
- Gerichtskostenvorauszahlung ca. 2 Millionen EUR
- davon Erlöse Rückerstattung ca. 1,8 Millionen EUR und anteiliges Unterliegen ca. 0,2 Millionen EUR
- mögliche außergerichtliche Kosten 100.000 EUR
- ggf. Kosten externe Fachanwaltskanzlei 150.000 EUR
Entscheidungsvorschlag
- Beauftragung des Sozialreferates mit der Klageerhebung
- Vorsorgliche Erteilung einer Vergabeermächtigung zur Beauftragung einer externen Fachanwaltskanzlei
- Bewilligung der Mittel für Gerichtskostenvorauszahlung
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
- Kostenerstattung gem. § 89d SGB VIII
Ortsangabe
-/-
4.
Umsetzung Münchner Förderformel
(Anrechnung von Personal auf MFF-Faktoren)
-
14-20 / A 02739 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Umsetzung Münchner Förderformel
MFF-Faktoren