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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 4. Juli 2017, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Die Münchner Förderformel für
Kindertageseinrichtungen
Anpassungen der Zuschussrichtlinie zur
Münchner Förderformel sowie der
"Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien
und zur einkommensbezogenen Staffelung
der Elternentgelte" in Bezug auf die
Neuregelungen der städtischen Kindertages-
einrichtungsgebührensatzung und der Neuregelungen
der Verordnung zur Ausführung
des Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes (Jahresanstellungsschlüssel
nach § 17 AVBayKiBiG und Aufenthaltsgemeinde
nach § 26 AVBayKiBiG) sowie zum Faktor kfkont
-
14-20 / A 03229 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und Neuregelungen der städtischen Gebührensatzung
Inhalt
Darstellung der relevanten Änderungen und
Anpassungen der Zuschussrichtlinie zur Münchner Förderformel sowie der "Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte".
Gesamtkosten /Gesamterlöse
Geschätzte Ausgleichszahlungen des Referats für Bildung und Sport in Höhe von jährlich bis zu 446.360 Euro.
Die Auszahlungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe verringern sich um bis zu 263.360 Euro. Weitere 172.000 Euro werden aus Bestandsmitteln getragen.
Die Deckung erfolgt über den bisherigen bewilligten Zuschussrahmen für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6).
Entscheidungsvorschlag
Dem Antrag der Referentin wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Münchner Förderformel, Kindertageseinrichtungen;
2.
Bedarfsorientierte Budgetierung (BoB) für
städtische allgemeinbildende Schulen
- Abschlussbericht des ISB zur wissenschaftlichen
Begleitung der Umsetzung der Bedarsorientierten
Budgetierung/des Integrationszuschlags
- Weiterentwicklung/Wirkungsoptimierung der
BoB-Fördermaßnahmen
Bedarfsorientierte Budgetierung für ausgewählte
städtische Berufsschulen
- Vergabeermächtigung zur prozessbegleitenden
Wirkungssteuerung
-
08-14 / A 00640 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Abschlussbericht des ISB zur wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Bedarfsorientierten Budgetierung (BoB) bzw. des Integrationszuschlags (IZ)
Inhalt:
- Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht des ISB
- Weiterentwicklungsmöglichkeiten der BoB-Fördermaßnahmen
hinsichtlich einer Wirkungsoptimierung
- Fortführung des erweiterten Sachaufwands für Grund- und
Mittelschulen mit IZ
- Vergabeermächtigung zur prozessbegleitenden Wirkungssteue-
rung - Umsetzung der BoB an ausgewählten Berufsschulen
- geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Antrags Nr. 08-14 /
A 00640 „Mehr Bildungsgerechtigkeit auf allen Ebenen wagen“
vom 11.03.2009
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Finanzierung erfolgt aus Budgetmitteln des RBS:
- Erweiterter Sachaufwand bis zu 100.000 € pro Jahr
- Vergabeermächtigung: externe Vergabe einer Beratungsleistung
bis maximal 150.000 € brutto (Laufzeit der Erhebung: drei Jahre)
Entscheidungsvorschlag:
- Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht zur wissenschaftlichen
Begleitung des ISB werden zur Kenntnis genommen
- Kommunales Bildungsmanagement wird beauftragt, die Weiter-
entwicklung der Fördermaßnahmen aus BoB zu begleiten und
zu unterstützen
- Fortführung des Erweiterten Sachaufwands für Grund- und
Mittelschulen mit Integrationszuschlag
- Vergabeermächtigung zur prozessbegleitenden Wirkungssteue-
rung - Umsetzung der BoB an ausgewählten Berufsschulen
- geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Antrags Nr. 08-14 /
A 00640 „Mehr Bildungsgerechtigkeit auf allen Ebenen wagen“
vom 11.03.2009
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Bedarfsorientierte Budgetierung; Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung durch das ISB
Ortsangabe:
---
3.
Freiwillige Mietkostenzuschüsse für anerkannte
Kindergärten freier Träger im Kalenderjahr 2017
(Auszahlungsbeschluss)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Stadtrates vom 02.12.1992, freien Trägern anerkannter Kindergärten, deren Kindergärten in angemieteten Räumen untergebracht sind, ab 1993 freiwillige Mietkostenzuschüsse zu gewähren
Inhalt
50 Kindergärten haben einen Antrag auf Mietkostenzuschuss gestellt; sie erhalten 2017 einen Mietkostenzuschuss von zusammen 252.708,12 €.
Gesamtkosten
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 252.708,12 €
im Jahr 2017
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bildungsausschuss genehmigt die Auszahlung freiwilliger Mietkostenzuschüsse an Träger freigemeinnütziger und sonstiger Kindergärten in Höhe von 252.708,12 € gemäß beiliegendem Verteilungsplan.
2. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, die noch im Haushaltsjahr 2017 eingehenden Anträge von Kindergärten auf Mietkostenzuschuss für das Jahr 2017 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf dem Büroweg abzuwickeln.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Kindertageseinrichtungen, Mietkostenzuschuss
Ortsangabe
-/-
4.
Personal bei der Zentralen Gebührenstelle von KITA;
Befristungsverlängerung und Bereitstellung weiterer
personeller Ressourcen
Kurzinfo:
Anlass
Die bei RBS-KITA-ST-ZG vorhandene Stelle zur Projektbetreuung ist derzeit bis 31.12.2017 befristet. Die Befristung soll bis zum 31.12.2019 verlängert werden. Darüber hinaus sollen 1,0 VZÄ Teamleitung und 1,0 VZÄ Grundsatzsachbearbeitung jeweils befristet auf 3 Jahre ab Stellenbesetzung zugeschaltet werden.
Inhalt
Ausführungen zu den Aufgaben, zur Notwendigkeit und zu den Kosten der Befristungsverlängerung und den befristeten Stellenzuschaltungen
Gesamtkosten/-erlöse
Personalauszahlungen: 194.550,00 €
Investive Kosten: 7.740,00 €
Konsumtive Kosten: 1.600,00 €
Entscheidungsvorschlag
Befristungsverlängerung und befristete Zuschaltung der notwendigen Stellenkapazitäten
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Kindertageseinrichtungen, Zentrale Gebührenstelle
Ortsangabe
-/-
5.
Beratungsleistung zur Durchführung von Schulungen
Handbuch zum Umgang mit sexueller Gewalt in
nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen
der freien Träger
Neuvergabe Schulungsvertrag, Vergabeermächtiug
Vertragszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020
Kurzinfo:
Anlass
Für den Vertragszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 ist eine Ausschreibung über die Beratungsleistung zur Durchführung von Schulungen und zum Handbuch zum Umgang mit sexueller Gewalt in nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen und zur Durchführung der Schulungen erforderlich.
Inhalt
Die Einzelheiten zur Vergabe, die Voraussetzungen und die zu erbringende Leistung sowie die Angaben zum Ausschreibungsverfahren werden im vorliegenden öffentlichen Teil der Beschlussvorlage dargestellt. Daneben wird eine nichtöffentliche Beschlussvorlage vorgelegt, in der Angaben zum geschätzten Auftragswert und zur Finanzierung gemacht werden.
Gesamtkosten/-erlöse
Die Kosten dieser Maßnahme werden in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage beziffert.
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Rahmenverträge über die Beratung zur Durchführung von Schulungen und zum Handbuch zum Umgang mit sexueller Gewalt in nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen und zur Durchführung der Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Direktorium-HA II, Vergabestelle 1, abzuschließen
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Kindertageseinrichtungen, Ausschreibung, Vergabeermächtigung
Ortsangabe
-/-
6.
Fortführung und Ausbau des Verpflegungs- und
Bewirtschaftungsmodells "Schule/Kita isst gut" /
Stufenplan Stufe III
Kurzinfo:
Anlass
Fortführung und Ausbau des Verpflegungs- und Bewirt-schaftungsmodells „Schule/Kita isst gut“/
Stufenplan Stufe III
Inhalt
Bewirtschaftung zentraler Standortküchen zur Versorgung aller Einrichtungen vor Ort.
Darstellung der Entwicklung zur Mittagsverpflegung im KITA- und Schulbereich für das Schuljahr 2017/2018
Gesamtkosten /Gesamterlöse
Personalkosten: bis zu 487.996 € jährlich ab 2018,
davon bis zu 294.349 € befristet auf 3
Jahre (bis zu 156.891 € in 2017
einmalig aus dem vorhandenen Budget des RBS)
Arbeitsplatzkosten: 3.200 € konsumtive Kosten jährlich ab
2018, davon 800 € befristet auf drei Jahre
(zzgl. einmalige investive Kosten für
Arbeitsplatz- und IT- Erstausstattung i.H.v.
15.480 € in 2018) sowie einmalige
investive Kosten für Laptops in Höhe von 2.400 €
Sachkosten: 11.000 € konsumtive Kosten für Arbeits-
und Dienstkleidung
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt den dargestellten Maßnahmen sowie deren Finanzierung zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
„Schule/KITA isst gut
„Stufenplan Stufe III“
Ortsangabe:
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