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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 12. Dezember 2017, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Städtisches Klinikum München GmbH (StKM)
Abschluss eines Tarifvertrages gem. Gesellschaftervertrag der StKM § 7 Abs. 1 Ziffer 5.2
Tarifvertrag zur personellen und sachlichen Ausstattung der Betriebsräte in der neuen
Betriebsstruktur
Kurzinfo:
Anlass
Der Stadtrat hat am 25./26.07.2017 die Änderung der Betriebstruktur der StKM beschlossen und beauftragte die Geschäftsführung der StKM mit der Umsetzung der neuen Betriebsstruktur.
Inhalt
Die Umsetzung der neuen Betriebsstruktur zum 01.03.2018 ist mit dem Gesamtbetriebsrat zu verhandeln.
Die Betriebspartner der StKM haben am 14.11.2017 den Interessenausgleich zur neuen Betriebsstruktur unterzeichnet. Gleichzeitig wurden Vereinbarungen über die personelle und sachliche Ausstattung der Betriebsräte während der Übergangsmandate (Übergangsvereinbarung) und für die sich anschließende Amtsperiode der beiden neu zu wählenden Betriebsräte in der neuen Betriebsstruktur (Ausstattungsvereinbarung) geschlossen.
Die zwischen der Geschäftsführung der StKM und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Ausstattungsvereinbarung soll entsprechend mit allen drei in der StKM vertretenen Gewerkschaften als Haustarifvertrag geschlossen werden
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Geschäftsführung der StKM wird ermächtigt, den Inhalt der mit dem Gesamtbetriebsrat der StKM abgeschlossenen Vereinbarung zur personellen und sachlichen Ausstattung der Betriebsräte in der neuen Betriebsstruktur mit den Gewerkschaften ver.di, dbb und Marburger Bund zu tarifieren – sollten diese die Geschäftsführung zum entsprechenden gemeinsamen Abschluss gemeinsam auffordern.
Der Betrieb Zentrale erhält mit der Geschäftsführung eine einheitliche Leitung.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Städtisches Klinikum München GmbH, StKM, Tarifvertrag, Gesellschaftsvertrag, Betriebsrat, Betriebsstruktur
Ortsangabe
-/-
2.
Städtisches Klinikum München GmbH
Bericht zum Sachstand zur Einhaltung der Kostenobergrenzen für die Kliniken
Bogenhausen, Harlaching, Schwabing und Neuperlach (Neubau Laborgebäude)
Kurzinfo:
Anlass
Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09304) wurde die Geschäftsführung der StKM verpflichtet, den bisher eingeschlagenen Weg der Kosteneinsparung unter Berücksichtigung des Medizinkonzeptes (Zuständigkeit StKM) und der baulichen Umsetzung (Zuständigkeit MRG) weiter zu konkretisieren, noch offene Fragen, insbesondere die im Vortrag der Stadtkämmerei aufgezeigten zu klären, die Risiken zu minimieren und hinsichtlich Kosten und Terminen zu bewerten.
Inhalt
Der Stadtrat soll mit der vorliegenden Bekanntgabe über den Stand der Einhaltung der Kostenobergrenzen und über weitere Ergebnisse aus den konkretisierten Einsparungsprozessen für die Standorte Bogenhausen, Harlaching, Schwabing und Neuperlach informiert werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
-/-
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Städtisches Klinikum München GmbH, StKM, MRG, Sanierung, Kostenobergrenzen, Großbaumaßnahmen
Ortsangabe
-/-
3.
Finanzdaten- und Beteiligungsbericht 2017 der
Landeshauptstadt München
Kurzinfo:
Anlass
Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes nach Art. 94 Abs. 3 GO
Stadtratsaufträge vom 12./13.12.1995 und 30./31.07.1996 zur Erstellung eines Finanzdatenberichtes
Inhalt
Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Eigenbetriebe und städtischen Beteiligungsgesellschaften in den Jahren 2013 mit 2017
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvor-schlag
1. Der Stadtrat nimmt vom Finanzdaten- und Beteiligungsbericht 2017 der Landeshauptstadt München Kenntnis.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Finanzdatenbericht, Beteiligungsbericht, wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungsgesellschaften
Ortsangabe
-/-
4.
Haushalt 2018 der Stadtkämmerei
- Produkte
- Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt
- Investitionen
Kurzinfo:
Anlass
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 für die Stadtkämmerei - Referat
Inhalt
Haushalt 2018 der Stadtkämmerei: Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt, Produkte, Investitionen, Ziele
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Die Stadtkämmerei wird beauftragt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zum Haushalt 2018 den produktorientierten Haushalt auf der Basis der vorgelegten Teilhaushalte, Referatsbudgets und Produktblätter zu vollziehen.
Die Ausführungen zu den Produkten und Zielen der Stadtkämmerei werden zur Kenntnis genommen.
Die Investitionsvorhaben entsprechend dem beiliegenden Programmentwurf zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 – 2021 für den Zuständigkeitsbereich der Stadtkämmerei werden zur Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Planung produktorientierter Haushalt 2018, Stadtkämmerei – Bukrs. 0350; Ziele; Produkte; Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt
Ortsangabe
(-/-)
5.
Haushaltsplan 2018
- Ansätze der zentralen Bereiche
- Schlussabgleich
Kurzinfo:
Anlass
Abschließende Entscheidung über den Haushaltsplan 2018
Inhalt
Darstellung der seit dem Haushaltsplanentwurf 2018 eingetretenen Veränderungen; Vorschlag über die Ansatzänderungen und die Haushaltsfinanzierung, Regelungen zur Deckungsfähigkeit
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Zustimmung zu den Ansatzänderungen, der vorgeschlagenen Haushaltsfinanzierung und zu den Haushalten der Stiftungen mit eigener Rechtspersönlichkeit; Genehmigung der zentralen Ansätze, Zustimmung zu den Regelungen für die Deckungsfähigkeit
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Haushaltsplan 2018, Ansätze der zentralen Bereiche, Schlussabgleich Haushalt 2018
Ortsangabe
-/-
6.
Mehrjahresinvestitionsprogramm
für die Jahre 2017 – 2021
Mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2021
Kurzinfo:
Anlass
Nach Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Landeshauptstadt München ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung (Mittelfristige Finanzplanung) zugrunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2017 – 2021 heranzuziehen. Die Mittelfristige Finanzplanung ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
Inhalt
In dieser Vorlage werden nach einer volkswirtschaftlichen Einleitung
- Inhalt und Volumen des Mehrjahresinvestitionsprogramms aufgezeigt und
- die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt,
- die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,
- der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt sowie
- die Finanzierbarkeit und die Dauernde Leistungsfähigkeit dargestellt.
Zudem werden die Chancen und Risiken erläutert.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Mittelfristige Finanzplanung (Finanz- und Ergebnishaushalt) für die Jahre 2017 - 2021 und das zugrunde liegende Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 - 2021 werden gebilligt. Sie sind Grundlage für die finanzielle Orientierung des Verwaltungshandeln im Mittelfristzeitraum.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2021, Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 – 2021
Ortsangabe
-/-
7.
Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern;
Vergabeermächtigung
Öffentlicher Teil
Kurzinfo:
Anlass
Bericht des Deutschen Städtetages für die 173. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Städtetages; Tax Compliance in Kommunen – Leitfaden des deutschen Städtetages für die Einführung eines internen Kontrollsystems für Steuern
Inhalt
IKS Steuern als präventives Element um steuerliche und in der Folge auch steuerstrafrechtliche Risiken zu minimieren; Einteilung in Projektphasen, Festlegung von Schwerpunkten, Externe Beratung
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Vgl. nichtöffentlicher Teil
Entscheidungsvorschlag
1. Der Stadtrat stimmt dem Aufbau und dem dauerhaften Betrieb eines internen Kontrollsystems für Steuern unter dem Gesichtspunkt die Einhaltung steuerlicher Pflichten in der Praxis der Stadtverwaltung angemessen und wirksam zu gewährleisten grundsätzlich zu.
2. Die Stadtkämmerei wird beauftragt ein auf die Bedürfnisse der Stadt München zugeschnittenes internes Kontrollsystem für Steuern hinsichtlich des IDW PS 980 bzw. den Handlungsempfehlungen des Deutschen Städtetages zu konzipieren, in die Praxis einzuführen und später dauerhaft zu betreuen.
3. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10394 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
4. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20% übersteigen sollte.
5. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Tax Compliance, IKS Steuern, IDW PS 980
Ortsangabe
-/-